Kleines Kennzeichen, kann man das machen ?
#21
Vielen Dank für Eure guten Vorschläge und Tips! Natürlich will ich keine Ratschläge zur Straftat! Aber ich denke das ohne Siegel ist im Moment die beste , bzw. Die Schnellste Alternative . Mit der Online Anmeldung , das ist auch ne Idee. Ich werde mir da jetzt mal überlegen was ich da längerfristig da tun kann, bzw. mache. Dennoch ist es schon ziemlich bekloppt was man für nen Aufwand betreiben muss um so ein Ding vorne zu bekommen. Immerhin ist das Erkennungsmerkmal beim Oldtimer eh recht hoch, so das ein paar Zeichen die man auf dem Kennzeichen lesen völlig zur Identifikation des Fahrzeugs vollkommen ausreichen. Also Danke nochmal, und Euch ein schönes Wochenende!
Gruß
Karl-Heinz
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#22
(10.09.2022, 10:46)JR schrieb: Ich habe mehrere Autos, bei denen die amtlich gesiegelten kleinen Kennzeichen nicht in die Papiere eingetragen sind.

Eine Ausnahmegenehmigung ist dafür sicher nicht zwingend vorgeschrieben.

Das ist eine zulässige Kennzeichengröße, keine Urkundenfälschung und man kann im Zweifelsfall mit dem Amt trefflich darüber diskutieren, ob überhaupt irgendein Verstoß vorliegt.

Mag sein, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird und/oder die Zulassungen auch schon älter sind.

Vom Normschild abweichende Kennzeichengrössen wie das Mopedschild werden z.B. von der Kölner Zulassungsstelle bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung per Foto genauestens dokumentiert, war bei mir bei der C2 schon in 2014 so und bei der C4 in 2021 auch wieder so.

Da würde das Amt im Zweifel nicht viel diskutieren, kein Nachweis/Foto für das kleine Schild in den Unterlagen, keine Ausnahme.
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#23
Das Missverständnis, das mit den sogenannten TÜV Gutachten häufig einhergeht, ist die Bedeutung. Der TÜV bescheinigt lediglich, dass bauartbedingt das Anbringen eines kleineren Kennzeichens kein Erlöschen der Betriebserlaubnis bewirkt. Es dient weder einer Empfehlung und erst Recht nicht einer Anweisung an das SVA. Die entscheiden nach momentaner Verfügbarkeit kleiner Buchstaben- und Ziffernfolgen oder einfach nach Gutdünken. Und verlangen dann meist noch die kostenintensive Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidenten. Aber das alles ist natürlich in den jeweiligen Bundesländern auch noch unterschiedlich geregelt. Deutschland, einig Behördenland.🙄🤪🧐
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#24
@Hermann
bei uns in Mülheim/Ruhr wird jedes Kennzeichen, dass im Amt gesiegelt wird, noch am Ausgabeschalter fotografiert!
Auch die ganz normalen Kuchenbleche.

Siegel ich das zuhause gibt es niemanden der das fotografisch dokumentiert, noch gibt es bei den Papieren
eine Belehrung wie das Kennzeichen auszusehen hat. 

Wenn ich dann in meine ZB reinschaue und da steht "Platz für amtl. Kennz.. v. u. h. 320x200mm", warum sollte ich dann
davon ausgehen, dass das nicht richtig ist wenn ich mir die Schilder bei Kenzeichen24.de so bestelle und selber beklebe?
Das Amt legt kein Schrieben bei, wo drin steht, dass man gefälligst ein 52cm Schild zu bestellen hat.





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#25
Hallo hab eine 82er mit 2 kleinen Nummernschilder.dekra Gutachten glaub 72 Euro vor 4 Jahren mit der Begründung Luft Eintritt kühlung, hat ohne Probleme funktioniert. Gruß Olaf
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#26
Dann hat Dein SVA Sinn für schöne Schilder an schönen Autos und Du hast Glück gehabt. Hier in Essen verlangt man auch schon mal ernsthaft einen "zumutbaren Umbau" ausländischer Fahrzeuge, so dass ein normgerechtes, deutsches Kennzeichen angebracht werden kann. Jeder Jeck/in ist da wohl anders! 🤯🥳
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#27
(10.09.2022, 13:14)Tom V schrieb: @Hermann
Wenn ich dann in meine ZB reinschaue und da steht "Platz für amtl. Kennz.. v. u. h. 320x200mm", warum sollte ich dann davon ausgehen, dass das nicht richtig ist wenn ich mir die Schilder bei Kenzeichen24.de so bestelle und selber beklebe?

Wenn es in der Zulassungsbescheinigung so steht, ist doch alles ok. Die wurde ja schließlich von der Zulassungsstelle erstellt.
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#28
Am meisten sind die Ösis angeschmiert, die müssen sogar hinten das normale Kennzeichen fahren.
Dagegen ist das Kuchenblech vorne echt kein Problem.
gruss,
zuendler
[Bild: 502-tripower-klein2.gif]
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#29
(10.09.2022, 13:14)Tom V schrieb: Wenn ich dann in meine ZB reinschaue und da steht "Platz für amtl. Kennz.. v. u. h. 320x200mm", warum sollte ich dann
davon ausgehen, dass das nicht richtig ist wenn ich mir die Schilder bei Kenzeichen24.de so bestelle und selber beklebe?

Aber 320 x 200 ist doch kein kleines Kennzeichen?

Die haben doch 250 x 130


Gruß 
Jörg
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#30
ich spreche vom zweizeiligen Kleinkraftrad-Kennzeichen und da gilt meines Wissens nach:

Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm,

Ich hatte beim Pontiac Firebird und bei den Fieros 320x200mm v. und h. eingetragen.
Das original USA Schild ist 320x150mm und das gab es vor 30 Jahren bei uns ganz offiziell in original Schriftgröße.





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