01.03.2013, 16:27
Zitat:Original von DerWirre
Wir hatten hier schon einen Thread zu diesem Thema, ...
Gab es, Du meinst evtl. meinen eigenen Thread hierzu.
Zitat:Original von DerWirre
... der Tenor: Einmal innerhalb der EU korrekt verzollt, gilt für alle EU-Länder und die Zulassunsgstelle ist hieran gebunden. Es gibt aber auch andere Auffassungen.
Genau so ist es. Im worst case, wie bei mir, hieß es dann eben:
"Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges reicht uns der französische Zollbeleg nicht. Sie müssen eine deutsche Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung beibringen." (Originalzitat Leiter Zulassungsstelle)
[Und ja, auf der Homepage meiner Zulassungsstelle findet sich exakt der Text, den JR weiter oben gepostet hat... ]
Und
"Für dieses Fahzeug wird Ihnen kein deutscher Zöllner, der etwas auf sich hält, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen." (Originalzitat Zollbeamter im für mich zuständigen Zollamt)
[Er hat das damit begründet, dass meine C3, als Oldtimer via Frankreich in die EU verbracht, und nebenbei bemerkt: BJ. '70, MN, Zustand '1-', kein Oldtimer im Sinne der deutschen Bestimmungen sei. Darum geht's nämlich: Die können es nicht verknuspern, dass dem deutschen Fiskus durch die etwas weniger rigide Auslegung hinsichtlich der Oldtimer-Definition in Frankreich oder Holland, ca. 25% des Fahrzeugwertes an Abgaben entgehen.]
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich drück' fkh natürlich die Daumen, dass er einen etwas schläfrigen Amtsschimmel erwischt und einfach durchsegelt. Aber eine Garantie gibt's halt leider nicht...
I used to be indecisive. Now I'm not so sure.
Nothing is foolproof to a sufficiently talented fool.
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