Distanzscheiben
#11
(25.06.2020, 18:23)PaddyPuff schrieb: Ich habe auch alles bei DLP KFZ-Design bestellt und seit gestern eintragen lassen.

4x 10mm.

Gab keine Probleme und sieht viel besser aus :)

In der Produktbeschreibung bei DLP steht "Distanzscheiben an der VA und HA, 10 mm dick (Sonderanfertigung mit Spezialmuttern). Um eine Abdeckung zu erreichen, müssen eventl. u. B. der Einstände die Kotflügel aufgezogen oder die Sturzeinstellungen verändert werden. Siehe auch Hinweis unter Ziff. 1.7 zu der Baulänge der Nabenzentrierungen"

Schließen die Räder bei dir Bündig ab? Hast du was am Sturz verändern müssen?
C4_Cab_whi_60.png
[Bild: 5e107a1701_album.gif]
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#12
Zur Radabdeckung:

Ich meinte es war eine C7 Stingray an der Prüfstelle bei der der Kollege 25mm auf der HA eingetragen hat. Müsste allerdings das Gutachten raussuchen und wie gesagt unter Vorbehalt, bin mir nicht mehr sicher. 

Ich wollte mir zeitnah auch Distanzscheiben besorgen und werde vorher ausrechnen was rechtlich maximal geht und auch das Fahrzeug im Normalzustand mal verschränken. 




Radabdeckung:

Mit der Radabdeckung ist es so, es gibt eine Regelung die national ist und eine nach EG. Also beide sind dann bei einer Einzelbegutachtung anwendbar. 


Nationale Radabdeckung nach §36a StVZO:

Am Radmittelpunkt (Radnabe) 150mm vertikal nach oben, dann eine gedankliche Waagerechte ziehen. Die komplette Rad-/Reifenkombination muss abgedeckt sein.

Nach EG (78/549/EWG):

Wieder Radmittelpunkt (Radnabe) 150mm vertikal nach oben, dann muss im Winkel von 30° in Richtung Front und 50° in Richtung Heck die Lauffläche des Reifens abgedeckt sein, nicht das Rad (ugs. die Felge) selbst.  

Also unschwer zu erkennen, dass die meisten Eintragungen mit der EG-Grundlage deutlich mehr Sinn machen.


Gruß Martin
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#13
(25.06.2020, 19:54)Chevyvette90 schrieb:
(25.06.2020, 18:23)PaddyPuff schrieb: Ich habe auch alles bei DLP KFZ-Design bestellt und seit gestern eintragen lassen.

4x 10mm.

Gab keine Probleme und sieht viel besser aus :)

In der Produktbeschreibung bei DLP steht "Distanzscheiben an der VA und HA, 10 mm dick (Sonderanfertigung mit Spezialmuttern). Um eine Abdeckung zu erreichen, müssen eventl. u. B. der Einstände die Kotflügel aufgezogen oder die Sturzeinstellungen verändert werden. Siehe auch Hinweis unter Ziff. 1.7 zu der Baulänge der Nabenzentrierungen"

Schließen die Räder bei dir Bündig ab? Hast du was am Sturz verändern müssen

Mein Originales Fahrwerk ist ganz runtergeschraubt worden und trotzdem passt es zu 100%. Keine Nacharbeiten nötig. 
Sieht jetzt viel besser aus.
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#14
(25.06.2020, 07:00)Gert schrieb: Hallo,

@ Götz, @ Stefan,

laut SCC Gutachten für die C7 Stingray sind bei Scheibendicken von 3-12 mm die Serien Rändelbolzen jedoch mit längeren Schaftmuttern möglich.

Könntet Ihr noch sagen, welches System bei Euren 10 mm Scheiben verbaut ist?

System 5 mit einfacher Distanzscheibe, oder System 2 mit doppelter Zentrierung ?

Danke, Gruß Gert

Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich eine doppelte Zentrierung und längere Radmuttern.
Meine habe ich bei DLP gekauft, dort hat man mich gut beraten.
Ruf DLP mal an, die wissen wovon sie reden.
Gruß

Götz
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#15
So auch bei mir. Doppelte Zentrierung und längere Radmuttern. Auch über DLP gekauft und sehr zufrieden.

Gruß
Stefan
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#16
Hallo Götz, hallo Stefan,

herzlichen Dank für die Infos.

Gruß, Gert
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#17
Hallo zusammen,

erst einmal Danke an alle, die mit Infos dienen konnten.
Ich werde mich wohl mal Richtung DLP orientieren...(10mm mit Zentrierung und längeren Radschrauben)
Grüße & allzeit gute Fahrt
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#18
Hallo zusammen

Jetzt meine Geschichte über Distanzscheiben.
Im September hatte ich einen Termin zum Kundedienst (3 Jahre) und musste nach Hockenheim, da meine vorherige Werkstatt in
Lahr zugemacht hat. (125 KM die andere 260 KM ) ein Weg. Angemeldet für KD und normal TÜV plus Distanzscheiben Eintragung.
Habe dem Meister am Empfang alle Papiere und alles über DLP Distanzscheiben übergeben. Meister war sehr nett hat gemeint geht in
Ordnung. Jetzt kommt ein Werkstattleiter und sagt schönes Auto und Farbe. Er fragt mich wieso ich hier bin. Distanzscheiben
eintragen mit Gutachten. Das ist nicht so einfach. Ich habe ein Gutachten sage ich, worauf er meint, das hat nicht immer etwas
zu sagen. Jetzt zum TÜV Prüfer. Auto wurde abgenommen.
Jetzt Distanzscheiben: Ich schau  von außen zu wie er Reifen mit Felgen unter mein rechtes Hinterrad legt.Ich gehe zu ihm und
frage was das soll. Seine Antwort vorne geht das aber hinten ist er sich nicht sicher. Ich zeige ihm Berichte aus dem Corvette Forum
und sage zu ihm, wenn die Hinterräder so einfedern würden hätte ich keine Zahnplomben mehr.
Ich musste von ihm weg sonst hätte ich eine Klage am Hals. Dann sehe ich wie er mit hoher Geschwindigkeit mit der C7 vom Hof fährt.
Der Werkstattleiter sagt zu mir, der ist jetzt zum TÜV gefahren dort macht er noch mehr Verschränkungsuntersuchungen.
Er kommt zurück und zeigt mir Handyfotos womit ich nichts anfangen konnte. Ich war so perplex das ich nichts gesagt habe.
Später habe ich gedacht , ob der Prüfer nicht gewusst hat, das dieses Fahrzeug wirklich kein Unimog ist.
Der Mechaniker sagte sogar: Er hätte mir auch kein OK gegeben. Dass er mir auch noch in den Rücken fällt hätte ich nicht gedacht.
Aber das war es dann mit Trinkgeld. Der Meister hat mich gefragt ob die drauf bleiben sollen? Ja !!!!
Ich bin mit diesen Scheiben über den Schwarzwald und übelste Schlaglochpisten nach Hause geblasen alles einwandfrei.
Heute war ich bei DEKA Rheinfelden. Eintragung ohne Probleme. Der Prüfer war sehr gewissenhaft und hat auch alles kontrolliert.

Gruss Walter
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#19
Hallo Walter,

ohne dir zu Nahe treten zu wollen, dies war die korrekte Vorgehensweise, das Fahrzeug (wie du es richtig genannt hast) zu verschränken. Ob dies mit einer Auffahrrampe oder einfach mit einem "normalen" Rad, das unter dein Fahrzeugrad gelegt wird passiert, ist relativ egal. Wenn du sagst es sei rechts hinten ein Rad unterlegt worden, dann korrekterweiße auch links vorne, also diagonal. Damit soll simuliert werden wie weit das Fahrzeug in der absoluten Extremsituation (unter voller Beladung bei maximalen Bodenwellen, usw.) einfedert. Selbst in einer solchen Extremsituation muss dann beispielsweise der Abstand zwischen Reifen und Karosserie (nach VdTÜV-Merkblatt 751) z.B. 6mm sein. Daran muss sich der Prüfer halten, wenn er vorschriftsmäßig arbeitet. Mit diesem Problem haben wir jeden Tag zu kämpfen, einerseits gibt es die Vorschriften an die man sich halten "muss", andererseits gibt es eben auch noch einen Menschenverstand. Ein für ein Fahrzeug geschriebenes Gutachten hält eben ein Fahrzeugleben lang, lass da mal etwas dramatisches passieren was auf die fehlerhafte Begutachtung zurückgeführt werden kann, dann hat der Prüfer ein dickes Problem. Warum sollte er sich also auf sowas einlassen, wegen 90€ für die Begutachtung, die er sowieso nicht bekommt, sondern sein Unternehmen? Eher nicht. Es gibt wie du festgestellt hast immer Leute, die es trotzdem machen, egal ob aus Unvermögen oder Gefälligkeit, deshalb bist du da als Dritter erstmal aus dem Schneider und kannst beruhigt weitefahren.


Gruß Martin
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#20
Hallo,

wie oben schon beschrieben, ist die Verschränkung des Fahrzeuges für die Eintragung der Distanzscheiben wohl obligatorisch.
Bei mir wurde das beim TÜV auf der Bühne mit Holzblöcken gemacht. So wirkt das auf jeden Fall vertrauenerweckender als auf Felgen. Eine Probefahrt war weder gefragt noch erforderlich, da die Verschränkung ja den extremsten Fall darstellen soll, der sich so im normalen Fahrbetrieb wohl nicht erreichen lassen wird.

Bei allem Ärger, am Ende zählt das Ergebis. Und die Eintragung war ja erfolgreich. Prost!

Gruß
Stefan
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