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Versicherungsabrechnung auf Gutachtenbasis
#31
Hi 68er,

1. Er repariert nicht und rechnet auf Gutachtenbasis ab - dann fehlen ihm 16% seines Schadens,

Wenn er nicht repariert, wozu soll er dann die Mwst bekommen?????????
Die Mwst. würde doch so oder so Freund Eichel zustehen.


2a. Er läßt reparieren gegen Rechnung - dann bekommt er sein Geld in voller Höhe,

So ist es eigentlich gedacht......

2b. Er repariert selbst mit MWSt.-Ersatzteilen - dann bekommt er dier 16% seiner Ersatzteile,

Ist doch OK. Er bekommt eben keine Mwst für seine Arbeitszeit. Die Werkstatt würde die verlangte Mwst ja abführen.

2c. Er repariert mit Ersatzteilen für die er keine MWSt. nachweisen kann - dann fehlen ihm 16%.

Dann hat er für die Ersatzteile auch keine Mwst bezahlt. Wenn er die gezahlte Mwst nachweisen kann, dann bekommt er sie auch erstattet

2d. Er läßt reparieren mit z.B. eigenen Teilefür die er keine MWSt. nachweisen kann - dann bekommt er nur die

Siehe 2c.....

Eine Bereicherung (zumindest nach meiner Rechtsaufassung) kann ich hier nicht erkennen. Es ist eher so. dass ihm Geld fehlt.

Es ist doch die Entscheidung des Geschädigten, ob er nach Gutachten abrechnet, oder den
Schaden reparieren lässt.
Musterbeispiel dafür sind Hagelschäden an älteren Autos.
Die meisten Kunden rechnen nach Gutachten ab. Das Geld marschiert einfach in den
Konsum. Die Mwst, die in solchen Fällen abgezogen wird, ist rein fiktiv. Denn wie schon
geagt: Sie gehört Onkel Eichel. Bei einer Rep. in der Werkstatt oder beim Hageldoktor würde er von der Märchensteuer auch keinen einzigen Cent sehen.

Wir können das mal ausgiebig bei irgendeinem Treffen bei einem Bier diskutieren Prost!

Grüsse und ein schönes Weihnachtsfest
Martin
Ihr seid ja nur neidisch, weil diese leisen seltsamen Stimmen nur zu mir sprechen huahua
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#32
Zitat:Original von Vette1981er


1. Er repariert nicht und rechnet auf Gutachtenbasis ab - dann fehlen ihm 16% seines Schadens,

Wenn er nicht repariert, wozu soll er dann die Mwst bekommen?????????
Die Mwst. würde doch so oder so Freund Eichel zustehen.


[


Warum sollten die 16% so oder so Eichel zustehen? Das verstehe ich nicht.

Warum er die MWSt. bekommen soll?
Dem Geschädigten fehlt doch das Geld. Der hat mal 116 ausgegeben und bekommt nur noch 100 ersetzt. "Deshalb" sollte er natürlich auch die 16 wieder bekommen um wieder auf seinen ursprünglichen Wert ersetzt zu kommen.

Anders wäre es, wenn er sein Auto hätte netto kaufen können. Dann hätte es nur 100 gekostet und dann finde ich sollte er auch nur 100 wiederbekommen. Aber einen Privatmann kostet das Auto 116.

Oder sehe ich da was falsch?

Nur gut dass de "Satz" nur 16% beträgt und nicht zum Beispiel 84%...

Gruß
68er
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#33
Ich habe diese "neue" Handhabung der Versicherungen auch noch nicht eingesehen.
Hatte mich diesbezüglich auch vor Jahren mit einer gegnerischen darüber gestritten.
Da ging es um die MwSt des Gutachtens !
Das ist für mich eindeutig Geldschneiderei zu Lasten des Schwächeren.
Bin mal auf das erste Urteil gespannt.
Hallo-gruen , .......  vette Grüße, Gerd

                 °°  °°  

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#34
Hallo 68er,

ich glaube, dass wir aneinander vorbei "reden". Feixen

Bei einem Totalschaden hast Du sicher recht,
dass die Abrechung nicht in Ordnung ist. OK!

Ich rede vielmehr von den Reparaturschäden.

@ Porter
Meines Wissens gibt es die Urteile schon. Vielleicht kann ich bei
unseren Juristen mal ein Aktenzeichen besorgen.


Grüsse und frohe Weihnachten
Martin
Ihr seid ja nur neidisch, weil diese leisen seltsamen Stimmen nur zu mir sprechen huahua
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#35
Hi Vette1981er, ich sehe das wie Porter und 68er.

Für den Wagen wurden 116% bezahlt und der Wagen wird für 116% Versichert.
Du zahlst also für 116% Versicherungsprämie, egal ob es sich um einen Kottflügel, eine Scheibe oder das komplette Fahrzeug handelt.

Und jetzt kommt der Trick der Versicherung.
Obwohl Du für 116% "einbezahlst", bekommst Du wahrscheinlich nur 100% erstattet.
Beispiel:
Totalschaden und Du kannst danach nie wieder Auto fahren.
Also kaufst Du kein neues Auto (liegst vieleicht sogar im Pflegeheim) und die Versicherung sagt:
Tja, da Sie keinen neuen Wagen kaufen, erhalten Sie aus dem Schaden auch nicht die MwSt.

Und das ist Beschi......

Du hattest ja vorher die MwSt mitversichert.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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