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H-Kennzeichen - Druckversion

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H-Kennzeichen - Dieter41 - 29.08.2003

Das H-Kennzeichen:

gern wollte ich nun meine Vette mit dem H versehen. Leider ist die Erstzulassung iim Dez 1974 gewesen.

Der liebe Frank meint nun, man kann das Auto aber bereits im Januar 1974 mit dem H versehen lassen.

Ich habe dann nochmals bieim Verkehrsamt in Buxtehude devot nachgefragt.
Antwort: Nein Zulassung mit H ist frühestens im Dez 1974 möglich. Basta.

Wer weiß mehr um den Beamten einmal auch das Gesetz näherzubringen. Was stimmt genau: Monat oder genügt das Jahr wegen der 30 Oldtimer-Jahre????

Frank, Du weißt doch fast alles. Wie kann ich die Beamten "belehren". (Was die ja sonst immer mit uns machen)

Wer weiß auch noch wie alt ein 21c Gutachten sein kann bevor man die H-Nummer eintragen llässt, 1 Monat 6 Monate 1 Jahr???

Dieter


- schlafmützerl - 29.08.2003

hi, dieter!

leider hat das verkehrsamt recht!


edit: dann wurde mir damals auch was falsches gesagt, sorry!


RE: H-Kennzeichen - man-in-white - 30.08.2003

Bin zwar der andere Frank, kann aber trotzdem was sagen:

Das Amt hat nicht recht. Ich habe vor ein paar Tagen einen BArtikel zu dem Thema gelesen, muß mal suchen ob ich Ihn noch habe. In der Vorschrift wird vom Jarhr der Zulassung, nicht vom Tag gesprochen. Die Ämter legen das aber leider nach Ihrem Willen aus. Da noch kein Oldiebesitzer gegen diese Praxis geklagt hat gibt es auch noch keine verbindliche Festlegung.

Ich würde mir mal beim DEUVET die Vorschrift zur Zulassung mit H- Kennzeichen besorgen und den Wortlaut genau überprüfen. Damit nochmal versuchen das Amt zu überzeugen.
CU
Frank


- Frank the Judge - 30.08.2003

Das Verkehrsamt hat nicht recht. Ich werde am Montag mal was zusammenstellen, was Dir Argumentationshilfe geben wird.
Tägliche Praxis ist, daß die Schnarchbeamten ihre eigenen Gesetze und Verordnungen nicht kennen.

EDIT: Hier schon mal vorab ein Auszug aus der StVZO, §21c

§ 21c Gutachten für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer.
(1) Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gelten die § 20 und 21. Zusätzlich ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Dieses Gutachten muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- die Feststellung, dass dem Fahrzeug ein Oldtimerkennzeichen nach § 23 Abs. 1 c zugeteilt werden kann,
- den Hersteller des Fahrzeugs einschließlich seiner Schlüsselnummer,
- die Fahrzeugidentifizierungsnummer,
- das Jahr der Erstzulassung

Da steht es. Das Jahr, und nicht das Tagesdatum.


- man-in-white - 30.08.2003

So, ich habe den Artikel gefunden, er steht in der aktuellen AutoBild alles Allrad, Heft 9/2003. Dort wird eine entsprechende Leseranfrage so beantwortet:"
.. die Auskunft Ihrer Zulassungstelle ist nicht ganz korrekt. Es ist vielmehr exakt so, wie wir es in der Ausgabe 6/2003 beschrieben haben: Grundsätzlich wird nicht der Tag der Erstzulassung für die Erteilung des H-Kennzeichens zu Grunde gelegt, sondern lediglich das Jahr der Erstzulassung. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des §21c Abs. 1 StVZO. Hier wird eben lediglich gefordert, das Jahr der Erstzulassung festzustellen, nicht auch den Tag. Trotzdem: Es ist bekannt, dass sich verschiedene Zulassungsbezirke nicht an diese grundsätzliche Rechtsauffassung halten und trotz der genannten Vorgabe des § 21c Abs. 1 StVZO und der entsprechenden Richtlinien des DEUVET (Deutscher Motor- Veteranen- Verband) auf den Tag der Erstzulassung als Stichtag bestehen. Das ist möglich, weil bislang noch kein betroffener Fahrzeughalter Widerspruch eingelegt und einen Prozess angestrengt hat. Solange dies nicht geschiet, können die Zulassungstellen wie bisher unterschiedlich entscheiden, denn eine eindeutige rechtliche Regelung gibt es bislang nicht."
Den entsprechenden Paragraphen hatte Frank ja auch schon gepostet.
Frank