18.02.2015, 20:28
Hi mein lieber und hochverehrter Herr "Dr. Eigenbrödler"
"......Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet......
Eine - wie ich meine - völlig nachvollziebare und geschäftlich unbedingt erforderliche Regelung..... Das Mitbringen von z.B. Bier in Biergärten ist in Bayern grundsätzlich verboten.... Na klar, ist ja deren Kerngeschäft. Beim Hotel sind Getränke dies auch. Ist ganz einfach Kalkulations-Bestandteil - der Getränke Umsatz mit den Gästen.
Also:
Es geht darum mit dem Hotel einen angemessenen Deckungsbeitrag zur Gemeinkostendeckung zu vereinbaren und damit die Genehmigung zu erringen.
Früher hat sowas mal "Korkengeld" geheißen.
Z.B. AUGUSTINER - ohne Transportkosten dem Hotel zur Verfügung gestellt - zum Verkauf an die Kunden - bedingt klugerweise einen günstigen Einkaufspreis bei AUGUSTINER - damit das Hotel bei seinen Beschaffungskosten für Bier (denn herschenken würde ich das nicht) etwa so teuer liegt wie bei ihrem "Normalgebräu". Dann sollte der Verkaufspreis sich im selben Rahmen wie der des "Narmalgebräus" finden.
......Wenn das Hotel brauerfrei ist ..... sonst wäre es wohl sehr schwer, oder unmöglich.....
Auch weil nach dem Ausflug ins AUGUSTINER es ja sein kann, dass das "Normalgebräu" später keiner mehr will.
-> ->-> AUGUSTINER - 51% gemeinnützig.... ist ja schon fast ein kultureller Einsatz: Thüringen zu den Pforten himmlischen Biergenusses zu führen .....
anders:
Bei manchen Veranstaltungen oder Locations wird AUGUSTINER so günstig verkauft, dass ich den Verdacht habe, dass damit neue Kunden geworben werden................................ !
phantasiegetragene, eigenbrödlerische, leicht veraugustinerte
kreativitätsanregende Grüße
Michi
"......Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet......
Eine - wie ich meine - völlig nachvollziebare und geschäftlich unbedingt erforderliche Regelung..... Das Mitbringen von z.B. Bier in Biergärten ist in Bayern grundsätzlich verboten.... Na klar, ist ja deren Kerngeschäft. Beim Hotel sind Getränke dies auch. Ist ganz einfach Kalkulations-Bestandteil - der Getränke Umsatz mit den Gästen.
Also:
Es geht darum mit dem Hotel einen angemessenen Deckungsbeitrag zur Gemeinkostendeckung zu vereinbaren und damit die Genehmigung zu erringen.
Früher hat sowas mal "Korkengeld" geheißen.
Z.B. AUGUSTINER - ohne Transportkosten dem Hotel zur Verfügung gestellt - zum Verkauf an die Kunden - bedingt klugerweise einen günstigen Einkaufspreis bei AUGUSTINER - damit das Hotel bei seinen Beschaffungskosten für Bier (denn herschenken würde ich das nicht) etwa so teuer liegt wie bei ihrem "Normalgebräu". Dann sollte der Verkaufspreis sich im selben Rahmen wie der des "Narmalgebräus" finden.
......Wenn das Hotel brauerfrei ist ..... sonst wäre es wohl sehr schwer, oder unmöglich.....
Auch weil nach dem Ausflug ins AUGUSTINER es ja sein kann, dass das "Normalgebräu" später keiner mehr will.
-> ->-> AUGUSTINER - 51% gemeinnützig.... ist ja schon fast ein kultureller Einsatz: Thüringen zu den Pforten himmlischen Biergenusses zu führen .....
anders:
Bei manchen Veranstaltungen oder Locations wird AUGUSTINER so günstig verkauft, dass ich den Verdacht habe, dass damit neue Kunden geworben werden................................ !
phantasiegetragene, eigenbrödlerische, leicht veraugustinerte
kreativitätsanregende Grüße
Michi
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"CORVETTE .... mehr sog I net !"
"CORVETTE .... mehr sog I net !"