12.05.2023, 06:29
Hallo Franz,
Deine grundsätzliche Idee dahinter ist ist mir einleuchtend :).
Bei einer physischen Umschreibung in der Zulassungsstelle, bei der das Kennzeichen beibehalten wird, ist allerdings die Vorlage der aktuellen Kennzeichen bei der Zulassungsstelle nicht notwendig. Das war zumindest bei mir in FFB so der Fall und auf der Webseite der Zulassungsstelle München-Stadt steht das auch so.
Theoretisch kann es bei H-Autos eine andere Regelung geben (bei mir war es 2 x kein H) oder die kleine Kennzeichengenehmigung vorne (falls vorhanden) könnte "einkassiert" werden, aber das glaube ich nicht.
Viele Grüße
Micha
Deine grundsätzliche Idee dahinter ist ist mir einleuchtend :).
Bei einer physischen Umschreibung in der Zulassungsstelle, bei der das Kennzeichen beibehalten wird, ist allerdings die Vorlage der aktuellen Kennzeichen bei der Zulassungsstelle nicht notwendig. Das war zumindest bei mir in FFB so der Fall und auf der Webseite der Zulassungsstelle München-Stadt steht das auch so.
Theoretisch kann es bei H-Autos eine andere Regelung geben (bei mir war es 2 x kein H) oder die kleine Kennzeichengenehmigung vorne (falls vorhanden) könnte "einkassiert" werden, aber das glaube ich nicht.
Viele Grüße
Micha