26.07.2015, 16:12
Mich würde auch interessieren welche Arbeiten im Rahmen der Garantie vorgenommen wurden.
Man kann dann immer noch sein Recht suchen.
Aber der Anwalt muss wissen was "abgedichtet" wurde.
Ohne Unterlagen der vorausgegangenen Reparatur sehe ich da schwarz.
Der Anwalt muss der Werkstatt mangelhafte Arbeit nachweisen und eine Mängelbeseitigung fordern können.
Geht aber halt nur wenn man weiß was vorher gemacht wurde.
Man kann dann immer noch sein Recht suchen.
Aber der Anwalt muss wissen was "abgedichtet" wurde.
Ohne Unterlagen der vorausgegangenen Reparatur sehe ich da schwarz.
Der Anwalt muss der Werkstatt mangelhafte Arbeit nachweisen und eine Mängelbeseitigung fordern können.
Geht aber halt nur wenn man weiß was vorher gemacht wurde.
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