Warnung! Z06 bei mobile.de! Vorsicht! - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 6 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=74) +---- Forum: C6 Z06-Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=94) +---- Thema: Warnung! Z06 bei mobile.de! Vorsicht! (/showthread.php?tid=82974) |
- C53 - 18.05.2015 --- ich sehe eine Unfallschaden, für dessen Behebung ein KV von ca. 50.000 Euro vorliegt, schon mehr als dramatisch H1 - Wutzer - 18.05.2015 Zitat:Original von Maseratimerlin Wie war das noch gleich mit der juristischen und sozialen Intelligenz? Du schreibst zwar womöglich nichts über den Heizungsbau, aber auch über Dinge, mit denen du dich nicht auskennst. Gruß Wutzer - KSamanek - 18.05.2015 C53, wenn es ein Versicherungsschaden ist, dann sind alle Beteiligten sich die Hände am reiben, da wird dann an nichts gespart, und es kommen sehr schnell hohe Beträge zusammen. Selbst kleine Auffahrunfälle, bei denen der Laie auf den ersten Blick gar keinen Unfall erkennt, kosten, wenn über Versicherung abgedeckt, schnell fünfstellig. Lass mal heutzutage was lackieren, da gehen dir die Augen über! Gruß, Karl - C53 - 18.05.2015 --- Karl man könnte glauben Du seist am Verkauf beteiligt (Scherz) H1 - Alpinafahrer - 18.05.2015 Danke! War auch eins meiner favorisierten Fahrzeuge. Gruß Gert - maseratimerlin - 18.05.2015 Zitat:Original von Wutzer Ich hab noch nie was über Motorenentwicklung geschrieben, nur dazu, wie eine C7 im Gegensatz zu einer C6 fährt. OT Bei sozialer Intelligenz geht es übrigens darum, ob ein eigenwillig denkender Mensch dazu fähig ist, stellvertretend im Hinblick auf das Denken der anderen Person hin Entscheidungen zu treffen, oder dessen Denkweise richtig zu beurteilen, selbst wenn diese von der eigenen Denkweise abschweift. Dazu gehört, das man einen Menschen gut verstehen kann, mit anderen Personen gut umgehen kann, man warm und fürsorglich sein kann, offen für neue Erfahrungen und Ideen ist und sich in die Lage von anderen hineinversetzen kann. OT Ende Gruß Edgar - C53 - 18.05.2015 --- und solange es dem Geschäft nicht schadet kann man auch so tun als ob H1 - SRT8-OL - 18.05.2015 Ich meine zu wissen dass der Vorbesitzer den Wagen sehr gerne repariert und behalten hätte. Allerdings war das Schadensbild eben so, dass eine fachgerechte (!) Reparatur nicht zu einem verträglichen Preis möglich gewesen ist. Hier hat man schweren Herzens abstand von dem Wagen genommen und es als Ersatzteilspender enden lassen. Dass dann jemand anscheinend das Kunstwerk hinbekommen hat und den Wagen doch noch zu einem preis repariert bekommt, dass man mit Gewinn aus der Nummer raus geht... Ich kann es mir einfach nicht vorstellen und halte das in Anbetracht meines Kenntnisstandes für relativ naiv. Aber vielleicht fährt ja einer mal hin und schaut sich den Wagen mal auf einer Bühne an.. Ich hätte schiss vor materialermüdung im Rahmen die man von aussen gar nicht sehen kann, für mich wäre so ein Auto definitiv nichts. - meStefan - 18.05.2015 Schön, wenn noch etwas halbwegs konstruktives kommt, wobei man weiteres Genöle und Seitenhiebe weg lassen könnte, wenn man denn wolle... Zitat:Original von Maseratimerlin Tatsächlich bin ich kein Jurist, auch habe ich so meine Probleme mit dem "Juristen-Deutsch", aber vielleicht kannst Du da ja eventl. helfen. Der von dir genannte § 444 Alt. 2 BGB sagt aus, daß bei arglistig verschwiegene Mängel eine Vereinbarung ungültig wird, welche die Rechte des Käufers einschränken oder negieren. "arglistig" definiere ich als Betrug/Betrugsversuch! Weis der Verkäufer überhaupt etwas von den Unfall mit Totalschaden!? Verschwiegen wurde auch nicht, daß es sich um einen Unfallwagen handelt. Und eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und ich sehe in der Anzeige nichts über eine solche! Die Beschaffenheitsgarantie umfaßt wohl die Farbe, Ausstattung und den Zustand des Fahrzeuges, der wohl eher blumig denn sachgerecht beschrieben wird! Ein in Stand gesetzte Unfallschaden wird auf Nachfrage ja auch eingeräumt. Unberührt davon bleibt aber die gesetzliche Gewährleistung! Ich sehe also erst mal nicht, wo hier der § 444 Alt. 2 BGB einem Käufer helfen könnte. Wie gesagt, das alles ist die Interpretation eines einfachen Handwerkers, welche keinen Anspruch auf Rechtssicherheit erhebt. - JR - 18.05.2015 Wenn Laien zu Experten werden! Dazu treffen sich natürlich wieder die üblichen Pärchen, um ihre Scharmützel in beliebigen Threads untereinander auszutragen. Leute, das ist übelstes Facebook-Niveau und geht mir - und sicherlich auch noch einer Menge anderer Leute - hier tierisch auf den Sack! Es geht hier um die Warnung vor einem Auto, das höchstwahrscheinlich einen massiven Unfallschaden hatte, der von einer autorisierten Werkstatt nicht wirtschaftlich hätte instand gesetzt werden können. Dazu benötigt es keine semijuristische Diskussion zwischen einem einem Heizungsbauer und einem Anwalt und auch keine Diskussion zwischen einem ehemaligen Motorenentwickler und einem Anwalt über Definition und Ausprägungen sozialer Intelligenz. Lasst es doch endlich mal gut sein damit, Euren gegenseitigen Streit immer und immer wieder hier im Forum neu anzufachen und seid Manns genug, Eure zwischenmenschlichen Probleme entweder unter Zurhilfenahme anderer Kommunikationsmittel auszutragen oder Euch hier gegenseitig zu ignorieren. Das gilt übrigens auch für "Pärchen", die in dem Thread hier ausnahmsweise nicht auftauchen. Gruß JR |