18.10.2007, 13:17
Walther,
war das nicht die Abschreckungssteuer ?
Gruß
Tom
Vielleicht hilft Dir das:
Quelle: Bundesfinanzministerium
war das nicht die Abschreckungssteuer ?
Gruß
Tom
Vielleicht hilft Dir das:
Zitat: 12. Bleibt der Kontenabruf der Finanzbehörden wie bisher bestehen?
Nein. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wird der Kontenabruf nach § 93 der Abgabenordnung in seiner heutigen Form der Vergangenheit angehören. Die Kontenabrufmöglichkeit besteht ab 2009 - außer in den Fällen, in denen private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne noch nach altem Recht zu besteuern sind - nur noch für die Fälle, in denen ein Bürger
*beantragt, seine Kapitaleinkünfte seinem niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen,
*steuerliche Vergünstigungen ( z.B. außergewöhnliche Belastungen) in Anspruch nehmen will,
*Kindergeld beantragt und für die Höhe des Kindergelds die Einkünfte des Kindes von Bedeutung sind,
*festgesetzte Steuern nicht zahlt,
*einem steuerlichen Kontenabruf zustimmt
oder
*bestimmte staatliche Leistungen beantragt, für die die Höhe des Einkommens von Bedeutung ist (z.B. BAFöG, Wohngeld).
Zitat:Der Aspekt der Vereinfachung darf nicht übersehen werden. Der Kapitalanleger, der seine Depots im Inland unterhält, muss sich im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung nicht mehr um die steuerlichen Folgen seiner Kapitalanlage kümmern. Dies erledigt sein Kreditinstitut für ihn. Demgegenüber muss der Steuerpflichtige bei einer Kapitalanlage im Ausland weiterhin seine Erträge aus Kapitalanlagen ermitteln und gegenüber seinem Finanzamt erklären
Quelle: Bundesfinanzministerium
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