Buchtangebot - 35$ für 2x XENON?
#51
Die ganze Diskussion um die Rechtmäßigkeit dieser Funzeln ist doch obsolet.

Ein sicherheitsrelevantes Produkt mit einem Kaufpreis von 35 $ für einen Hochleistungssportwagen kann per se nicht die Qualität und Sicherheit bringen, wie das von Ingo oder Birger & Co. nach den Standards unserer Fahrzeuge entwickelte Produkt.

Für den Preis gibts eine schicken Aufkleber für die Vette.

Gruß Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#52
Legalität:

der Cons** Machtin68........ Zwinkern
auf Dein Posting habe ich nur gewartet Martin..... Du hast ja schon in anderen Foren versucht allen klar zu machen das nachgerüstetes Xenon legal sei Kopfschütteln
Das wird es aber nie!
Da kannst Du noch soviel schlaues Papier hochladen.

Die verbauten Scheinwerfer in unseren Autos sind nur mit dem dafür zugelassenen Leuchtmitteln legal zu betreiben. Baue ich in einem H4 Scheinwerfer einen Xenonbrenner ein erlischt automatisch die Genehmigung für den gesamten Scheinwerfer! Der wurde nun mal mit H4 Leuchtmittel Typgeprüft und zugelassen.
Das wird Dir jeder TÜV so bestätigen.
Genausowenig darf ich ein H7 Leuchtmittel für einen H4 Scheinwerfer adaptieren.

Ob man das nun dennoch macht und mit dem Risiko lebt steht auf einem anderen Blatt
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#53
Zitat:Original von Zaphod
Zitat:Original von SilverGER
...
aber wie Du eine ISO 9001, Originaltext der Anzeige:

Zitat:Certification: E-Mark and ISO9001


in Verbinduing mit Elektromagnetismus bringst, ist schon abenteuerlich Großes Grinsen

...Schreibt er auch nicht...

Nur für Dich, Zaphod:

Zitat:Original von machtin68
silverger: die genannte iso-norm hat was mit elektromagnetismus zu tun.

Ansonsten bin ich immer noch bei Corvette Fever und stimme im übrigen
Edgar vollstens zu...

Gruß,

Patric
[Bild: osc_logo_klein.gif] [Bild: GTC_patric_21.jpg]
Senior Head of Strategy Services
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#54
Grundsätzlich: Da es eh illegal ist, mit der Corvette nur mit Standlicht und Neblern zu fahren, spielt das Leuchtmittel in den Nebelscheinwerfern wohl keine Rolle. Schließlich kann man jederzeit die Klappen aufmachen (mit legalem H4-Licht), und die Nebler aus. Dann ist wieder alles wie es sein soll, zumindest wenn es nicht gerade neblig ist Idee

Zitat:Original von Thomas V
Die verbauten Scheinwerfer in unseren Autos sind nur mit dem dafür zugelassenen Leuchtmitteln legal zu betreiben.

Woran erkenne ich die Zulassung? Welches Prüfzeichen (nicht welche technische Eigenschaft!) braucht die Birne, um zugelassen zu sein?

Zitat:Baue ich in einem H4 Scheinwerfer einen Xenonbrenner ein erlischt automatisch die Genehmigung für den gesamten Scheinwerfer! Der wurde nun mal mit H4 Leuchtmittel Typgeprüft und zugelassen.

Gilt das auch für H3? Was ist die genaue Definition für die Bezeichnung "H3"?
H3 ist zumindest keine Bezeichnung für den Sockel, der heißt nämlich PK22s. P43T ist der Sockel einer H4-Lampe.
Was aber bedeutet nur H3 und H4?

Zitat:Das wird Dir jeder TÜV so bestätigen.
Genausowenig darf ich ein H7 Leuchtmittel für einen H4 Scheinwerfer adaptieren.

Das ist auch etwas anderes. Die H3-Lampe hat keinen echten Sockel, sondern nur eine Befestigungsplatte und das Kabel. Wenn sich H3 aber nun nicht auf den Sockel bezieht (was ja ein PK22S ist), sondern auf die Birne selbst - und diese auch als Metalldampflampe erhältlich ist, woran erkennt man dann die Zulassung?
Oder andersherum: Die Ebay-Xenonlampe hat einen PK22s-Sockel, sonst würde sie nicht in den Scheinwerfer passen.
Welche Prüfzeichen fehlen nun, bzw. welche würden gebraucht werden? Es mag durchaus sein, daß irgendwann LED-Lampen auf den Markt kommen, die legal als H3-Ersatz dienen könnten. Welches Prüfzeichen brauchen die?

Zitat:Ob man das nun dennoch macht und mit dem Risiko lebt steht auf einem anderen Blatt

Unbestritten, und ich mache mir mehr Sorgen um Feuergefahr als um komisches Leuchtverhalten. Ich will ja auch nur die Nebelscheinwerfer pimpen, und das Hauptlicht (Zuge)lassen wie es ist.
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#55
Zitat:Original von Thomas V
Legalität:

der Cons** Machtin68........ Zwinkern
auf Dein Posting habe ich nur gewartet Martin..... Du hast ja schon in anderen Foren versucht allen klar zu machen das nachgerüstetes Xenon legal sei Kopfschütteln
Das wird es aber nie!
Da kannst Du noch soviel schlaues Papier hochladen.

Die verbauten Scheinwerfer in unseren Autos sind nur mit dem dafür zugelassenen Leuchtmitteln legal zu betreiben. Baue ich in einem H4 Scheinwerfer einen Xenonbrenner ein erlischt automatisch die Genehmigung für den gesamten Scheinwerfer! Der wurde nun mal mit H4 Leuchtmittel Typgeprüft und zugelassen.
Das wird Dir jeder TÜV so bestätigen.
Genausowenig darf ich ein H7 Leuchtmittel für einen H4 Scheinwerfer adaptieren.

Ob man das nun dennoch macht und mit dem Risiko lebt steht auf einem anderen Blatt

So ist es. Leuchtmittel und Scheinwerfer sind gemeinsam zu betrachten. Ebenso ist es beispielsweise einem Ferrari-Lenkrad und einen Fiat Panda. Beide sind für sich gesehen zugelassen. Die Zulassung des Panda erlischt aber, wenn das Ferrari-Lenkrad eingebaut wird.
Beste Grüße, Alexander
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#56
hallo truppe
na wie erwartet gibt das mal wieder einen mega-post.

was die iso - norm und elektromagnetismus angeht, hab ich wohl zu schnell getippt.
iso ist eine hersteller-norm, der elektro-kram wird zwar auch verlangt, ist was aber ne andere norm ( tippfehler meinerseits).....

viele poster sind hier über den sockel, die bauform und die bauartgenemigung gestolpert.
jedes für sich ist ein fall für sich.

folgender fall zur unterscheidung zwischen bauart, bauform und ce.genemiegung.

in unserem fuhrpark haben wir fahrzeuge ( volvo - zugmaschienen )
an denen z.b. eine kennzeichenleuchte an dem einen kfz nach links gelb (außen)
nach hinten rot und nach innen weiß leuchtet.
diese leuchte haben wir mitl. in 3 ausführungen am lager
1. mit ner 5watt glühlampe
2. mit einer leiste von ca. 5 led
3. mit 2 led-leisten ( leds sind dann etwas kleiner )

alle haben das geiche ce und kba prüfzeichen!!!!!!!!!!!!
auch läßt sich die kappe untereinander austauschen...
( glühlampe hat ne e-nummer, led haben eine bauartgenehmigung)

auch haben wir fahrzeuge, die mit halogen und welche mit xenon-licht. (unterschiedliche baujahre)
hab mir heute mal den spaß gemacht ( bei dem mistwetter) und mir mal die kennzeichnungen und auch die ersatzteilnummern für die scheinwerfer rausgesucht.
sie sind bei beiden identisch.
was den schluß zuläßt, das ich beim alten auto gleichen typs auf xenonlampen des neuen baujahres umbauen kann, ohne das irgen eine abe / zulassung erlischt.....

was nur z.b. in diesem fall die behauptung widerlegt, lampen sind nur mit dem gleichen leuchtmittel wie geprüft zu betreiben.

leuchten und lampen sind 2 unterschiedliche einheiten und auch als solche zu bewerten !!!!
wie ich schon anfangs sagte, es gibt glühlampen von hersteller x. diese wird nun mit reflektor y geprüft und genehmigt.
jetzt tausche ich diese gegen eine vom hersteller abc aus.
und nu????
nix passiert, denn die glühlampe hat eine eigene prüfnummer ( E-kennzeichen , nicht mit ce- zu verwechseln ), unabhängig vom reflektor.

außerdem mal am rande erwähnt.
bei fast allen bussen wird die anzeige " richtung dingendskirchen.. " und bei den lkw oben über dem fahrerhaus die anzeige " fuhrunternehmen xy " durch eine art neonlampe erzeug ( sieht wie ne energiesparlampe aus), die nicht in der stvzo aufgeführt wird.
und warum brauch sie das auch nicht ?
( auf die antworten bin ich gespannt )

gesammtelte und z.t. veröffendlichte copien sagen mal für den leien aus-
erfüllt ein "leuchtmittel" die anforderungen der "leuchtmittel-ce-norm" ist diese uneingeschränkt zu verwenden.


natürlich muss ich allen recht geben, das der "vernost" xenon mist nicht wirklich was taugt, auch sind die prüfzeichen zum größten teil wohl nicht ganz legal......

wem ich den ganzen sachverhalt mal genauer erklären soll ( habe beruflich leider des öfteren damit zu tun ) beantworte ich die fragen auch gerne per telefon.

gruß martin
[Bild: headbangb.gif][Bild: corvetteklein.gif]
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#57
Dies ist meine letzte Einlassung zu dem Thema.

Zitat:Original von machtin68
hallo corfette fever.
bin grad beim frühstück, daher nur mal nebenbei zu punkt 1 deiner anmerkung.....

beschrieben wird im kba blatt eine "änderung".... der fassung.
sprich drann rumfeilen o.ä.
das findet nicht statt....

Ich zitiere das KBA:
dass nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu
zählt auch der Sockel) oder nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern
(einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquellen) zum Erlöschen
der Bauartgenehmigungen der Lichtquellen bzw. Scheinwerfer und somit zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen.


Punkt, Ende, aus. Diskussion erledigt, oder?

Niemand schreibt davon etwas rumzufeilen. Es wird lediglich gesagt, dass ungeprüfte Leuchtmittel nicht in geprüften Scheinwerfern verwendet werden dürfen.

Zitat:lwr und srw hatte ich auch beschrieben......
somit ist schon mal diese anordnung aus D ein widerspruch des eu-gesetzes.....

Puuuuuuuh. Wo soll ich Anfangen. Zum Ersten:
Definition Richtlinie

Zum Zweiten:
Du hast sachlich unrecht. Gerade die R-48 schreibt doch die Verwendung einer SRA vor (siehe
6.2.9). Gasentladungsleuchtkörper haben regelmäßig 3200 Lumen oder mehr. Ab 2000 Lumen ist die SRA nach der von Dir ebenfalls angeführten (aber nicht gelesenen) Richtlinie obligatorisch.
'08 Corvette C6 Coupe, Schalter, Z51 - Sonntagswagen
'03 Corvette C5 "RR" Coupe - work in progress
'91 Mercedes 190 E 2.5-16 - Racecar
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#58
Martin, weiß Du was ich nicht raffe: seit Jahren versuchst Du aller Welt weiß zu machen das solche Umbauten der Scheinwerfer legal möglich seien - ich kann mich noch lebhaft an die Diskussionen bei B.O. erinnern.

Nur, was nützt das wenn man in eine Polizeikontrolle kommt oder blauäugig zur HU mit so einem HID-Kit fährt?
Die lachen Dich aus wenn Du denen solche Geschichten erzählst.

Schau Dir doch mal einen Xenon Brenner, meinetwegen mit H7 Sockel und eine Halogenlampe mit H7 Sockel an. Dann betrachte das System mal in einem Reflektor mit Streuscheibe davor.
Der Xenonbrenner liegt bei der Konstruktion niemals im Brennpunkt.
Das Teil schielt!
Die Hell-Dunkel-Grenze ist absolut nicht mehr im Rahmen.

Ich habe das selber an meinem Benz probiert!
Hell ist es, ja!
Aber total komisch ausgeleuchtet.

Schaue ich mir dann den Scheinwerfer vom gleichen Modell mit Werks-Xenon an sehe ich aber riesen Unterschiede im Aufbau der Lampen (Linse usw.).

Das kann so gar nicht zulässig sein.

Und eine Begrenzungsleuchte mit einem Hauptscheinwerfer zu vergleichen hinkt aber gewaltig....

PS: PN habe ich gelesen...... tut aber nichts zur Sache...... ich denke mir meinen Teil Zwinkern
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#59
hallo thomas.
ich habe niemals abgestritten, das die billigdinger schrott sind, habe ich auch selber festgestellt.

wenn du die pn beachtest, wäre ich dankbar.....

gruß
[Bild: headbangb.gif][Bild: corvetteklein.gif]
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#60
mach ich....
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