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sehr lange stillgelegt - Druckversion

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- mike1967 - 11.07.2017

Das werde ich gleich morgen mal machen.
Ich meine den Anruf bei der Zulassungsstelle
Danke euch nochmal für die tips und antworten
Gruß Mike


- mike1967 - 11.07.2017

ich habe gesehen das des letzte update 2012 war
aber ich habe auch gesehen bei der Zulassungstelle München 2017 gelten noch die gleichen richtlinien.
aber wie gesagt ich tätige morgen mal einen anruf und werde hören was die zu berichten haben.

thx @ all für hilfe Yeeah!
gruss Mike

ich werde euch das natürlich nicht vorenthalten was die mir erzählen


- Grauwe - 11.07.2017

Hallo Mike,

viel Glück und ich bin gespannt Augenrollen

Gruß

Uwe


- mike1967 - 11.07.2017

Danke dir
Ich bin auch gespannt
Hab eh schon viel Arbeit mit meinem traumauto das ich nach über 20 jährigem warten jetzt endlich gefunden habe, nicht das die bei der Behörde meinen mir irgendwelche riesensteine in den Weg zu legen.

Ich depp habe vor lauter Freude über das Auto und die vorhandenen deutsche Zulassung nicht beachtet das die letzte stilllegung 1993 war. Kopfschütteln

Ich schreibe dann wenn ich genaues weiß

Gruß Mike


- JR - 11.07.2017

Da gibt es überhaupt nichts gespannt zu sein.

Wenn Du einen Brief für das Auto hast, dann machst Du ganz normale HU/AU, machst gleich das H-Gutachten und lässt das Auto auf der Zulassungsstelle zu.

Punkt, aus, Feierabend!

Habe das letztes Jahr mit dem Cordett auch hinter mir, der 26 Jahre "vorübergehend" stillgelegt war. Großes Grinsen

Gruß

JR


- Oeli - 11.07.2017

So Mike,

jetzt wird's klarer.
§44 der FZV legt die 7 Jahre fest.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__44.html

Da kommst Du wohl nicht um §21 STVZO herum, aber deshalb ist es ja nicht unmöglich, nur halt etwas aufwendiger.
Ich drück dir die Daumen, dass es reibungslos abläuft.


- JR - 11.07.2017

Sorry, aber das ist wirklich dummes Zeug.

Es gibt diese Fristen nicht mehr!

Auch mein Omega Evo500 war zehn Jahre stillgelegt und nach HU/AU habe ich ihn einfach wieder zugelassen.

Bei dem waren sogar die Daten noch im System und mussten nicht wieder neu eingegeben werden.

Gruß

JR


- yellow postman - 11.07.2017

Jürgen hat recht, es gibt keine Fristen mehr.


Hauptuntersuchung, mittlerweile mit Abgasuntersuchung durchführen bei einer Prüforganisation.
Schlau ist die H Abnahme gleich mit zu machen.

Anmelden und fertig !

Anm.: In den letzten Jahren selbst mehrfach erfolgreich praktiziert !

Cu Volker Yeeah!


Sehr lange stilllegung - mike1967 - 12.07.2017

Hallo
Erstmal vielen Dank allen die mir hier geschrieben haben.
Ich habe heute mit Zulassungsstelle München und mit dem TÜV gesprochen.
Das mit Paragraph 23 für die H Zulassung ist ja klar.
Aber laut den Aussagen der Behörde München muss ich weil er 24 Jahre stillgelegt war den großen TÜV fahren, auch obwohl ich den Fahrzeugbrief noch habe.
Aber und jetzt kommt es sie wissen es nicht zu 100% dumdidum
Ich habe die dann gefragt wer weiß es denn dann genau, sie sagten mir das es wahrscheinlich von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.
Seihs drum, ich restauriere die Corvette erstmal fertig dann fahr ich nach Augsburg und mach da den TÜV.
Ist angeblich nicht so kompliziert wie in München.

Es grüßt der Mike


- JR - 12.07.2017

Thomas (GSTOM) sagt an so einer Stelle immer:

"Der kennt sich nicht aus, der schafft da nur!" Feixen Feixen

Gruß

JR