07.05.2014, 12:29
Zitat:Damit meine ich den Knick nicht den Ort der Anbringung.
Kann mir nicht vorstellen, daß es grundsätzlich unzulässig ist, das Kennzeichen bis zu einem bestimmten Winkel zu knicken.
Der vordere Kennzeichenhalter der C-Klasse meines Vaters nötigt dem Kennzeichen auch einen Knick ab.