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Z06-Crash Nordschleife - Druckversion

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- 19Corvette92 - 06.08.2015

Das Video ist jetzt schon so im Netz verbreitet, dass du es wohl nicht mehr raus bekommst.
Das hatte heute schon über 5000 Aufrufe und ist sicher auch schon runtergeladen worden.


- Wutzer - 06.08.2015

Ja, das ist in solchen Fällen ein Nachteil vom Internet. Das nachträgliche Verbiegen der Wahrheit ist dadurch schwerer und risikoreicher geworden.

Gruß
Wutzer


- MPF - 06.08.2015

Zitat:Original von Wutzer
Ja, das ist in solchen Fällen ein Nachteil vom Internet.

Insbesondere wenn Fahrername und Fehlerquelle schon mehrfach in den Kommentarn untendrunter stehen.... Kopfschütteln


- blackberry - 06.08.2015

Wirklich heftiger Abschuss und gut zu wissen was alles passieren kann auf der Rennstrecke. Vermutlich waere es klug nicht so viel hier ueber Details zu berichten.
Uwe


- Wutzer - 06.08.2015

Hinzu kommt noch, dass man in dem Video das Nummernschild lesen kann. Könnte mir zudem auch vorstellen, dass seitens Versicherung regelmäßig und gezielt die Crash-Videos von Tracks gesichtet werden; zwecks Abgleich mit Unfallmeldungen.
Zum Trost sei nochmals dem Fahrer gesagt, dass er trotz alledem einen Riesenglück gehabt hat. Der Unfall ereignet sich ja am Ausgang des Galgenkopfes. Wenige Sekunden später wäre er auf der Döttinger Höhe etwa doppelt so schnell unterwegs gewesen. Mittlerweile übrigens über 17.000 Zugriffe auf dieses Video bei Youtube.

Gruß
Wutzer


- Wesch - 07.08.2015

Hallo

Zitat:Ermüdung kenne ich nur von nicht mit dem korrekten Moment angezogenen Radbefestigungen

Und ich nur von falschen Felgen, die nicht plan aufliegen .

Schade ums Auto aber gut, dass dem Fahrer und Unbeteiligten nichts passiert ist.

Ich dachte, dass Aufnahmen von ner Bordkamera gerichtlich nicht verwendbar sind ?
Also auch nicht von den Versicherungen ?

mfG. Günther


- 19Corvette92 - 07.08.2015

46.000 Aufrufe über Nacht und youtube schaltet nun schon Werbung.


- Subseven - 07.08.2015

Zitat:Original von Wesch
Ich dachte, dass Aufnahmen von ner Bordkamera gerichtlich nicht verwendbar sind ?
Also auch nicht von den Versicherungen ?

Das ist grundsätzlich richtig. Allerdings ist es für die Entscheidung der Versicherung nicht relevant, ob gerichtlich verwertbar oder nicht, da es kein juristischer Akt ist. Der Sachbearbeiter/Gutachter findet das Video und hat somit genug Informationen, um eine Entscheidung in diesem Fall herbeizuführen. Das wars schon. Zwink


- Wutzer - 07.08.2015

Zitat:Original von Wesch

Ich dachte, dass Aufnahmen von ner Bordkamera gerichtlich nicht verwendbar sind ?
Also auch nicht von den Versicherungen ?

mfG. Günther

Das ist so pauschal gesagt auch nicht korrekt. Ich selbst hatte einmal einen Unfall auf dem Hockenheimring und im anschließenden Gerichtsprozess wurde mein Inboardvideo durchaus zur Klärung des Unfallherganges herangezogen.

Gruß
Wutzer


- Subseven - 07.08.2015

Zur Klärung des Unfallhergangs kann es sicherlich genommen werden. Nur eben nicht, wenn das aufgenommene Fahrzeug durch das Video belastet würde.