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StVZO-Vorschriften nach Stand der EZ erfüllen?
#1
Hallo Alle,

habe jetzt neben der C3 noch einen Chrysler Valiant V200 Baujahr 1962 mit Erstzulassung Sept. 1962 in der Schweiz (wo er auch als "montage suisse" gebaut wurde).

Neben Papierkram (Brief etc.) soll er jetzt für die Vollabnahme umgerüstet werden.

Das ich die sealed beam Scheinwerfer austauschen muß ist wohl ohne Frage.

Habe jetzt aber in einem Anderen Forum gelesen:

"Dein Fahrzeug muss die StVZO-Vorschriften zum Erstzulassungszeitpunkt (in diesem Fall Tag. Monat. 1962) erfüllen."

Stimmt das denn wirklich?

Kann ich dann auf die Blinkerumrüstung (rot auf gelb) verzichten? "Bis 31.12.1969 waren rote Blinker in Deutschland wohl erlaubt, und zwar ganz ohne Eintragung, Ausnahmegenehmigung oder ähliches!"
Muß ein Warnblinker nachgerüstet werden?
Brauch ich Sicherheitsgurte (nicht vorhanden)?
Original Rückfahrlichter hab ich dran.
Keine Sidemarker

Vielleicht kann mir ja jemand mit einer alten C1/2 oder einfach nur Ahnung weiterhelfen?
Da dieses Auto wirklich total original dazustehen scheint, will ich möglichst wenig verändern.

Hier mal ein Bild von der Beleuchtungssituation hinten:

Vielen Dank, Oli


Angehängte Dateien Thumbnail(s)
   
Greets, OLI
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#2
Zitat:Original von lolly123
"Dein Fahrzeug muss die StVZO-Vorschriften zum Erstzulassungszeitpunkt (in diesem Fall Tag. Monat. 1962) erfüllen."

Stimmt das denn wirklich?

so pauschal gilt das nicht.

bei jeder Änderung der StVZO wird das Inkrafttreten explizit festgelegt (im §72).
bei fast allen Änderungen steht dann etwas in der Art:

Zitat:§ 53d Abs. 2 (Ausrüstung mit Nebelschlussleuchten)
ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in
den Verkehr kommenden Fahrzeuge anzuwenden.

aber eben nur bei FAST allen Änderungen.
In einigen Fällen gelten andere Regelungen.
z.B. Blinkleuchten und eine Warnblinkanlage müssen an allen (mehrspurigen) Fahrzeugen vorhanden sein, d.h. das muss auch an älteren Fahrzeugen nachgerüstet werden. Die roten Blinker kannst du aber dranlassen:

Zitat:§ 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)
Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen
an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen
Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher
nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung
vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren.


§ 54 Abs. 3 (Winker für gelbes Blinklicht und Pendelwinker)
Statt der in § 54 Abs. 3 vorgeschriebenen Blinkleuchten für gelbes Licht
dürfen an den vor dem 1. April 1974 erstmals in den Verkehr gekommenen
FahrzeugenWinker für gelbes Blinklicht oder Pendelwinker
für gelbes Dauerlicht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3
Nr. 3 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960
(BGBl. I S. 897) zulässig waren.

Sicherheitsgurte brauchst du nicht, Rückfahrscheinwerfer sind nicht nötig, aber zulässig. Sidemarker brauchst du auch nicht.

edit: ein paar zusätzliche, bauartgenehmigte Rückstrahler sind auch noch vorgeschrieben.
[Bild: gtc15.gif]
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#3
Hi Nero, danke für die tolle Antwort.

Jetzt sehe ich schon klarer!

Also brauch ich andere Scheinwerfer vorne und Warnblinkernachrüstung.

Das die Blinker bleiben können ist sehr beruhigend, da wohl kaum zu beschaffen gewesen wären.

Ich habe schon einige US-Cars mit auf die Stoßstange aufgeklebten orangenen Reflektoren gesehen. Braucht man den sowas?

Greets und Dank, Oli
Greets, OLI
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#4
vorgeschrieben sind die zusätzlichen Reflektoren, da die originalen keine Bauartgenehmigung haben.

ob man sie wirklich braucht, ist eine andere Frage.

bei den übrigen Lampen ohne Bauartgenehmigung (außer den Scheinwerfern) genügt es, wenn der TÜVer die "In-etwa-Wirkung" feststellt.
[Bild: gtc15.gif]
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#5
Danke!

Es reicht also nicht, irgendwelche aufzukleben, sondern ich brauch welche mit TÜV-Prüfsiegel?
Greets, OLI
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#6
die Rückstrahler brauchen ein E-Prüfzeichen. das ist ein großes E mit einer Zahl in einem Kreis oder ein kleines e mit einer Zahl in einem Rechteck. außerdem muss noch IA draufstehen, die mit dem großen Z sind für Fahrräder.
alte Rückstrahler mit einer Wellenlinie als Prüfzeichen könntest du auch nehmen.
[Bild: gtc15.gif]
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#7
Muchos gracias!!!
Greets, OLI
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#8
schickes auto...! kleiner tip: bei den grottenhässlichen, nachträglich aufzuklebenden rückstrahlern, nicht immer das ganze papier abziehen vor dem dranmachen. dann ist nicht soviel zu putzen wenn die ganz ausversehen anschließend wieder abgefallen sind.... Engel

du brauchst übrigens noch ein datenblatt, das bekommst du vom tüv augsburg. alle angaben die du hast hinfaxen (evt auch briefkopie schweiz), datenblatt kommt dann per nachnahme. damit gibts keinerlei theater bei der vollabnahme

noch ein tip: die unterlagen immer ein paar tage bevor du zum tüv fährst, hinbringen. das nimmt den streß aus der abnahme, und der tüffer kann sich vorher selber schlaumachen, wenn irgendwas nachzulesen ist
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#9
Das mit dem Datenblatt hör ich zum ersten Mal. Das würde ja alles verzögern.
Bist Du da ganz sicher, daß dies zwingend ist? Ich hab gehört, daß man u.U. auch von Crysler ein Datenblatt bekommen kann, daß bestätigt, wie der Wagen ausgeliefert wurde.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll hab ich jedenfalls.
Aber ich werde gleich am Montag mal beim TÜV anrufen und nachfragen.

Das mit den Unterlagen vorher hinbringen ist eine gute Idee! Da das Auto ja total original ist, hab ich da auch keine Bedenken und wollte denen auch noch zusätzliche Infos aus dem Internet ausdrucken.

Das die orangenen Rückstrahler "zum Abfallen verdammt" sind ist ja wohl eh klar!!!

Greets, Oli
Greets, OLI
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#10
Hallo Olli,

Glückwunsch zum netten Mopar. Du hast ja schon ausführliche Antworten bekommen denen ich mich nur anschließen kann. Ausser Hauptscheinwerfer und Warnblinkschalter und dem Datenblatt brauchst Du nichts weiter machen.

Für den Warnblinker gibt es solche runden Zugschalter wo das Relais usw. schon eingebaut ist. Hatte ich an meinem 66er Coronet auch nachgerüstet.

Gruß

Frank
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