Hallo zusammen,
also mir erschließt sich der Kern der ganzen Debatte (mal wieder) nicht so ganz. Man möchte ja mit dieser Idee wohl verhindern, dass demnächst z.B. jede Menge Golf 3 Diesel mit H-Kennzeichen völlig legal in grüne Zonen fahren dürfen. Für das H-Kennzeichen gibt es bereits grundsätzliche Bewertungskriterien wie Originalität und Zustand. M.E. gehört hier nun noch der Fahrzeugbestand eines Typen mit einbezogen und fertig ist der Lack. Erst wenn der Fahrzeugtyp dann unter einen bestimmten Bestand gefallen ist, qualifiziert er sich erst für das H-Kennzeichen. Und das ist dann eben nach 30, 34 oder auch erst nach 42 Jahren der Fall. Man kann es aber auch typisch Deutsch machen (ich sag nur Wechselkennzeichen...), dann ist es halt wieder so, dass es am Ende keiner mehr so richtig kapiert und die Falschen gestraft werden…
Beim Benziner ist es ohnehin schon heute müßig. Mal am konkreten Beispiel erklärt: Ich habe im Fuhrpark u.a. auch einen sehr schön erhaltenen MB 190 E 1.8, sozusagen eine Art Daily Driver. Der Wagen ist Baujahr 1990 und auf Euro 2 umgerüstet. Am Rande erwähnt, auch hier hat sich der Fahrzeugbestand in den letzten Jahren drastisch verringert. Sehr eindrucksvoll hier zu sehen: LINK In meinen Augen ginge der schon als Klassiker durch (siehe Bild). Ein Wechsel auf das H-Kennzeichen macht da aber überhaupt keinen Sinn für mich. Die Pauschalsteuer für das H-Kennzeichen beläuft sich auf 191,-€ p.A. und ich zahle für den Wagen aktuell lediglich 130,- € p.A.. Versichert ist er aber seit vielen Jahren schon als Oldtimer (bzw. Youngtimer), da z.B. die Württembergische Versicherung so einen Tarif anbietet. Und grüne Plakette hat er natürlich auch. Ein Wechsel zum H-Kennzeichen würde beim Euro 2 Benziner rechnerisch erst über 2.600ccm Hubraum Sinn machen. Ist also für die ganzen 90er Fahrzeuge der Golf-Klasse ohnehin absurd…
Schönen Gruß
Franz
also mir erschließt sich der Kern der ganzen Debatte (mal wieder) nicht so ganz. Man möchte ja mit dieser Idee wohl verhindern, dass demnächst z.B. jede Menge Golf 3 Diesel mit H-Kennzeichen völlig legal in grüne Zonen fahren dürfen. Für das H-Kennzeichen gibt es bereits grundsätzliche Bewertungskriterien wie Originalität und Zustand. M.E. gehört hier nun noch der Fahrzeugbestand eines Typen mit einbezogen und fertig ist der Lack. Erst wenn der Fahrzeugtyp dann unter einen bestimmten Bestand gefallen ist, qualifiziert er sich erst für das H-Kennzeichen. Und das ist dann eben nach 30, 34 oder auch erst nach 42 Jahren der Fall. Man kann es aber auch typisch Deutsch machen (ich sag nur Wechselkennzeichen...), dann ist es halt wieder so, dass es am Ende keiner mehr so richtig kapiert und die Falschen gestraft werden…
Beim Benziner ist es ohnehin schon heute müßig. Mal am konkreten Beispiel erklärt: Ich habe im Fuhrpark u.a. auch einen sehr schön erhaltenen MB 190 E 1.8, sozusagen eine Art Daily Driver. Der Wagen ist Baujahr 1990 und auf Euro 2 umgerüstet. Am Rande erwähnt, auch hier hat sich der Fahrzeugbestand in den letzten Jahren drastisch verringert. Sehr eindrucksvoll hier zu sehen: LINK In meinen Augen ginge der schon als Klassiker durch (siehe Bild). Ein Wechsel auf das H-Kennzeichen macht da aber überhaupt keinen Sinn für mich. Die Pauschalsteuer für das H-Kennzeichen beläuft sich auf 191,-€ p.A. und ich zahle für den Wagen aktuell lediglich 130,- € p.A.. Versichert ist er aber seit vielen Jahren schon als Oldtimer (bzw. Youngtimer), da z.B. die Württembergische Versicherung so einen Tarif anbietet. Und grüne Plakette hat er natürlich auch. Ein Wechsel zum H-Kennzeichen würde beim Euro 2 Benziner rechnerisch erst über 2.600ccm Hubraum Sinn machen. Ist also für die ganzen 90er Fahrzeuge der Golf-Klasse ohnehin absurd…
Schönen Gruß
Franz