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Bekannt? Monopol für §21 gekippt! - Druckversion

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Bekannt? Monopol für §21 gekippt! - Noplan - 17.02.2019

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/bundesrat-kippt-21-stvzo-monopol/


RE: Bekannt? Monopol für §21 gekippt! - Molle - 17.02.2019

Gar nicht gut.
Das führt zu mehr Streitigkeiten unter den Prüforganisationen und noch strengeren Abnahmen weil keiner einen Fehler machen möchte um anderen Organisationen eine Vorlage zum Angriff zu geben.
Das heißt wes werden wieder von den "gegnerischen Organisationen Stichproben gemacht.
Was das heißt kann sich jeder vorstellen.
Oder glaubt jemand das die GTÜ oder Dekra das dann lascher händelt!


RE: Bekannt? Monopol für §21 gekippt! - Noplan - 17.02.2019

Dachte dass Konkurrenz das Geschäft belebt ... wenn ich mir so anschaue, was mit den Zentralverschlussfelgen der C2 so passiert .. der eine TÜV trägt sie ein, weil serienmäßig (Option), der andere nicht. Vielleicht muss man nimmer so weit fahren, so was eingetragen zu bekommen ... eben von einer anderen Prüforganisation.


RE: Bekannt? Monopol für §21 gekippt! - ermi - 17.02.2019

Beim TÜV sind sie sich auch nie einig. Wollte vor Jahren ne Motorradverkleidung mit TÜV Gutachten eintragen. In Bielefeld wollte man einen Fahrversuch mit "diesem" Motorrad. Das eigene TÜV Gutachten erkannte der Typ nicht an. Als ich protestierte drohte er mir an, dass Motorrad still zu legen. Ich ließ ihn stehen und fuhr ab. Eine Stunde später hatte ich die Eintragung bei einem TÜV 40 km entfernt. Der Prüfer wollte eigentlich Feierabend machen, wartete aber trotzdem auf mich und sagte noch, ich soll mich nicht übermäßig beeilen und lieber vorsichtig fahren. Die Eintragung machte er dann mit den Worten "endlich mal ne vernünftig verbaute Verkleidung".

Walter


RE: Bekannt? Monopol für §21 gekippt! - Testfahrer - 17.02.2019

Auf Sicht, denke ich, wird das den Markt ganz groß zum Positiven verändern für uns Betroffene.
Ganzheitlich gesehen, kann das nur VORTEILE bringen.


RE: Bekannt? Monopol für §21 gekippt! - maseratimerlin - 17.02.2019

Ich bin da eher skeptisch und bei Werner.

Gruß

Edgar


RE: Bekannt? Monopol für §21 gekippt! - Testfahrer - 17.02.2019

Alleine schon der Umstand, dass die "Hoheitlichkeit" entfällt, ist für die Praxis schon mal förderlich.
Denn wenn sie wissen, ob es dir schmeckt oder nicht, du hast keine andere Wahl, ist das sicher was anderes, als wenn man sich aussuchen kann, wem man den Auftrag serviert.
Egal was man einbringt, das ist ein Fakt, der wird die Praxis stark beeinflussen.
Auch bei diesen Abnahmen spielt die Subjektivität ne große Rolle, wie zuvor schon beschrieben.
Kommt dann auch noch Wettbewerb hinzu, kann das den Einzelfall nicht negativ tangieren.


RE: Bekannt? Monopol für §21 gekippt! - thocar - 17.02.2019

Das mit dem Wettbewerb, einen Auftrag für eine Prüfung zu erhalten, ist sicher der positive Aspekt am freieren Markt.

Die Möglichkeit der Mitbewerber, ein mögliches Gefälligkeitsgutachten durch gefakte Prüfungen zu fingieren, könnte natürlich zu härteren Bedingungen für alle führen.

Gruß Thomas


RE: Bekannt? Monopol für §21 gekippt! - Seba00 - 17.02.2019

Das wird nicht gut gehen, wenn Ihr wüsstet was jetzt schon für wahnsinige Gutachten von GTÜ , KÜS und co. im Umlauf sind.
Es wird wohl frührer oder später zu einer bundesweiten Bündelungsbehörde wie in Hessen führen, die sämtliche Gutachten nochmal überprüfen. Kopfschütteln


RE: Bekannt? Monopol für §21 gekippt! - Testfahrer - 17.02.2019

Die Profis wissen doch auch so schon, wo bei wem die Unterschiede sind. Und wenn man was eintragen lassen möchte, wer will schon gern zu Mister Nörgelmann?
Sokrates sagte schon : Wer die Wahl hat, wer würde von zwei Übeln das größere nehmen ?