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Tachomanipulation - Druckversion

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- Rolli - 27.10.2005

@Frank
Wenn ich mir den Paragrafen durchlese, klingt das aber recht eindeutig nach einem Verbot sowohl der Manipulationshandlung als auch der Geräte selbst:
https://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_22b.php

Und es bleibt immer noch das Problem, eine Manipulation nachzuweisen ...

Grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ganz konsequent, solange nur derjenige illegal handelt, der die Manipulation durchführt, nicht aber der, der sie in Auftrag gibt.

Denn die entsprechenden Firmen werden dies dann einfach im nahen Ausland durchführen, wo es nicht strafbar ist. Und wenn ich ein Fahrzeug mal eben 30.000 km "jünger" machen kann, tut auch eine kruze Fahrt in die Niederlande o.ä. nicht weh, sondern rechnet sich schon.

Seht z.B.:
https://www.tachoteam.de/tachomanipulation.php
https://www.tachomanipulation.de/html/tachojustierung.html

Gruß,
Roland


- V8-Brummler - 27.10.2005

Zitat:die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
Was ist damit gemeint? Z.B. die 250 km/h Abregelung?


- Nero - 27.10.2005

Zitat:Original von V8-Brummler
Was ist damit gemeint? Z.B. die 250 km/h Abregelung?

auch.
Vor allem aber die Geschwindigkeitsbegrenzer bei LKWs und Bussen.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes betrifft es aber auch MOFAs, Leichtkrafträder (80km/h) und PKW.
Es betrifft aber nur vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzer, d.h. wenn er nicht vorgeschrieben ist, kann man ihn stilllegen und vom TÜV abnehmen lassen. Das Fahrzeug muß natürlich für die höhere Geschwindigkeit geeignet sein.