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C4 Mov'it Bremse Eintrag in der Schweiz - Druckversion

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C4 Mov'it Bremse Eintrag in der Schweiz - SAM/CH ZR-1 - 21.04.2015

Es hat geklappt Yeeah!

Nach einigem hin und her, unzähligen Telefonaten und Emailverkehr war es endlich soweit. Die erste 342mm 6-Kolben Mov'it Bremsanlage auf einer schweizerischen C4 ZR-1 wurde heute auf der MFK Basel-Land abgenommen und im Fahrzeugausweis eingetragen.

[Bild: 21670733hj.jpg]


- SAM/CH ZR-1 - 21.04.2015

Man stelle sich vor: Bis vor rund 3 Jahren konnte man je nach Kanton und Prüfer Stahlflex Bremsleitungen auf die C4 eintragen lassen. Jetzt geht es nicht mehr ohne neue Gutachten. Andere Bremsen einzutragen konnte man erst recht vergessen. Die deutschen TüV-Gutachten werden bei den schweizerischen Prüfämtern leider nicht mehr anerkannt. Man muss zu einem speziellen Prüfcenter gehen und die Bremsteile begutachten und prüfen lassen. In Deutschland kann man nach wie vor die Bremsanlage beim TüV eintragen lassen.
Die ganze Geschichte für die schweizer Zulassung war nicht ganz billig. Der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Erstprüfung war es dennoch wert weil es gelungen ist eine Türe für zukünftige, legale Mov'it Bremseneintragungen bei den MFK's zu öffnen.

Die Anlage bremst fantastisch und hat einen harten und leicht dosierbaren Druckpunkt. Das ist kein Vergleich zu dem anderen zusammengeschusterten Kram.

In einem nächsten Schritt werden auch Gutachten für eine andere Hinterachse Bremse erstellt.

[Bild: 21669774rf.jpg]


- SAM/CH ZR-1 - 21.04.2015

Für hinten wird ein Gutachten in Auftrag gegeben entweder für eine 299er 4-Kolben Anlage bei welche die Serienbremszange als Handbremse beibehalten wird, oder es wird ebenfalls eine 342er mit 4-Kolben Zangen und......

[Bild: 21670117km.jpg]


- SAM/CH ZR-1 - 21.04.2015

.....separaten Zangen für die Handbremse. Die Bremsleistung einer kompletten Anlage vorne und hinten ist dann phänomenal.

[Bild: 21670187tn.jpg]


- turbowurm - 21.04.2015

....hab mir schon gedacht, dass die Dinger keine ABE für die C4 ZR-1 haben.
Wär ja zu schön gewesen.
Eine TüV Gutachten ist eben noch lange keine ABE.
Weil wenn ABE dann auch kein Problem beim CH Strassenverkehrsamt.

Gruss, Urs


- SAM/CH ZR-1 - 21.04.2015

Zitat:Original von turbowurm
....hab mir schon gedacht, dass die Dinger keine ABE für die C4 ZR-1 haben.
Wär ja zu schön gewesen.
Eine TüV Gutachten ist eben noch lange keine ABE.
Weil wenn ABE dann auch kein Problem beim CH Strassenverkehrsamt.

Gruss, Urs

Das ist so nicht mehr richtig. Wie bereits gesagt wurden vor rund 3 Jahren die Bestimmungen geändert. Ich habe der MFK Basel-Land eine Ausweiskopie von eingetragenen Stahlflex Bremsleitungen von einer ZR-1 aus ZH gezeigt. Der Prüfer meinte nur dass man so was ohne weiteres nicht mehr eingetragen bekommt. Ist jetzt aber auch egal. Ich habe einen Weg für einen legalen Eintrag einer viel besseren Bremse gesucht und ihn gefunden. Das Prüfgutachten für den ersten Eintrag war eine Knacknuss. Viel Papierkram musste erledigt und viele Prüfberichte beigebracht werden. Alle nachfolgenden Eintragungen einer 342er 6-Kolben Bremsanlage kosten jetzt deutlich weniger.

Als kleines Beispiel. Alleine die ausgiebige Prüfung der Bremshalter hätte gemäss Offerte in der Grössenordnung von CHF 13' - 15'000 gekostet. Zum Glück war ein anerkanntes Gutachten vorhanden.

Die Serienbremsanlage für die C4 ZR-1 ist nicht gemacht für unzähliges Bremsen - Beschleunigen - Bremsen. Sie geht vorzeitig und merklich in die Knie.


- hausmeister - 22.04.2015

Gratulation zu deiner Leistung, ganz rosses Kino was du da geschafft hast. Dafür
Hatte selber schon sehr viele sagen wir mal "Differenzen" mit der MFK.
Es freut mich, das es noch so Leute wie dich gibt, die keine Kosten und Mühen scheuen so etwas hier in CH Street legal zu bekommen.

Gruss Adi


- SAM/CH ZR-1 - 24.04.2015

Hier noch der Beweis dass die Bremsanlage auch wirklich im Fahrzeugausweis eingetragen ist.

[Bild: 21695004im.jpg]


- man-in-white - 25.04.2015

Hey, wir glauben dir das doch auch so.
Frank


- kavaratio - 07.06.2015

Hi Sam, da kann ich Dir nur gratulieren, dass Du diesen Weg konsequent bis zum Ende gegangen bist, ich weiss, was Du da auf Dich genommen hast dumdidum

Aufgefallen ist mir, dass in dem Protokoll für die Z "nur" 260 Km/h eingetragen sind, in meinen Papieren steht 290 Km/h, kannst Du Dir das erklären? Bei Fahrzeugen wie die Z, die alle über Einzelabnahmen in Deutschland in den Verkehr gekommen sind, haben die Sachverständigen teilweise verschiedene Unterlagen vorliegen gehabt und so kommen schon mal (zumindest in Deutschland ) unterschiedliche Fz-Beschreibungen zustande. Oder hat es die Z mit verschiedenen Übersetzungen gegeben?

LG

Frank