22.02.2008, 17:31
Andreas,
nur in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast für die Mängelfreiheit bei Übergabe
beim Händler, danach bei Dir.
Alles weitere siehe PN.
Gruß vom Anwalt
nur in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast für die Mängelfreiheit bei Übergabe
beim Händler, danach bei Dir.
Alles weitere siehe PN.
Gruß vom Anwalt