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Versicherungskündigung von Saisonfahrzeugen
#11
Zitat:Original von Feuerwehr

l

Klar kann man schon im September kündigen, aber eben erst mit Wirkung zum 1.4. Du mußt den Wagen ja lückenlos versichert haben, oder abmelden. Da er aber bei Saisonkennzeichen eben nicht abgemeldet wird, muß er bis 31.3. bei der alten Versicherung bleiben. Auch, wenn er nicht fahren darf.[/quote]

Schon mal was von Ruheversicherung gehört?
Habe heute meinen Versicherungsmann gefragt, da er bei mir war,der hat es mir erklärt.
Klar gilt das dann bei Saison in dem Fall erst ab April, aber um das geht es ja nicht, da die Ruheversicherung von November bis einschließlich März nichts kostet.
Hubraum ist durch nichts zu ersetzten außer durch noch mehr Hubraum

kfz-holzer.de
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#12
Zitat:Original von corvette-freak
Schon mal was von Ruheversicherung gehört?
Habe heute meinen Versicherungsmann gefragt, da er bei mir war,der hat es mir erklärt.
Klar gilt das dann bei Saison in dem Fall erst ab April, aber um das geht es ja nicht, da die Ruheversicherung von November bis einschließlich März nichts kostet.

Schon mal was von Versicherungen gehört, die nichts kosten? Ich nicht.
Natürlich kostet das was, der Kunde ("Kunde" kommt von "kundig", aber nicht in Deinem Fall) sieht es nur nicht, weil es in den Saisontarif eingerechnet ist. Oder ist Dir noch nicht aufgefallen, dass z.B. 9 Monate Versicherung im Jahr deutlich mehr kosten als 9/12 einer ganzjährigen? Warum wohl? Die Fixkosten machen so viel nicht aus.

Und noch mal einfacher für Dich:
Die Ruheversicherung gehört zum Saisontarif der alten Versicherung. Die ist bereits mitbezahlt und daher scheinbar umsonst. Die neue Versicherung übernimmt die Ruheversicherung VOR dem Saisonbeginn nicht, da die gar nicht kalkuliert ist. Der neue Vertrag beginnt mit Saisonbeginn, folglich muß die alte Police bis Ende der Ruhezeit laufen und kann in diesem Fall erst mit Wirkung zum 31.3. gekündigt werden. Wird sie früher gekündigt, besteht eine Lücke im Versicherungsschutz, was Stillegung zur Folge hat. Das geht aber gar nicht, da die alte Versicherung die Kündigung nur zur Hauptfälligkeit akzeptiert, und die ist nicht der 1.1., sondern der 1.4..
Gruß, Jan Blaulicht
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#13
Hi Jan,

die Preisdifferenz zwischen Versicherung bei Saisonkennzeichen und zeitanteiliger Normalversicherung besteht zwar, die Ruheversicherung ist aber eigentlich kein Erklärungsgrund dafür.

Das Fahrzeug ist nämlich auch "ruheversichert", wenn es über den Winter vorübergehend stillgelegt wird und im Frühjahr wieder angemeldet wird. Und das kostet keine zusätzliche Prämie.

mit versichertem Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#14
Zitat:Die Ruheversicherung gehört zum Saisontarif der alten Versicherung. Die ist bereits mitbezahlt und daher scheinbar umsonst. Die neue Versicherung übernimmt die Ruheversicherung VOR dem Saisonbeginn nicht, da die gar nicht kalkuliert ist. Der neue Vertrag beginnt mit Saisonbeginn, folglich muß die alte Police bis Ende der Ruhezeit laufen und kann in diesem Fall erst mit Wirkung zum 31.3. gekündigt werden. Wird sie früher gekündigt, besteht eine Lücke im Versicherungsschutz, was Stillegung zur Folge hat. Das geht aber gar nicht, da die alte Versicherung die Kündigung nur zur Hauptfälligkeit akzeptiert, und die ist nicht der 1.1., sondern der 1.4..

Die Ausführungen sind korrekt und ihnen ist nichts mehr hinzuzufügen. Bei mir gab es ein ähnlich gelagertes Problem: Kündigung der alten Versicherung für die bereits vorübergehend abgemeldete Vette (also im Zustand Ruheversicherung) Ende Okober zum 31.12; die Stilllegung war Anfang Oktober erfolgt. Mit der neuen Versicherung hatte ich ab 01.01. eine Ruheversicherung vereinbart; da diese aber eigentlich erst zieht, wenn der Wagen bei Stilllegung bereits versichert ist, musste ich einen extra Vertrag abschließen - die Prämie betrug die Hälfte des Beitrags der offiziellen Versicherung. Leider hat die alte Versicherung wohl aus Wut über den gekündigten Vertrag eine "Gegenkündigung" geschickt - rückwirkend ab Tag der vorübergehenden Stilllegung; die Vette war also von Anfang Oktober bis 31.12. nicht versichert - ein ungutes Gefühl.

Frage an die Experten (ist zwar nicht mehr von Belang, aber vielleicht doch ganz interessant): war die rückwirkende "Gegenkündigung" auf meine Kündigung eigentlich rechtens oder hätte die Versicherung auch die Kündigungsfrist 31.12. einhalten müssen ?
Gruß, Midnight-Cruiser Hallo-gruen
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#15
Zitat:Original von JR
Hi Jan,

die Preisdifferenz zwischen Versicherung bei Saisonkennzeichen und zeitanteiliger Normalversicherung besteht zwar, die Ruheversicherung ist aber eigentlich kein Erklärungsgrund dafür.

Das Fahrzeug ist nämlich auch "ruheversichert", wenn es über den Winter vorübergehend stillgelegt wird und im Frühjahr wieder angemeldet wird. Und das kostet keine zusätzliche Prämie.

mit versichertem Gruß

JR

Moin JR,

natürlich ist die Ruheversicherung nicht der einzige Faktor. Auch die erwähnten Fixkosten spielen eine gewisse Rolle, dem stehen wieder Unfallstatistiken gegenüber (Unfallrisiko Sommer/Winter) usw.
Aber auch die Ruheversicherung bei Abmeldung ist keine großzügige Geste der Versicherer, sondern durchkalkuliert und wird in diesem Fall (da ja vom Versicherer im Einzelfall nicht planbar, statistisch aber schon) von der Gesamtheit der Versicherten getragen, also aus dem "großen Pott" bezahlt. Umsonst gibbet nix.

@Midnight-Cruiser

Der Fall ist etwas unklar, mir stellt sich die Frage, warum die alte Versicherung die Kündigung zum Jahreswechsel überhaupt akzeptiert hat. Ich vermute fast einen Flüchtigkeitsfehler des Sachbearbeiters im Jahresendgeschäft, den er dann irgendwie korrigieren mußte.
Gruß, Jan Blaulicht
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#16
Da ich mich seit meiner Ausbildung beruflich mit dem lästigen Thema Versicherungen herumschlage und einfach mal behaupte das ich nach nunmehr 13 Jahren Tätigkeit als Versicherungsmakler auch über eine gewisse Marktkenntnis verfüge. Werd ich mal versuchen etwas Licht in die Sache zu bringen...

Zunächst einmal Vorweg: Ihr habt alle ein Stück weit recht. Denn wie ich weiter oben schon geschrieben habe, gibt es keine vorgeschriebene einheitliche Regelung und somit ist der Versicherer in der Wahl seiner Hauptfälligkeit frei. Bei „normalen“ Verträgen ist das bei fast allen Versicherern mittlerweile der 01.01 und somit deckungsgleich mit den Versicherungs- und Kalenderjahr. Aber als Kunde kann man hier auch eine andere Hauptfälligkeit verlangen und viele Versicherer machen das auch mit. Das wird z.B. von vielen Firmen gewünscht, die ein abweichendes Geschäftsjahr haben.

Bei der Saisonzulassung gibt es unterschiede. Es gibt sehr wohl Versicherer die den Vertragsablauf auf den 01.01. legen (z.B. VHV), also außerhalb der Saison. Was aber nicht heißt, dass auch die Versicherungsprämie dann fällig ist. Diese wird i.d.R. tatsächlich erst zu Beginn der Saison erhoben. Andere Versicherer haben den Beginn des Versicherungsjahres deckungsgleich mit dem Saisonbeginn (z.B. Zürich-Gruppe).

Die Ruhensversicherung ist, wie JR richtig geschrieben hat, immer eine beitragsfreie Leistung. Das eine Saisonzulassung teurer ist als X/12 der Jahresprämie hängt mit der Tatsache zusammen, das es noch Versicherer gibt, oder noch ein älterer Tarif vereinbart ist, bei dem das Saisonkennzeichen noch nach der Kurzzeitabrechnung abgerechnet wird. Hier ist dann für eine Saison von z.B. einem halben Jahr eine Prämie von 60% der Ganzjahresprämie fällig. Dieses ist aber mittlerweile nicht mehr marktüblich und wenn man den Versicherer darauf anspricht wird er sicherlich auch auf die übliche, tagesgenaue Abrechnung umstellen.

Nun zum verwaltungstechnischen Teil: Die StVZO besagt, dass ein Fahrzeug auch während der Saisonfreien Zeit nicht als stillgelegt gilt, somit also eine Versicherungsdeckung bestehen muss. Das hat zur Folge, dass man bei einem Versicherungswechsel außerhalb der Saison schon eine neue Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) beim Straßenverkehrsamt hinterlegen muss. Mit einer eingetragenen Deckung ab Beendigung der alten Versicherung. Somit muss auch der Antrag bei der neuen Versicherung schon zum 01.01. gestellt werden, der damit auch Versicherungsbeginn ist.

Da wir somit also einen (technischen) Versicherungsbeginn am 01.01. haben und die Saison am 01.Xten beginnt, besteht auch eine Ruhensversicherung. Den diese ist für Saisonkennzeichen (!!!) in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (bei den aktuellen §5a) auch so vorgesehen. Vorsichtshalber sollte man aber auf jeden Fall die Ruhendversicherung noch einmal unter besondere Vereinbarungen ab dem technischen Versicherungsbeginn beantragen. Eine zusätzliche Prämie ist nicht marktüblich, kann aber durchaus von den ein oder anderen Versicherer erhoben werden. Man sollte den Versicherer aber dazu bewegen, diese Vorausprämie mit der Saisonprämie zu verrechnen.

Der ganze Vorgang ist auch eigentlich ganz logisch, denn man kann ja auch ein Fahrzeug z.B. schon im Januar zulassen, welches ein Saisonkennzeichen von z.B. 04/10 hat. Auch hier hinterleg man im Januar eine Versicherungsbestätigung und stellt einen Versicherungsantrag. Normal ist dann ein schreiben des Versicherers, in dem er die Antragsannahme bestätigt (Versicherungsschein oder Annahmeerklärung) und die Prämienrechnung gibt es dann zum Saisonbeginn. Versicherungsbeginn ist hierbei der Tag der Zulassung und nicht der Saisonbeginn.

Bei einer vorübergehenden Stillegung und einem vollzogenen Versicherungswechsel sieht das ganze schon wieder anders aus. Da ist die Ruhensversicherung mit Beendigung der alten Versicherungsverbindung definitiv zuende!!!

@Manfred
Das war wohl eine Trotzreaktion des Sachbearbeiters. Eine Versicherung ist an die gleichen Kündigungsfristen gebunden wie Du als Kunde. Und solange Du Deiner Prämienzahlungspflicht nachgekommen bist, kann der Versicherer Dir auch nicht Deine vertragliche Deckung entziehen...

Viele Grüße Hallo-gruen
Frank
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#17
Zitat:Der Fall ist etwas unklar, mir stellt sich die Frage, warum die alte Versicherung die Kündigung zum Jahreswechsel überhaupt akzeptiert hat.

Weil ich kein Saisonkennzeichen habe, sondern einen ganz normalen Vertrag mit Hauptfälligkeit 01.01. An- und Abmeldung mach ich dann jeweils flexibel, je nach Wetterlage.
Gruß, Midnight-Cruiser Hallo-gruen
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#18
Zitat:Original von Midnight-Cruiser
Zitat:Der Fall ist etwas unklar, mir stellt sich die Frage, warum die alte Versicherung die Kündigung zum Jahreswechsel überhaupt akzeptiert hat.

Weil ich kein Saisonkennzeichen habe, sondern einen ganz normalen Vertrag mit Hauptfälligkeit 01.01. An- und Abmeldung mach ich dann jeweils flexibel, je nach Wetterlage.

Oh, da hab ich mich verlesen.
Gruß, Jan Blaulicht
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