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1968er bei Ebay. - Druckversion

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- Fredi - 15.04.2004

Zitat:Original von Frank Dragun
Ein Mensch aus Süd Deutschland hat eine SL-Pagode von einem Bauernhof gekauft. Auch ohne Brief....
...
Drei Jahre später kam der originale Besitzer und forderte das Auto zurück. Dann gab es natürlich die obligatorische Gerichtsverhandlung, und - der alte Eigentümer bekam RECHT.
Er erhielt den Wagen zurück und mußte nicht mal die Restaurationskosten bezahlen.

Weil der käufer beim Bauern eben kein Besitzdokument (Fahrzeugbief) erhielt.
Ergo: Fahrzeugbrief = Besitzurkunde

Richter


- Frank the Judge - 15.04.2004

Muß die Geschichte mal raussuchen. War ein zweiseitiger Bericht in Oldtimer Markt in der Rubrik "Der dicke Hund". Übrigens mit anwaltlichem Kommentar.
Deswegen sind das keine Vermutungen von mir, sondern Tatsachen.
Grüße


- Frank the Judge - 15.04.2004

Lieber Fredi,

es gibt da einen riesengroßen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum.

Wenn ich eine Sache von Dir ausleihe, dann bin ich zu der Zeit, wo ich das in den Händen habe, der Besitzer. Der Eigentümer bleibst weiterhin Du.

Das führt jetzt aber ein wenig weit in einem Corvetteforum. Wer sich mit den Grundbegriffen nicht auseinandergesetzt hat, kann das auch nicht verstehen, da es jeder "Logik des gesunden Menschenverstands" widerspricht".

Gruß


- Black Fighter - 15.04.2004

Eigentümer ist der, in dessen Besitz der PKW (Eigentum) ist.
Rechtmäßiger Besitzer ist der, der die Unterlagen (Fahrzeugbrief) hat.
Fahrzeughalter ist der, der das Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen hat und dann erst
einmal für Kosten und eventuelle Strafzettel aufkommen muß.

Hat jemand z.B. deinen Fahrzeugbrief gestohlen, gehört in
erster Linie dem anderen dein Auto, auch wenn du der Eigentümer bist.

Das Besitzrecht mußt da dann erst beweisen.

Edit.: BGB Besitz §§ 854-872
BGB Eigentum §§ 903-1011

Gruß
Sandro


- Cowboy - 15.04.2004

Moin !

Acuh, wenn es den tread bischen zerlabert:

Frank, im dicken Hund war nur die Vorgeschichte bis zur Gerichtsverhandlung, und der Bericht stellte klar, das es sich wahrscheinlich um eine abgekartete Sache handelt. In dem Bericht war das Urteil noch nicht gesprochen.

Was mich angeht: Ich hab vor 2 Jahren einem Bekannten einen Van auf raten verkauft. nach 3 Monaten konnt ich auf die raten warten. Typ weg, Wagen weg, Brief hier. Dann, vor glaube ich einem halben Jahr, der Wagen mit Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Ebay versteigert. Ich hatte sonen hals, nur,einstweilige verfügung, Anwalt und so ? Hieße schlechtem Geld gutes hinterherwerfen..

Fasust in der Tasche und hoffen auf einen Blitz


- viper400 - 15.04.2004

Die Details wollt ihr nicht wirklich wissen, da gibt es Rechts-Foren dazu wo das seiten-
weise diskutiert wird und hier wäre das doch total off-topic.
Fakt ist, zivilrechtlich hat der Fahrzeugbrief keine Bedeutung was das Eigentum
betrifft, anders als beispielsweise das Grundbuch bei Immobilien.

@Black Fighter:

Die Zulassungsstellen haben nach §25 STVZO nicht über die zivilrechtlichen
Sachverhalte, sprich Eigentumsfragen zu entscheiden, deshalb wollen sie
auch keinen Kaufnachweis. Sie tragen nur den Halter ein sonst nichts.


- Black Fighter - 15.04.2004

Zitat:Die Details wollt ihr nicht wirklich wissen, da gibt es Rechts-Foren dazu wo das
seitenweise diskutiert wird und hier wäre das doch total off-topic.


Wieso, fahren wir mit Fernsehgeräten durch die Gegend, bei mir steht im Brief,
PKW und nicht Raduga?

Gruß
Sandro


- lippifax - 16.04.2004

Hi Leute!

Obwohl die Diskussion ein bisschen abgeglitten is, will ich euch die Mail die ich von dem Verkäufer heute erhalten habe, nicht vorenthalten.

Ich weiss zwar nicht ob ich die Mail positiv/negativ deuten soll, aber ich werde trotzdem Abstand von dem "Angebot" machen:

Zitat:Of course it is still posible.You can come any time and i will come and pick you up myself.

You will not pay me anything.

I just want to make sure you have the money so i will start the shipping without any question.

If you want to i can provide you with any information you need.

My advice for you is you to give me your full name and address si i will know where to ship the car to and depsot to a person in Italy the 40%..any person you desire so you will know that i wount touch the money...i just want to see that the money are there so i will start shipping without any question as soon as i have your full name and address.

So choose a name you wnt...wire the funds here to a name you desire..a friend...a relative i dont care.

You will do that so i will see that you realy have wired the mney and you have them so i will start the shuipping.After receiving the car you will inspect it and if you like it you swich the name of the receiver in mine so i can get my well deserved money.


lg Manuel


- viper400 - 16.04.2004

Genau das ist die neue Variante, um den Interessenten Sicherheit vorzugaukeln,
geben sie an, das Geld zu Gunsten eines Bekannten/Freundes etc. anzuweisen.
Sie wollen dann die TCN um online zu prüfen ob die Kohle da ist, sagen sie.

Das hilft aber nicht, da die Western Union Filialen (in Deutschland die Post) zwar
in Deutschland die Kohle nur ausbezahlen, wenn die TCN UND die Personalien
des Bezugsberechtigten zusammen passen.
Nur in der WU-Filiale im tiefsten afrikanischen Busch, wo sie die Kohle holen
interessiert das niemand, die wollen nur die TCN. Teilweise haben die gar keine
Ausweise.

Solltest du ebay melden, hilft zwar nicht viel, aber vielleicht fällt denen mal was
ein gegen diese Betrügereien.

Da muß es mittlerweile eine Menge Geschädigte geben. Habe in einem anderen
Forum von einem gelesen, der einen Boxster für 30.000 gekauft hat und per
WU bezahlt hat. Von dem Auto hat er natürlich nie etwas gesehen.

Das einzige ist wirklich, diese Methode möglichst weit bekannt zu machen und die
Leute davor zu warnen.


- fsahm - 16.04.2004

Komisch,
mein Clubkollege hat gestern die Aussage per email bekommen, die 68er Corvette steht in England. Er könne die sich dort anschauen.
Was ist denn das für eine Sache, die hier läuft?

Friedel