24.09.2011, 11:19
Das funktioniert schon, wie bei einigen LKW von Mercedes, wo die Lehnenneigung auch der Norm widerspricht.
Allerdings kenne ich solche Ausnahmen nur, wenn das Herstellerwerk für eine Genehmigung gesorgt hat.
Ansonsten ist es für den Privatmann wie immer - es kommt auf den Prüfer und die "Überredungskünste" an.
Allerdings kenne ich solche Ausnahmen nur, wenn das Herstellerwerk für eine Genehmigung gesorgt hat.
Ansonsten ist es für den Privatmann wie immer - es kommt auf den Prüfer und die "Überredungskünste" an.