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Bitte um Hilfe bei Kurzzeitkennzeichen - Druckversion

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Bitte um Hilfe bei Kurzzeitkennzeichen - Günther-C3 - 24.06.2012

Hallo zusammen!

Ich möchte ein Auto verkaufen und der Käufer ist aus der Schweiz. Kann der Käufer mit Hilfe dieser Kurzzeitkennzeichen von mir zuhause (Österreich) zu ihm nach Hause (Schweiz) fahren?
Auf welchen Namen muß die Versicherungskarte ausgestellt werden, Käufer oder Verkäufer? Ich würde die Kennzeichen besorgen da ja der Käufer aus der Schweiz schlecht die Möglichkeit dazu hat.

Noch eine Frage: was ist die eVB Nummer? Sie muß innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden. Wie geht das?

Ist sonst noch irgendwas zu beachten?

Danke und Gruß, Günther


- Midnight-Cruiser - 25.06.2012

EVB = elektronische Versicherungsbestätigung. Die wird dir von der Versicherungsgesellschaft per Mail zugeschickt und enthält eine Nummer, die die Zulassungsstelle benötigt. Die EVB ersetzt die frühere Deckungskarte. Normalerweise ist sie 1 Jahr gültig, in dem speziellen Fall aber nur 14 Tage.


- MrGreen - 25.06.2012

Das sind Kurzzeitkennzeichen die in einer deutschen Zulassungsstelle geholt werden müssen. Hast Du einen deutschen Perso und einen deutschen Wohnsitz? Wie sollte das sonst gehen??


- AndyYpsilon - 25.06.2012

hallo,

inzwischen kann man auch als Ausländer bei einer deutschen Zulassungsstelle ein solches gelbes Kurzzeitkennzeichen holen.
Man muss allerdings einen Pass dabei haben wo auch ein Wohnsitz mit angegeben ist (kann auch ausserhalb Deutschlands sein).
Theoretisch ist das möglich, die Versicherung muss allerdings in der Schweiz gelten (vorher abklären) und das Kennzeichen kann nur bei einer deutschen Behörde geholt werden.

Gruß
Andy


- fliegerdidi - 25.06.2012

Zauberwort " grüne Karte " !

https://www.kurzzeitkennzeichen.de/de/international.html

oder Zollkennzeichen, alles andere ist illegal.