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Erst war es ein Gedanke … Jetzt ist es meine 58er C1 - Druckversion

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- Phantomas - 17.07.2014

Vielleicht haben die Jungs bei dem schönen Wetter etwas bessere Laune als sonst und es klappt mit den zwei kleinen Schildern. Ich drücke euch ebenfalls die Daumen


- C-556 - 17.07.2014

Da der Kennzeichenhalter vorne vorgegeben ist bei der C1 werden die auch für vorne ein kleines Kennzeichen zuteilen.

Man ist bei Oldtimern nicht verpflichtet umzubauen.


- Z06FAN - 17.07.2014

Hallo Ingo!

Auch noch späte Glückwünsche zur Vette! Sieht wunderschön aus!
Wenn du an einem Samstag in BS mit so einem "Fall" ankommst, werden die sich sicher freuen Teufel
Also zumindest hatte ich mal den Kommentar bekommen, dass so was Aufwendiges doch nicht samstags ginge Augenrollen
Aber in BS ist man doch bzgl. Kennzeichen sehr kundenfreundlich und relativ pragmatisch, so sind meine Erfahrungen...
Viel Glück dann!

Gruß, Thilo


- maseratimerlin - 17.07.2014

Zitat:Original von C-556
Da der Kennzeichenhalter vorne vorgegeben ist bei der C1 werden die auch für vorne ein kleines Kennzeichen zuteilen.

Man ist bei Oldtimern nicht verpflichtet umzubauen.

Da kennst Du aber die Zulassungstellen schlecht, Cord.

Gruß

Edgar


- dolfii - 17.07.2014

Zitat:Original von C-556
Da der Kennzeichenhalter vorne vorgegeben ist bei der C1 werden die auch für vorne ein kleines Kennzeichen zuteilen.

Man ist bei Oldtimern nicht verpflichtet umzubauen.


Dann komm mal hier in die Wedemark- Ronnenberg zuständig-.

Die interessiert das einen Deck!
Denen ist auch egal, was der TÜV für ein Größe vorschreibt.


- 78er_pace - 17.07.2014

Super Ingo, drücke Dir die Daumen dass das mit den kl. Kennzeichen vorne diesmal klappt. Zwinkern

Falls Du bei der ersten Ausfahrt "Begleitschutz" brauchst, sag Bescheid... Bloss-weg-hier

Grüße
Jens


- C-556 - 21.07.2014

Edgar, Dolf, ich weiss das, aber da gibt es ziemlich eindeutige Regeln und Vorschriften.
Da hält sich nur keiner dran und die glauben, dass sie am längeren Heben sitzen.

Was haben die Verkehrsämter für ein Affentheater veranstaltet mit der Zoll - Unbedenklichkeitsbescheinigung!!!
Alles Quatsch, die mussten jede europäische Verzollung anerkennen, haben es aber nicht gemacht. Keiner hat Lust, die zu verklagen, daher kommen die immer durch mit so einem Mist...

Da müsste dann mal ein Anwalt, der für sich selbst eintritt, eine Klage durchziehen bis an die Wand, dann würde das besser, es sei denn, es gibt dann einen "Nicht- Anwendungserlass" wie im Steuerrecht, dann ist man wieder am Anfang...


- Corvettenuschi - 21.07.2014

Inzwischen gibt es doch eine Neuregelung (regional unterschiedlich) nach welcher man sich für US-Import-Fahrzeuge beim Straßenverkehrsamt eine Genehmigung für kleine Kennzeichen gegen eine Gebühr von 42-Euro-und-ein-paar-Öcken erkaufen kann.

Damit gibt es weder hinten noch vorne Probleme, weil damit gegen Gebühr der bauartbedingte, geringe Kennzeichenplatz vom Amt akzeptiert wird. Zwinkern

Das Geld wird einem zwar aus der Tasche gezogen, dafür gibt´s aber auch keine Diskussionen mehr, weil es im Kfz-Schein eingetragen wird. So ist es seit letztem Jahr bei uns beim Amt gelöst. Und das soll was heißen.

Kannst ja wenigstens mal nachhorchen bei dir beim Amt.

viele Grüße

Anke


- JR - 21.07.2014

Die Betonung liegt wie schon immer auf "regional unterschiedlich". Großes Grinsen

Gruß

JR


- Woodpecker61 - 21.07.2014

da gibts doch sicherlich ne amtliche Richtlinie zu.

Vielleicht kannst du die hier ja mal posten dann druck ich mir die aus und nehm sie beim nächsten Mal mit zur Zulassungsstelle damit ich vorn auch mal ein kleines Kennzeichen bekomme.