01.03.2013, 12:40
Es gibt eine Menge von Gemeinden, die bei ihrem Internetauftritt der Zulassungsstelle wörtlich genau diesen Text verwenden.
Das müssen die ja irgendwo her haben!
Bei meiner C1 wurde die holländische Quittung ohne Diskussion akzeptiert.
Gruß
JR
Zitat:Bei allen Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten: Verzollungsnachweis(Die Hervorhebungen sind von mir)
als Verzollungsnachweis gilt:
- Zollbeleg über die Entrichtung der Einfuhrabgaben oder
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder
- Bescheinigung des Importeurs über die Verzollung im Sammelzollverfahren (In diesem Fall erfolgt die Meldung der Zulassung des Fahrzeuges unter Angabe der Verzollungsnummer an das zuständige Zollamt)
Das müssen die ja irgendwo her haben!
Bei meiner C1 wurde die holländische Quittung ohne Diskussion akzeptiert.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!