20.11.2020, 23:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2020, 23:36 von Ing.M.Frank.)
Hallo Walter,
ohne dir zu Nahe treten zu wollen, dies war die korrekte Vorgehensweise, das Fahrzeug (wie du es richtig genannt hast) zu verschränken. Ob dies mit einer Auffahrrampe oder einfach mit einem "normalen" Rad, das unter dein Fahrzeugrad gelegt wird passiert, ist relativ egal. Wenn du sagst es sei rechts hinten ein Rad unterlegt worden, dann korrekterweiße auch links vorne, also diagonal. Damit soll simuliert werden wie weit das Fahrzeug in der absoluten Extremsituation (unter voller Beladung bei maximalen Bodenwellen, usw.) einfedert. Selbst in einer solchen Extremsituation muss dann beispielsweise der Abstand zwischen Reifen und Karosserie (nach VdTÜV-Merkblatt 751) z.B. 6mm sein. Daran muss sich der Prüfer halten, wenn er vorschriftsmäßig arbeitet. Mit diesem Problem haben wir jeden Tag zu kämpfen, einerseits gibt es die Vorschriften an die man sich halten "muss", andererseits gibt es eben auch noch einen Menschenverstand. Ein für ein Fahrzeug geschriebenes Gutachten hält eben ein Fahrzeugleben lang, lass da mal etwas dramatisches passieren was auf die fehlerhafte Begutachtung zurückgeführt werden kann, dann hat der Prüfer ein dickes Problem. Warum sollte er sich also auf sowas einlassen, wegen 90€ für die Begutachtung, die er sowieso nicht bekommt, sondern sein Unternehmen? Eher nicht. Es gibt wie du festgestellt hast immer Leute, die es trotzdem machen, egal ob aus Unvermögen oder Gefälligkeit, deshalb bist du da als Dritter erstmal aus dem Schneider und kannst beruhigt weitefahren.
Gruß Martin
ohne dir zu Nahe treten zu wollen, dies war die korrekte Vorgehensweise, das Fahrzeug (wie du es richtig genannt hast) zu verschränken. Ob dies mit einer Auffahrrampe oder einfach mit einem "normalen" Rad, das unter dein Fahrzeugrad gelegt wird passiert, ist relativ egal. Wenn du sagst es sei rechts hinten ein Rad unterlegt worden, dann korrekterweiße auch links vorne, also diagonal. Damit soll simuliert werden wie weit das Fahrzeug in der absoluten Extremsituation (unter voller Beladung bei maximalen Bodenwellen, usw.) einfedert. Selbst in einer solchen Extremsituation muss dann beispielsweise der Abstand zwischen Reifen und Karosserie (nach VdTÜV-Merkblatt 751) z.B. 6mm sein. Daran muss sich der Prüfer halten, wenn er vorschriftsmäßig arbeitet. Mit diesem Problem haben wir jeden Tag zu kämpfen, einerseits gibt es die Vorschriften an die man sich halten "muss", andererseits gibt es eben auch noch einen Menschenverstand. Ein für ein Fahrzeug geschriebenes Gutachten hält eben ein Fahrzeugleben lang, lass da mal etwas dramatisches passieren was auf die fehlerhafte Begutachtung zurückgeführt werden kann, dann hat der Prüfer ein dickes Problem. Warum sollte er sich also auf sowas einlassen, wegen 90€ für die Begutachtung, die er sowieso nicht bekommt, sondern sein Unternehmen? Eher nicht. Es gibt wie du festgestellt hast immer Leute, die es trotzdem machen, egal ob aus Unvermögen oder Gefälligkeit, deshalb bist du da als Dritter erstmal aus dem Schneider und kannst beruhigt weitefahren.
Gruß Martin