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Ruheversicherung bei Fahrzeugabmeldung - Druckversion

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Ruheversicherung bei Fahrzeugabmeldung - Gatorback - 16.04.2018

Hallo zusammen,

ich habe vor, ein Fahrzeug zwecks eventueller Restaurierung für eine längere Zeit abzumelden, bei dem bislang eine Teilkaskoversicherung bestand.
Soweit mir bekannt bestünde ja nun eigentlich für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten auch weiterhin eine beitragsfreie Ruheversicherung, wenn die Abmeldung länger als 14 Tage erfolgt.

Der bestehende Vertrag samt Schadensfreiheitsklasse soll jedoch für ein neues Fahrzeug verwendet werden.
Ist damit auch die Ruheversicherung für das abgemeldete Fahrzeug hinfällig?

Falls ja, gibt es noch andere Möglichkeiten, das Fahrzeug gegen eventuelle Schäden (Diebstahl, Garage brennt ab etc.) zu versichern?

Würde mich über Hinweise und Tipps freuen, vielen Dank!

Viele Grüße,
Jörg


RE: Ruheversicherung bei Fahrzeugabmeldung - redking - 16.04.2018

...was sagt denn Deine Versicherung dazu? Oder berufst Du Dich dann im Schadenfall auf die Info`s vom Forum?


RE: Ruheversicherung bei Fahrzeugabmeldung - Gatorback - 16.04.2018

Das Thema Ruheversicherung ist gesetzlich recht einheitlich geregelt, da ist es erstmal unerheblich was meine Versicherung dazu sagt, da auch für sie diese Regeln gelten. Lediglich die Dauer des Zeitraumes schwankt je nach Versicherer zwischen 12-18 Monaten.

Meine Frage bezieht sich daher explizit auf den Umstand, dass die Schadensfreiheitsrabatte aus dem alten Vertrag für ein neues Fahrzeug übernommen werden.
Im Gegensatz zu dem manchmal nicht ausreichend geschulten Personal in den Callcentern der Versicherer, die schon mit dem Begriff "Ruheversicherung" oder anderen Themen, die vom 08/15 Tagesgeschäft abweichen, oft nichts anfangen können, gibt es hier nach meiner Erfahrung im Forum tatsächlich den einen oder anderen, der sich wirklich mit der Materie auskennt oder mindestens selbst einen ähnlich gelagerten Fall hatte.

Hier geht es nicht darum sich im Schadensfalls auf "Infos aus dem Forum zu berufen", sondern abzuklären, wie die gesetzliche Regelungen aussiehen, worauf man im Vorfeld achten muss und wonach man deshalb bei der Versicherung explizit fragen muss.

Ich freue mich daher über konstruktiv sinnvolle Beiträge.


Gruß,
Jörg


RE: Ruheversicherung bei Fahrzeugabmeldung - C1-Matthias - 16.04.2018

(16.04.2018, 21:00)Gatorback schrieb: Der bestehende Vertrag samt Schadensfreiheitsklasse soll jedoch für ein neues Fahrzeug verwendet werden.
Ist damit auch die Ruheversicherung für das abgemeldete Fahrzeug hinfällig?
Ja, da der Vertrag bzw. das Fahrzeug geändert wird.

Zitat:Falls ja, gibt es noch andere Möglichkeiten, das Fahrzeug gegen eventuelle Schäden (Diebstahl, Garage brennt ab etc.) zu versichern?

Ja, dafür gibt es Standort- Transport Policen. Bei Restaurationen in Eigenregie sollte auch eine Haftpflicht bestehen!

Gruß
Matthias


RE: Ruheversicherung bei Fahrzeugabmeldung - Gatorback - 16.04.2018

Danke Matthias,

dann habe ich das richtig gedeutet, das die Übernahme der Schadensfreiheitsrabatte der Pferdefuß ist.
In der Praxis wird eine Ruheversicherung dann aber nur zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug abgemeldet und kein neues Fahrzeug mehr angemeldet wird.
Eigentlich etwas realitätsfern, wer lässt schon einen Vertrag mit hohen Schadensfreiheitsrabatten ungenutzt rumliegen und versichert wieder von Null neu, nur um in den Genuß der Ruheversicherung zu kommen.

Eine Restaurierung ist nur eine "Vielleicht"-Option, erstmal soll das Fahrzeug nur abgemeldet werden und während der Abmeldungszeit trotzdem einen gewissen Versicherungsschutz (wie gesagt, Diebstahl, Brand etc.) haben.

Grüße,
Jörg


RE: Ruheversicherung bei Fahrzeugabmeldung - Chrissie - 16.04.2018

So realitätsfern ist das gar nicht. Für mich macht das durchaus Sinn.
Kein "normales" Alltagsfahrzeug, Firebird als Oldtimer zugelassen, dafür ist ein Alltagsfahrzeug notwendig, Corvette daher mittlerweile "normal" zugelassen und die wird über den Winter abgemeldet.


RE: Ruheversicherung bei Fahrzeugabmeldung - Midnight-Cruiser - 17.04.2018

Du musst nur etwas anders denken, dann funktioniert es so, wie du es dir vorstellst. Was du angedacht hast, ist, ein anderes Fahrzeug auf den bestehenden Vertrag des Fahrzeugs, das du ruheversichern willst, anzumelden. Damit ist die Ruheversicherung natürlich hinfällig. Melde das andere Fahrzeug auf einen anderen Vertrag an, nutze für das bestehende Fahrzeug die Ruheversicherung und mach dann mit den beiden Verträgen einen Rabatt-Tausch. Ist vielleicht nicht gern gesehen, aber machbar. Und wenn dein Vertreter oder deine Agentur das nicht machen kann oder will, versuche es eine Stufe höher, also bei der Direktion direkt.


RE: Ruheversicherung bei Fahrzeugabmeldung - JR - 17.04.2018

Wie schon gesagt, ist bei der Übernahme Deines Vertrages auf ein anderes Fahrzeug das ursprüngliche nicht mehr ruheversichert.

Ich habe für diejenigen meiner Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, eine Ruheversicherung (entspricht einer Teilkaskoversicherung) abgeschlossen, deren Bemessungsbasis der Wert des Fahrzeugs ist.

Die Prämienhöhe liegt etwa bei der Hälfte einer normalen Oldtimer-TK-Prämie.

Gruß

JR


RE: Ruheversicherung bei Fahrzeugabmeldung - Gatorback - 17.04.2018

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Ja ein Vertrags-"Shuffle" wäre sicherlich machbar.
Möglicherweise ginge es sogar einfacher:
Mit neuem Fahrzeug den alten Vertrag übernehmen, altes Fahrzeug mit einem neuem Vertrag zulassen und dann nach einer gewissen Zeit stilllegen. Da sollte man sich nichmal in einer Grauzone befinden.

Bedeutet halt Aufwand und ist dank der Gebühren etc. sicherlich auch nicht ganz billig.

Da der Wert des stillzulegenden Fahrzeuges nicht sehr hoch ist (Youngtimer, MJ 97, für mich nur von ideellem Wert, Marktwert vermutlich keine 5000,-€), dürfte mich eine extra dafür abgeschlossene Ruheversicherung vermutlich auch nicht teuerer kommen, sofern eine Versicherungsgesellschaft sowas überhaupt anbietet.
Es stellt sich generell die Frage, ob sich eine extra Ruheversicherung in dem Fall überhaupt lohnt, die beitragsfreie Variante aus dem alten Vertrag wäre halt die günstigste Lösung gewesen.

Alternativ wäre vielleicht auch ein Saisonkennzeichen mit der kürzest möglichen Laufzeit denkbar. Da ist das Fahrzeug trotzdem das ganze Jahr versichert, Steuern fallen aber nur für den Betriebszeitraum an und die Prämie ist je nach Vertrag auch nur anteillig.

@JR, darf man fragen, bei welcher Versicherungsgesellschaft du die extra Ruheversicherung für deine Fahrzeuge abgeschlossen hast? Ich habe derartiges bisher leider nicht finden können. Danke.

Viele Grüße,
Jörg

edit: habe gerade herausgefunden, dass das Schlagwort, was ich suche "Garagenversicherung" lautet.


RE: Ruheversicherung bei Fahrzeugabmeldung - JR - 17.04.2018

Allianz

Gruß

JR