25.06.2020, 19:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.06.2020, 20:03 von Ing.M.Frank.)
Zur Radabdeckung:
Ich meinte es war eine C7 Stingray an der Prüfstelle bei der der Kollege 25mm auf der HA eingetragen hat. Müsste allerdings das Gutachten raussuchen und wie gesagt unter Vorbehalt, bin mir nicht mehr sicher.
Ich wollte mir zeitnah auch Distanzscheiben besorgen und werde vorher ausrechnen was rechtlich maximal geht und auch das Fahrzeug im Normalzustand mal verschränken.
Radabdeckung:
Mit der Radabdeckung ist es so, es gibt eine Regelung die national ist und eine nach EG. Also beide sind dann bei einer Einzelbegutachtung anwendbar.
Nationale Radabdeckung nach §36a StVZO:
Am Radmittelpunkt (Radnabe) 150mm vertikal nach oben, dann eine gedankliche Waagerechte ziehen. Die komplette Rad-/Reifenkombination muss abgedeckt sein.
Nach EG (78/549/EWG):
Wieder Radmittelpunkt (Radnabe) 150mm vertikal nach oben, dann muss im Winkel von 30° in Richtung Front und 50° in Richtung Heck die Lauffläche des Reifens abgedeckt sein, nicht das Rad (ugs. die Felge) selbst.
Also unschwer zu erkennen, dass die meisten Eintragungen mit der EG-Grundlage deutlich mehr Sinn machen.
Gruß Martin
Ich meinte es war eine C7 Stingray an der Prüfstelle bei der der Kollege 25mm auf der HA eingetragen hat. Müsste allerdings das Gutachten raussuchen und wie gesagt unter Vorbehalt, bin mir nicht mehr sicher.
Ich wollte mir zeitnah auch Distanzscheiben besorgen und werde vorher ausrechnen was rechtlich maximal geht und auch das Fahrzeug im Normalzustand mal verschränken.
Radabdeckung:
Mit der Radabdeckung ist es so, es gibt eine Regelung die national ist und eine nach EG. Also beide sind dann bei einer Einzelbegutachtung anwendbar.
Nationale Radabdeckung nach §36a StVZO:
Am Radmittelpunkt (Radnabe) 150mm vertikal nach oben, dann eine gedankliche Waagerechte ziehen. Die komplette Rad-/Reifenkombination muss abgedeckt sein.
Nach EG (78/549/EWG):
Wieder Radmittelpunkt (Radnabe) 150mm vertikal nach oben, dann muss im Winkel von 30° in Richtung Front und 50° in Richtung Heck die Lauffläche des Reifens abgedeckt sein, nicht das Rad (ugs. die Felge) selbst.
Also unschwer zu erkennen, dass die meisten Eintragungen mit der EG-Grundlage deutlich mehr Sinn machen.
Gruß Martin