27.02.2011, 21:11
Die Versteuerung nach "Innenraumlänge grösser als Ladeflächenlänge" war ohnehin falsch, korrekt hätte es auf das FLÄCHENverhältnis lauten müssen. Trotzdem wurde diese oft durchgeprügelt, zudem wurde auch noch falsch gemessen. Das haben die gemerkt und nach neuen Wegen zum abkassieren gesucht. Inzwischen wurden auch Urteile "gefällt" , die die Lkw Versteuerung pauschal ablehnen wegen zB den 6 Sitzplätzen, dadurch steht dann die "Personenbeförderung im Vordergrund". Und das ist dann natürlich auch schwer zu widerlegen, zumal bei den RAM (durch die bekloppten Gewichtsgrenzen in D) auch noch eine vergleichsweise geringe Zuladung entsteht
All das führt heute in der Tat dazu, das Quadcab fast ausnahmslos nach Pkw besteuert werden (bei Zulassung bis 3,5 Tonnen)
All das führt heute in der Tat dazu, das Quadcab fast ausnahmslos nach Pkw besteuert werden (bei Zulassung bis 3,5 Tonnen)