M+S Reifen ab 09/2024
#1
Hey Leute,
ich möchte mir für die nächste Saison White Line Reifen (20mm) von Maxxis zulegen, da mir kein anderer Reifen in 225/70R15 in dieser Ausprägung bekannt ist (außer vielleicht Avon oder BFG die natürlich ein anderes Preisgefüge haben).
Vulkanisieren wäre ein Alternative aber in Summe sicherlich 3-4x so teuer.
Dieser Thread soll jetzt keine Diskussion über Hersteller bzw. Preis-Leistung auslösen, sondern nur die Klärung einer rechtlichen Änderung der StVO.
Da meine eingetragen Höchstgeschwindigkeit über der des Maxxis Reifens liegt ist bis 09/2024 eine Ausnahmeregelung (km/h Aufkleber) möglich.
Heißt dies tatsächlich das ich mit diesen Reifen ab 10/2024 ein Problem bekommen würde? Das neue Alpine-Piktogramm haben sie übrigens nicht.

Der Hersteller verneinte dies 2018 laut einem anderen Oldtimer-Forum ganz klar.

„… Wir haben Ihre Fragestellung bereits vor einiger Zeit mit dem Bundesverband des Reifenhandels (BRV) thematisiert und haben vom Geschaftsführer Hans-Jürgen Drechsler folgende
Info erhalten:
„Oldtimer-Reifen sind sowohl von der ECE-R 117 - nach Punkt "
1.1.7 - Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen bestimmt sind,
deren Erstzulassung vor dem 01.Oktober 1990 erfolgte" , als auch nach der EU-Reifenkennzeichnungsverordnung (EU-VO 1222/2009)
- nach "Artikel 2 c) Reifen,
die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte" ausgenommen und unterliegen damit weder der Winterreifenkennzeichnungspflicht noch dem Reifenlabeling."
Es besteht demnach keine Grundlage des TÜV's die Reifenspezifikation zu beanstanden. Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben."
So wie es aussieht, hat bislang keiner der TÜV's da so finden und aufzeigen können. Befremdlich ist - und das mach mir Angst - ist auch, dass das der Datenblatt Service mit zwei gestandenen Ingenieuren auch nicht so gefunden hat, obgleich die ja sich auf vatikanische Unfehlbarkeit berufen.
Also so halte ich fest, dass sich Beharrlichkeit doch auszahlt. Ich denke, dass wir ohne Probleme die MAxxis weiter fahren dürfen!…“

Der TÜV hingegen sieht dies zumindest 2018 noch komplett anders.

„…. Ihre Anfrage wurde an mich als Verantwortlichen für das Fachgebiet " Räder / Reifen " im Bereich Fahrzeugprüfwesen unseres Unternehmens zur Beantwortung weitergeleitet. Gern möchte ich versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.
Wie Sie schon selbst richtig geschlussfolgert haben, sind Oldtimer-Reifen aus dem Anwendungsbereich sowohl der UN- ECE- Regelung 117 als auch der VO (EU) 1222/2009 ausgenommen. D.h. sie müssen die dort definierten Anforderungen an den Rollwiderstand, die Haftung auf nassen Oberflächen sowie die Rollgeräuschemissionen nicht erfüllen und brauchen diesbezüglich auch nicht gekennzeichnet zu werden. Die Prüfverfahren für die Fahreigenschaften auf Schnee für M+S- Reifen unter extremen Schneebedingungen und deren Kennzeichnung sind in den Ausnahmen zum Anwendungsbereich dieser Regelung jedoch nicht mit aufgeführt. Der mit der Neufassung der StVZO geänderte § 36 definiert im Absatz 4 als "Luftreifen für winterliche Wetterverhältnisse" nur solche, welche u.a. auch mit dem sogenannten "Alpine- Symbol" (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach UN- ECE- Regelung 117 gekennzeichnet sind und damit die Erfüllung der Anforderungen an die Fahreigenschaften auf Schnee gemäß o. g. Regelung erfüllen müssen. Die bis zum 31.05.2017
geltenden Erleichterungen hinsichtlich der Nutzung von nur mit
M+S gekennzeichneten Reifen deren Geschwindigkeitssymbol unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen durfte, wenn die für die Reifen zulässige maximale Geschwindigkeit sinnfällig im Sichtbereich des Fahrers angezeigt wurde, gilt nur noch für die Übergangszeit bis zum 30.09.2024 und nur wenn die verwendeten Reifen vor dem 31.12.2017 hergestellt wurden ( DOT bis 5217). Ausnahmen für Oldtimer hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Nach diesem Herstellungsdatum bzw. ab dem 01.10.2024 kann diese Regelung nur noch für M+5-
Reifen genutzt werden, welche auch mit dem Alpine- Symbol gekennzeichnet sind. Mir ist bekannt, dass für bestimmte Reifengrößen am Markt keine Sommerreifen verfügbar sind, welche die bauartbedingte Geschwindigkeit des Fahrzeuges hinsichtlich der Geschwindigkeitseignung (Geschwindigkeitsindex) abdecken. Eine Möglichkeit, überhaupt noch legal mit dem Fahrzeug fahren zu dürfen, wäre auch die Umbereifung auf eine am Markt verfügbare Reifengröße welche bei Sommerreifen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges abdeckt oder bei Winterreifen über die Kennzeichnung mit "Alpine- Symbol" verfügt….“

Sorry für den langen Post.
Habt ihr aktuelle Infos dazu?
Gruß Micha
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#2
Gute Frage.

„Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen bestimmt sind, deren Erstzulassung vor dem 01.Oktober 1990 erfolgte"

Wer entscheidet, welche Reifen für welche Fahrzeuge bestimmt sind?

Wenn das bei F70-15 usw. noch eindeutig und bei 255/60/15 noch halbwegs plausibel erklärbar ist, wird es spätestens bei 16“ schwierig. RWL und white stripes wären vielleicht Indizien, Beweise allerdings sind es nicht.
Gruß, Alex


Forced Induction Owner´s Club: 602 PS, 688 nm

[Bild: 42645267ea.jpg]
[Bild: 42645268ql.jpg]
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#3
Mein TÜV Prüfer hat gesagt, dass der ganze Mist für Autos, die über eine Einzelabnahme zugelassen wurden, eh nicht zählt.
Und da haben wir mit unseren Importen ja Glück. Ausser es ist ein Auto, das wirklich vor 50 Jahren hier regulär zugelassen wurde, aber das dürfte sehr die Ausnahme sein.
Diese Autos brauchen ja auch nicht die ganzen E-Kennzeichnugen an den Teilen.
gruss,
zuendler
[Bild: 502-tripower-klein2.gif]
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#4
Top… wenn das so ist, wäre es ja super

Danke und Gruß
Micha
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#5
Interessieren würde es mich auch wie da die tatsächliche Gesetzeslage ist.

Denn man muss sicherlich unterscheiden, zwischen der Aussage eines TÜV Prüfers der dem Kunden wohlgesonnen ist( kann tatsächlich vorkommen) und dem Worst Case: Unfall mit Personenschaden.

Gruß
Jörg
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#6
Habe jetzt durch Maxxis und die Dekra-Zentrale die finale Antwort bekommen. Leider keine gute.

Fakt ist, die StVZO wurde an das aktuelle EU-Recht angepasst. Es gilt ab 30.09.2024 für alle PKW in der EU nur noch das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke), somit fällt M+S für uns flach.
Für die nächste Saison bleibt mir daher als Neukauf nur noch der Vitour Galaxy R1(WSW) 225/70 R15 100H als White Line Reifen (da ist der weiße Ring mit 35mm allerdings recht breit) oder das Aufvulkanisieren des Rings auf einen „normalen Reifen“. 🤔😔

Gruß Micha
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#7
Ich habe füher auf meiner C3 auch immer auf weisse Schrift geschaut und nicht ob der Reifen was taugt oder nicht.
Hier gibt es einige Leute die mit ihren C3en an einem Schleuderkurs teilgenommen haben und sie können dir sagen was solche Reifen taugen.

Bedenke: Das einzige was zwischen dir und dem Asphalt ist, das ist der Reifen. Je besser der ist, desto sicherer bist du unterwegs. Du solltest daher eher weniger auf den Preis schauen, denn die paar Euronen mehr bei den Reifen könnten lebenswichtig sein.
Grüsse

Manu & Mike

[Bild: osc_logo_klein.gif]

C4 geht auch  OK!
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#8
Hey Mike,
welcher Reifen in 225/70 R15 hat denn Deiner Meinung nach ein gutes Preis/ Leistungs-Verhältnis und taugt was? (neben Avon und BFG)

Gruß Micha
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#9
Moin Micha,

welche Höchstgeschwindigkeit hast du denn im Schein stehen?
H-Reifen gehen ja nur bis 210 kmh.

Gruß
Jörg
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#10
Hey Jörg,

205 km/h stehen bei mir in der Zulassung.

Gruß Micha
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