Spurverbreiterung (nochmal)
#1
Hallo zusammen,
war heute beim hiesigen TÜV um meine Verbreiterung (hinten 25mm) mit TÜV-Teilegutachten eintragen zu lassen. Verbreiterung stammt von U&W (SCC-Fahrzeugtechnik).
Nach dem der TÜV-Fachmann vergestellt hat, daß dieses Gutachten sehr umfangreich und kompliziert zu lesen ist war er der Meinung, daß nur eine Verbreiteung hinten nicht möglich sei. Nach seiner Auffassung müßte ich jetzt vorn mindestens eine Verbreiterung um 13 mm ---25 mm vornehmen.
Diese Aussage war für U&W auch neu.
Hat jemand auch diese Erfahrung gemacht.
Auf Antwort wartend
grüßt
Jürgen animierte C4
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#2
Hallo Hallo Jürgen

also wenn die Spurverbreiterungen MIT TÜV-GUTACHTEN und BESTÄTIGUNG DER VERIFIZIERUNG NACH § 19 StVZO sind dann wären die Achsmässig zu verbauen d.h. NUR für hinten würde der Tüv auch eintragen. Es gibt z.B. Sätze da wird ausdrücklich darauf verwiesen "NUR HINTEN ZU VERWENDEN" dabei steht aber nicht, das dann automatisch eine Verbreiterung für vorne ebenfalls angebaut werden muss.... siehe z.B. https://www.vette-products.de/shop/index...pt_57.html

Da wirst Du aber bestimmt noch die eine oder andere Antwort mehr zu bekommen.

Gruss
Werner
[Bild: osc_logo_klein.gif][Bild: fhctd.gif][Bild: pre3.gif]
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#3
Hallo Jürgen,

ich habe die SCC mit 20mm auf der Hinterachse.
Beim TÜV kein Problem.

Habe das Gutachten, (Nr. 200105899, Dekra, Du solltest das gleiche haben), mal überflogen.

Deine 25mm gehen auf jeden Fall auf die Hinterachse, ist sogar in Kombination mit 18-20mm auf Vorderachse genehmigt.

Wahrscheinlich hängt sich der Prüfer daran auf, man kann die Tabelle allerdings wirklich so wie er es sieht, deuten.

Bei Punkt AD1 wird seine Meinung untermauert.

Wenn man`s genau nimmt, hat er sogar absolut recht.

Zitat:Nach seiner Auffassung müßte ich jetzt vorn mindestens eine Verbreiterung um 13 mm ---25 mm vornehmen.

Unter der Voraussetzung, dass Du das gleiche Gutachten hast, kann der Mann nicht lesen.
Richtig wäre:
Vorne: 18 oder 20mm
Hinten: 20 oder 25mm

Bei Interesse schicke ich Dir das Gutachten in gescannter Form zu.
Es betrifft die Distanzscheiben 14.297 (18mm), 14.298 (20mm) und 14.299 (25mm)

Von SCC kannst Du ein technisches Gutachten über die Dauerfestigkeit erhalten, aber das ist auch nur in Verbindung mit dem Teilegutachten gültig.

Ich würde Dir empfehlen, einfach zu einem anderen TÜV zu gehen.
Viele Grüße
Andreas
[Bild: Logo.jpg] [Bild: polarbear.jpg] [Bild: treffen.gif] [Bild: 3dshark.gif]
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#4
Hallo Werner und Andreas,
danke für die Antworten. Zu Andreas:

Ich habe hier das Teilegutachten Nr. 2002-KTV/PZW-EX-2268/WW vom TÜV Östereich. Das gehört zu den Scheiben von SCC. Ist zu erhalten bei
http://www.spurverbreiterung.de info>TÜV-Gutachten und ist als PDF.-Datei vorhanden.
Teile gemäß §19 abs. 3 Nr. 4 StVZO.

Falls Ihr dieses Gutachten herunter geladen habt, so ist unter Punkt 2.2.1 eine Matrix abgebildet. Nach seiner Sicht muß mindestens vorne 13 mm drauf. Die weitern Scheiben ( 18, 20 oder 25 mm) können drauf, Reifenbreite = 275.
Hatte schon mit Karl Hochstein gesprochen, bei ihm wurden nur hinten eingetragen.

Folgendes steht noch auf dem Beipackzettel:

Bitte beachte Sie, dass bei Fahrzeugen ohne fahrzeugspezifisches Gutachten unser "Gesamtteilegutachten" zur Eintragung nach §19/2 i.V.m. §21 zum Eintrag zu verwenden ist!

Werde erst mal den TÜV wechseln.
Grüße
Jürgen animierte C4
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#5
Dann hast Du wohl ein anderes Gutachten, das meinige ist von der Dekra.
Der TÜV hat die 20er ohne Probleme bei mir eingetragen.

Nachtrag: Du hast Post.
Viele Grüße
Andreas
[Bild: Logo.jpg] [Bild: polarbear.jpg] [Bild: treffen.gif] [Bild: 3dshark.gif]
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#6
@ Hallo
Laie fragt, ist eine Spurverbreiterung nur für die Optik oder/und für das Fahrverhalten
von Vorteil?

Spurige Grüße,

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#7
Da streiten sich die Geister.
Ich würde mal sagen: Nur für die Optik.
Ein verbessertes Fahrverhalten konnte ich nicht feststellen.
Viele Grüße
Andreas
[Bild: Logo.jpg] [Bild: polarbear.jpg] [Bild: treffen.gif] [Bild: 3dshark.gif]
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#8
Hallo Andreas,
danke für das Gutachten, die Matrix in Deinem Gutachten kann man auch, so wie der TÜV es sagt, verstehen!
Habe auch noch ein Gutachten über U&W von SCC bekommen.
Ist ein kleines Heftchen für fast alle Autotypen. Da ist keine Matrix drinn und nichts davon, daß die vordere Achse auch geändert werden soll.
Werde, wie schon angekündigt, einen anderen TÜV aufsuchen.
Ergebnis teile ich dann mit.
Bis dahin.
Grüße
Jürgen animierte C4
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#9
Hallo zusammen,
war heute beim TÜV in Hüsten. Der hat sich die Sache angesehen, Gutachten angesehen, geprüft ob die Reifen beim Eintauchen irgenswo schleifen, Verbreiterung eingetragen und fertig.

Wie man sieht, bei einem guten Prüfer geht es.

Grüße vom Möhnesee
Jürgen animierte C4
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#10
Meine Art von Verbreiterung war einfacher einzutragen, als einen verklemmten Reißverschluß zu öffnen.
[Bild: GS5.jpg]
Ich habe einen Satz GS-Felgen mit der geeigneten Einpresstiefe montiert.
Es mußte nur die Reifenbreite,Querschnitt und die Felgenbreite incl. Einpresstiefe eingetragen werden, da GM-LM-Felge schon eingetragen war.
Und meine Titanventile waren auch sehr willkommen.
O-Ton Prüfer:Ich begrüße es, wenn ein Wagen ab einer Leistung über 210 Km/h, Metallventile verwendet.
(ein Forumsmitglied hatte in vergleichbarem Fall andere Erfahrungen gemacht)

Gruß,Mike
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