14.07.2016, 07:53
Guten Morgen Andreas,
die Eintragung meiner C6 Felgen erfolgte nach einer Einzelabnahme Paragr. 21, da ja für Serienfelgen keine Freigaben, Gutachten o.ä. vorliegen. Eine Freigabe durch die Homologation des Folgemodells gibt es nicht. Sollen also C6 Z51 oder C6 Z06 Bremsen verwendet werden, kommt Paragr. 21 zum Tragen.
Eine Brembo-Bremse z.B. für die es meist Gutachten gibt kann wohl nach Paragr. 19 geprüft und eingetragen werden. So habe zumindest ich es verstanden.
Hier können vielleicht unsere TÜV ler hier im Forum genauer Auskunft geben.
Viele Grüße,
Achim
die Eintragung meiner C6 Felgen erfolgte nach einer Einzelabnahme Paragr. 21, da ja für Serienfelgen keine Freigaben, Gutachten o.ä. vorliegen. Eine Freigabe durch die Homologation des Folgemodells gibt es nicht. Sollen also C6 Z51 oder C6 Z06 Bremsen verwendet werden, kommt Paragr. 21 zum Tragen.
Eine Brembo-Bremse z.B. für die es meist Gutachten gibt kann wohl nach Paragr. 19 geprüft und eingetragen werden. So habe zumindest ich es verstanden.
Hier können vielleicht unsere TÜV ler hier im Forum genauer Auskunft geben.
Viele Grüße,
Achim
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