(30.03.2019, 07:52)challenger07 schrieb: Und ich dachte es gilt „ Im Zweifel für den Angeklagten“.
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Ein Komplettversagen von Justiz und Politik.
Armes Deutschland.
1.) Der Grundsatz „in dubeo pro reo“ gilt im Strafprozess. Dass ein Strafprozess etwas anderes ist als eine Polizeikontrolle, das dürfte einleuchten.
2.) Der Vorwurf eines „Komplettversagens“ von Justiz und Politik ist völlig überzogen. Du konstatierst ja selbst, dass es hier allenfalls um Fragen der Verhältnismäßigkeit geht. Der Vergleich des Vorgehens mit demjenigen gegen „... kriminelle Asylanten ...“ ist ebenso unrichtig wie daneben.
3.) Der „Armes Deutschland-Spruch“ ist billigste Polemik. Muss eigentlich nicht sein, oder?
Vielleicht einfach mal die Kirche im Dorf lassen. Als Fahrer eines extrovertierten Autos muss man mittlerweile halt leider tendenziell mit Kritik und Misstrauen rechnen. Dennoch verhält sich die Polizei in den meisten Fällen ja ordentlich. Natürlich spielt auch die Frage des eigenen Auftretens immer eine Rolle. Auch der Fredersteller ist aus der Situation ja gut herausgekommen. Dass das mit polemischen Parolen ebenso gut geklappt hätte, darf bezweifelt werden.