Erwin's C5 NT-Halter
#31
Zitat:Original von Erwin
Vier Stück 5x15er Blechtreiber zur Befestigung verwenden ...


Siehe Beitrag Nr. 2 in diesem Thread. Zwinkern


Gruss
Markus
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#32
Zitat:Original von Reckwem
Zitat:Original von Erwin
Vier Stück 5x15er Blechtreiber zur Befestigung verwenden ...


Siehe Beitrag Nr. 2 in diesem Thread. Zwinkern


Gruss
Markus

Danke, den Beitrag habe ich übersehen King Also selbstschneidende Schrauben, Blechtreiber habe ich hier in NRW noch nicht gehört Augenrollen
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#33
Zitat:Original von blitziii
Also selbstschneidende Schrauben, Blechtreiber habe ich hier in NRW noch nicht gehört Augenrollen

Genau die und um grossartige Belastung an den Schrauben brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen.

Ich habe mir die Bleche auch mal angefertigt aber nur noch nicht montiert...


Gruss
Markus
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#34
OK danke. Ich werde mir die kommende Woche jetzt die Bleche anfertigen. Falls ich mit dem Ergebnis zufrieden bin, werde ich meine Lösung hier auch mal präsentieren :-)
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#35
Aehm, wenn Ihr schon dabei seit, kann einer mir ein Satz mit anfertigen ? Selbstverstaendlich gegen Bezahlung.
..eagl, in wlehcer Riehenfloge die Bcuhstbaen in eneim Wrot sethen, huaptschae der esrte und ltzete Bcuhstbae snid an der rhcitgien Setlle.

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party. Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
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#36
Zitat:
§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen (Anmerkung 1); bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein (Anmerkung 2). Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm ... über der Fahrbahn liegen (Anmerkung 3). Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern (Anmerkung 4). Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein (Anmerkung 5). Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein (Anmerkung 6).

Halt immer eine Frage ob man sich daran hält , mir hat die Zulassungsstelle noch nicht mal ein kleines Nummernschild für hinten zugelassen musste ich umbauen !!


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