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Eingebaute Vorfahrt (Tagfahrlicht und hellgelbe Nebelscheinwerfer) - Druckversion

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- starbiker - 07.06.2013

Ich verfolge den Thread schmunzelnd als stiller Mitleser und denke mir: wenn wir sonst keine Probleme mehr haben, geht es uns wirklich hervorragend. In diesem Sinne, ein schönes WE und allzeit freie Fahrt!


- Mr.Magicpaint - 07.06.2013

Zitat:Original von UncleRobb
Back to topic...

Bin ich der einzige hier, der ein Tagfahrlicht nachgerüstet hat, und der mit gelbem Nebelscheinwerferlicht fährt? In der neuen C7 ist übrigens ein TFL eingebaut. Sobald das Auto in Deutschland gefahren wird, können wir ja dessen Wirkung diskutieren.

Tagfahrlicht habe ich keines nachgerüstet, aber schöne helle Nebelscheinwerfer die ich als TFL nutze, aber das weißt du ja... Zwinkern


- Porter - 07.06.2013

Immer diese halben Sachen Kopfschütteln
HIER gibt es passende Lösungen für alle Lebenslagen !








Hallo-gruen , ...................


- DJ_Miracle - 07.06.2013

Ich kann bald nicht mehr Narr

Wie sich solch ein Thema hoch schaukeln kann und die Corvette Gemeinde plötzlich in Linksspurschleicher und Blaulichtdrängler spaltet Großes Grinsen

My 2 cents:

Wer auf der Autobahn "erschrickt" und irrational handelt sobald sich von hinten etwas schnelleres nähert hat auf selbiger faktisch nichts zu suchen....auch wenn der angesprochene Fall des Mercedes Testfahrers tragisch endete, hatte dieser m.E. sicher nicht die Hauptschuld zu tragen

Ich bin geschäftlich ca. 45 000km im Jahr auf Autobahnen in Europa unterwegs und da läuft mein Vertreter Heizölbrenner auch immer was eben gerade möglich ist. Hier fällt aber vielmehr die Ellbogen Mentalität der armen, schlecht behandelten Mitmenschen auf, die auf Grund puren Sozial Neides versuchen schnellere Fahrzeuge zu verlangsamen Zwink

Sei's drum, ich finde die TFL's wie sie der Onkel montiert hat auch hässlich, ebenso passt die runde Form an dieser Stelle nicht zum Fahrzeug und ich bezweifle dass jemand auf der AB schneller platzt macht (zumal es bei mir schon Reflex ist an der Auffahrt das Abblendlicht einzuschalten, erspart TFL zu diesem Zwecke), ABER:

Der Sicherheitszugewinn ist unabstreitbar, Geschmäcker verschieden...und um noch mehr Feuer ins Öl zu gießen:
JA, ab und an fährt man auch mal rechts vorbei Dafür


- maseratimerlin - 07.06.2013

Zitat:Original von Vette58
Ich würde eher davon ausgehen, dass man sich im Bereich des §132 StGB befindet und da kann es neben dem Vorsatz bei Verkehrsdelikten auch schnell mal zu einer empfindlichen Strafe kommen

Wohl wahr, auch wenn dazu bestimmte Umstände hinzukommen müssen, die hier aber als erfüllt gesehen werden müssen.

Im – hier allein in Betracht kommenden – Fall der Amtsanmaßung nach der 2. Alternative des § 132 StGB ist strafbarkeitsbegründend die Vornahme einer Handlung, die nur der Inhaber eines öffentlichen Amtes vornehmen darf. Es kommt also darauf an, ob die vorgenommene Handlung im Rahmen der sie begleitenden Umstände bei einem objektiven Betrachter den Anschein hoheitlichen Handelns hervorruft und deswegen mit einem solchen Handeln verwechselbar ist.

Prämisse ist dabei, daß der überwiegende Teil der nach § 52 Abs. 3 StVZO mit Kennleuchten für blaues Blinklicht ausgestatteten, zu Einsatzfahrten nach § 38 Abs. 1 und 2 StVO berechtigten Fahrzeuge im Rahmen hoheitlichen Handelns eingesetzt wird und daher der erste Anschein -aus Sicht eines objektiven Betrachters - bereits für ein solches Handeln spricht.

Wenn das genutzte Fahrzeug dann nicht seinem äußeren Erscheinungsbild nach den Anschein eines Unfallhilfswagens, einem Krankentransports oder ähnlichen Fahrzeugen zu erwecken geeignet war, alles fahzeuge die nicht für hoheitliches handeln eingesetzt werden, sonden als Privatwagen für einen objektiven Betrachter den Eindruck erwecken kann, es handele sich um ein Zivilfahrzeug der Polizei, das das Blinklicht im Rahmen einer Einsatzfahrt und damit hoheitlichen Handelns verwendet, kommt die Rechtsprechung der OLGs und der Kammergerichte zur Amtsanmaßung mit den entsprechenden Folgen.

Also ist das mit einer Owi nicht immer erledigt und das ist auch aus den bereits genannten Gründen gut so.

Gruß

Edgar


- robertV8 - 08.06.2013

Ich hatte bisher nur das Vergnügen von drei Tagen eine Corvette c6 Grand Sport zu fahren. Die Farbe eher unauffällig blau.

Mit ein wenig Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer, hatte ich mit Xenon Abblendlicht und ohne Nebelscheinwerfer NULL Probleme mit links fahrenden Schleichern. Im Gegenteil, so schnell hat mir noch niemand Platz gemacht obwohl ich es gar nicht darauf angelegt hatte.

Wenn ihr wirklich schnell fahren wollt, blinken wollt und so ein Quark, dann fahrt auf ne richtige Rennstrecke wie die Nordschleife und lasst da die Sau raus, aber bitte nicht auf der Autobahn!

Vorteil bei der Nordschleife, mann kann direkt nach der Runde zum Schleicher hingehen und mal ne Ansage machen. Vorausgesetzt man hat die Eier dafür und kommt auch wieder heil an. ..hrhr..

Nachgerüstete LED Streifen machen auf mich eher einen billigen Eindruck ala PitStop. Verschandelt bitte eure schicken Vetten nicht!!!


- KHH - 08.06.2013

Zitat:Original von robertV8


Wenn ihr wirklich schnell fahren wollt, blinken wollt und so ein Quark, dann fahrt auf ne richtige Rennstrecke wie die Nordschleife und lasst da die Sau raus, aber bitte nicht auf der Autobahn!

Vorteil bei der Nordschleife, mann kann direkt nach der Runde zum Schleicher hingehen und mal ne Ansage machen. Vorausgesetzt man hat die Eier dafür und kommt auch wieder heil an. ..hrhr..



Robert dem gibt es nichts hinzuzufügen OK!,
außer mit Eiern, Ansage und so das hat man hier nicht so ganz gerne dumdidum.


- UncleRobb - 08.06.2013

Zitat:Original von Mr.Magicpaint
Tagfahrlicht habe ich keines nachgerüstet, aber schöne helle Nebelscheinwerfer die ich als TFL nutze, aber das weißt du ja... Zwinkern

Andreas, ich bin ja kürzlich am helllichten Tag eine ganze Weile vor deinem Auto hergefahren, und kann nur bestätigen, dass deine Nebelscheinwerfer sehr hell sind. Sie erscheinen heller als das Abblendlicht, und schon so hell, dass es im Rückspiegel blendet. Also etwa so, als hättest du ein Tagfahrlicht nach ECE-Norm.

Wie du das technisch machst, ist mir nach wie vor ein Mysterium. Von außen sieht das Leuchtmittel wie eine H10-Lampe aus, aber ich erkenne keinen blauen Filter, der doch bei dieser hohen Farbtemperatur (von geschätzten 6000 K) vorhanden sein müsste. Selbst mit doppelter Leistung (d.h. 100 anstelle von 42 Watt) könnte man kein solch helles Licht erzeugen. Meine Vermutung nach wie vor: Das ist eine (gut getarnte) HID-Lampe. dumdidum


- RainerR - 08.06.2013

Für einen Godfather of Justice dürfte es ein Klacks sein, die von Edgar aufgeführten Punkte der Amts-
anmaßung in seinem Verteidigungsplädoye zu Nichte zu machen und einen Freispruch zu erwirken,
keine Panik also,

Gruss RainerR


- maseratimerlin - 08.06.2013

Richtig Rainer, aber ich kann ja nicht überall sein. sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Grinsenden Gruß

Edgar