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Wann bekomme ich einen Oldtimer nicht mehr als solchen zugelassen??? - Druckversion

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Wann bekomme ich einen Oldtimer nicht mehr als solchen zugelassen??? - Rock-n-Rolla - 10.01.2011

Hallo zusammen, Hallo-gruen

ich muss die Frage vllt erstmal etwas genauer definieren:

Ich will dieses oder nächstes Jahr wieder in die V8-Welt eintauchen. Dieses Mal soll es aber waaaahrscheinlich was "altes" bzw etwas was zur Grenze zum "alten" steht, werden. Zwinkern

In beiden Fällen würde mich folgendes interessieren:

Was darf ich an dem Auto machen das ich es trotzdem noch als Oldtimer zulassen kann? Frage
Klar, bau ich einen Motor von ner C5 rein wird das wohl nix mehr, aber wie sieht es z.B. mit Gewichtsreduzierung aus??? Wenn ich sag ich reiß da die hälfte raus, baue aber nix neues ein (beispiel: Rückbank, Dämmung usw).
Hab ich dann noch chancen auf ne Oldtimerzulassung?! Grübeln

Is das jetzt so das ich keine Schraube ändern darf?! Weil dann geh ich gleich nen anderen Weg und vergess das mit der Oldizulassung.


Hier sind doch viele C2, C3 und C4 spezies die mir sicher weiterhelfen können, oder?!



Vielen Dank, das würde mir beim Kauf und der Entscheidung sehr weiterhelfen! Hallo-gruen


Gruß Christoph


RE: Wann bekomme ich einen Oldtimer nicht mehr als solchen zugelassen??? - C3-Mike - 10.01.2011

Hi Christoph

Bei uns in der Schweiz ist es so, dass für einen Veteraneintrag beinahe jede "Schraube" stimmen muss. Das würde heissen, dass wenn du die Rückbank rausreisst, das dann das Fahrzeug nicht mehr im originalzustand ist und somit eine Zulassung für einen Veteraneneintrag nicht mehr gewährleistet ist. Sogar der Radio muss original sein für einen Veteraneneintrag, sonst geht nix. So sieht es zumindest in der Schweiz aus.


RE: Wann bekomme ich einen Oldtimer nicht mehr als solchen zugelassen??? - Rock-n-Rolla - 10.01.2011

Zitat:Original von C3-Mike
Hi Christoph

Bei uns in der Schweiz ist es so, dass für einen Veteraneintrag beinahe jede "Schraube" stimmen muss. Das würde heissen, dass wenn du die Rückbank rausreisst, das dann das Fahrzeug nicht mehr im originalzustand ist und somit eine Zulassung für einen Veteraneneintrag nicht mehr gewährleistet ist. Sogar der Radio muss original sein für einen Veteraneneintrag, sonst geht nix. So sieht es zumindest in der Schweiz aus.

Ohje, das is aber streng. Nun bin ich mal auf die resonanz aus Dt gespannt. Wenn das hier genauso läuft dann muss das Teil wohl mit normale Zulassung durch den TÜV, und da freut sich Vater Staat bestimmt über die Euro 1 Abgaswerte!!! Zum K....n haarsträubend


- SvenKadettC - 10.01.2011

https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1210763745801234790102/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf


- Rock-n-Rolla - 10.01.2011

Zitat:Original von SvenKadettC
https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1210763745801234790102/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf


Waaas? Waaas? Waaas? Waaas? Gibts des auch in kurz!!!! Oder wolltest du mir den heutigen Abend füllen?! sich vor Lachen auf dem Boden wälzen Bääh!


- Frank the Judge - 10.01.2011

Möglich für das Hakenzeichen ist von absolut original bis zu (bewiesenen) zeitgenössischem Umbau.

Dieser Umbau muß 20 Jahre zurück liegen. Manche TÜVler meinen (wie Kollegen hier auch), der Umbau darf spätestens 10 Jahre nach Baujahr erfolgt sein. Diese Fehlinterpretation der Bestimmungen hält sich hartnäckig.
Zumal der Zeitpunkt des Umbaus meist nicht exakt dargestellt werden kann. Wer natürlich Inbusschrauben verwendet, der verrät sich selbst.

Wie überall..., von Prüfer zu Prüfer liegen die Meinungen zu Umbauten oft meilenweit auseinander.
Ich versuche immer, vorher mit dem Mann im Kittel zu sprechen und zu testen, was geht - und was nicht.



Rock'n'Rolle, sind 13 Seiten zu viel zum Lesen? Augenrollen


- C3-Mike - 10.01.2011

Sven konnte ja nicht ahnen das du den ganzen Abend benötigst um die paar wesentlichen Sachen zu lesen dumdidum sich vor Lachen auf dem Boden wälzen


- MAB - 10.01.2011

Ich kenne Fälle, wo ein Wagenpass für historische Fahrzeuge gelöst wurde und dieser dann bei der TÜV-Abnahme mit vorgelegt wurde. Was zumindest der betreffende Prüfer damals akzeptierte, da es sich um ein Wettbewerbsfahrzeug für Regelmäßigkeits-Fahrten auf öffentlichen Straßen handelte.


- Rock-n-Rolla - 10.01.2011

Ich habs mal grob überflogen und einige stellen genauer gelesen. Ich hasse die TÜVler jetzt schon wieder!! Knüppel Knüppel Knüppel

Sieht wohl so aus als müsste ich den Hobel so zulassen. Motzen Motzen Motzen


- Frank the Judge - 10.01.2011

Schreib doch einfach mal, um was für einen "Hobel" es sich handelt und wie die Umbauten aussehen/aussehen sollen.
Dann ist es für Kommentare einfacher.