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LPG-Anlagen, Facts und Vermutung - Druckversion

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- Wesch - 27.01.2008

Hallo

Muss in Deutschland ne neu eingebaute LPG Anlage nicht abgenommen werden ?
Hier in Luxemburg muss man damit sofort zum TUV, der die genauestens untersucht, sogar mit nem Gasschnüffelgerät auf Undichtigkeiten checkt.
So ne zugefummelte Leitung oder Ausgang ginge da gar nicht. Kopfschütteln

Und ja, ich würde natürlich sofort zum Monteur zurück und schrecklich viel Krach machen, notfalls sogar mit Anzeige drohen.

MfG. Günther


- rainersc6 - 28.01.2008

Hallo Ihr zwei,

früher mussten die Anlagen in D durch den TÜV abgenommen werden. Vor ein, zwei Jahren gab es da eine Umstellung.

Mein Gas-Umrüster hatte damals einen riesen Hals, weil er obwohl er schon ca. 6000 Anlagen eingebaut hatte auch zu dem 3 oder 4-tägigem Seminar für Gasumrüster musste, was ihm recht gelangweilt hat, aber es war halt Voraussetzung um weiter Anlagen einbauen zu dürfen.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs darf dann jeder Teilnehmer Gas-Anlagen einbauen und selbst abnehmen/eintragen. Damit liegt die Verantwortung beim Umrüstbetrieb. Kopfschütteln

So ist es jetzt schon länger. Ab und zu knallts dann halt mal. Man sollte bei der Wahl des Umrüsters auf langjährige Erfahrungen beim Umrüster setzen.

Gruss Rainer


- RainerR - 28.01.2008

Hallo Rainer,

das kenne ich aber ganz anders! Die Gasanlage m u s s vom TÜV abgenommen werden,
und sie m u s s nach Erstellung des Gutachtens durch den TÜV auch in die Fahrzeug-
papiere eingetragen werden! Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis! Auch muss die
Anlage alle 2 Jahre bei der regelmässigen Hauptuntersuchung des Autos vom TÜV-oder
Dekra - Prüfer überprüft werden, kostet natürlich extra. Eine alleinige Überprüfung bzw.
Abnahme durch die einbauende Werkstatt ist nicht möglich.Das weiss ich deshalb so
genau, weil ich mir die Eintragung bei der Zulassungsstelle auch sparen wollte, und erst
heute dahingehend bei der Zulassung aufgeklärt wurde.Auch steht im Gutachten des TÜV,
daß eine Eintragung erforderlich ist,weil damit die Betriebserlaubnis wieder in Gang gesetzt
wird. Habe desshalb gleich vorhin die Gasanlage eintragen lassen.

Gruss RainerR


- BlueMan - 28.01.2008

Hallo RainerR,

der Rainer hat recht. Ich habe selbst vor 1,5 Jahren eine Anlage einbauen lassen.
Zum TÜV musst du damit nicht! Wohl aber hast du recht wenn du sagst die Anlage muß eingetragen werden. Dafür geht man mit den Unterlagen (Gutachten) die man von dem Umrüster erhalten hat zum Strassenverkehrsamt und läßt die Anlage ganz einfach eintragen. (kostet bei uns wenn ich mich richtig erinnere unter 20 Euro)
Das wars.
Ich vermute mal das der Einbau noch nicht abgeschlossen ist und daher die Unterlagen noch nicht vorliegen.
Das was der Umrüster sich da geleistet hat ist allerdings schon mehr als blamabel.
Ich würde zu dem Umrüster fahren und unverzüglich Abhilfe mit Fristsetzung verlangen mit der Androhung die Anlage sonst woanders auf seine Kosten instandsetzen zu lassen.

Gruß
Christoph


- US - 28.01.2008

Hallo Zusammen,

eine Gasanlage muss immer dann beim TÜV oder DEKRA abgenommen werden wenn für diese Anlage und Fahrzeug Typ KEINE Zertifizierung nach ECE R115 vorliegt.

Nach der Begutachtung muss die Anlage dann bei der Zulassungsstelle noch in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II eingtragen werden).

Bei Gasanlagen die eine R115 Genehmigung haben muss der von der KFZ-Innung anerkannte GSP (Gassystemeinbauprüfung) geschulte Betrieb eine GSP Bescheinigung ausstellen, mit dieser Bescheinigung und den R115 Papieren geht man dann NICHT zum TÜV oder DEKRA sondern nur zur Zulassungsstelle zum eintragen.

Bei allen Gasanlagen die keine ECE R115 Genehmigung haben stellt der Einbaubetrieb eine GSP aus, die die Grundlage für ein TÜV oder DEKRA Gutachten nach §19 darstellt. Mit dieser GSP Bescheinigung und dem TÜV oder DEKRA Gutachten muss man dann zur Zulassungsstelle um die Anlage in die Papiere einzutragen.

Gruss

Udo


- rainersc6 - 28.01.2008

Hallo-gruen Udo,

ja genau, so hab ich es nur nicht rausbringen können ohne Unterlagen, hatte die Zahlen gerade nicht im Kopp Grübeln

Habe 2001 noch die TÜV-Prüfung+Gutachten machen lassen. Hätte die Anlage aber nicht eintragen müssen, wenn ich das Gutachten gemäß §21 bzw. 19.2 StVZO immer dabei habe. Um jedem Zweifel zuvorzukommen habe ich die Anlage dann aber trotzdem bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.

Gruss Rainer


- US - 28.01.2008

Zitat:Original von rainersc6
Hallo-gruen Udo,

ja genau, so hab ich es nur nicht rausbringen können ohne Unterlagen, hatte die Zahlen gerade nicht im Kopp Grübeln

Habe 2001 noch die TÜV-Prüfung+Gutachten machen lassen. Hätte die Anlage aber nicht eintragen müssen, wenn ich das Gutachten gemäß §21 bzw. 19.2 StVZO immer dabei habe. Um jedem Zweifel zuvorzukommen habe ich die Anlage dann aber trotzdem bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.

Gruss Rainer

Hallo Rainer,

Du MUSST die Anlage in jedem Fall eintragen lassen, nur bei R115 Anlagen benötigts Du kein TÜV oder DEKRA Gutachten.

Wenn Du das Gutachten nur dabei hast, ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen!!!
Ein Gutachten nach §19.2 ist keine ABE die man nur mitführen muss.

Gruss

Udo Hallo-gruen


- SilverGER - 28.01.2008

Die Diskussion um Eintragung/TÜV/ABE etc. ist ja interessant, aber es erstaunt
mich, mit welcher Gelassenheit der geschilderte Vorgang genommen wird... haarsträubend

HALLO? Da wird von einem (Fach-)betrieb eine Gasanlage eingebaut, und
nach kurzer Zeit gibt es ABC-Alarm im Innenraum??? Der "Meister" bekäme
UMGEHEND Besuch von mir, und zwar äussert unangenehmen!


- MadTom - 29.01.2008

Zitat:Original von SilverGER
...aber es erstaunt
mich, mit welcher Gelassenheit der geschilderte Vorgang genommen wird... haarsträubend

Ja, ich staune auch haarsträubend .

Gruß

Tom


- Camaro WS6 - 29.01.2008

sag mal Thomas, Du hast die Gasanlage nicht zufällig bei jemanden in Vechta einbauen lassen?
Ist nämlich vor kurzem bei einem Cadillac-Fahrer das gleiche passiert, und der hat die Anlage in Vechta einbauen lassen...