Getriebe undicht was würdet Ihr machen?
#1
Hallo miteinander, Hilfe!!

ich hab ne 2011er Z06 mit gerade mal 17.000 km runter.

In 2013 stellte ich Ölverlust am Getriebe fest, tropfte immer auf den Auspuff und das qualmte dann schön.

Damals hatte ich noch Garantie und das wurde dann im Oktober 2013 auf Garantie abgedichtet, dazu musste die Hinterachse raus.

Anfahrt 250 km einfach mit 2 Autos, Zetti eine Woche stehen lassen, dann wieder mit 2 Autos holen.....

September 2014, also 1 Jahr später stellte ich dann wieder Öltropfen in meiner Einfahrt fest. Hab dann aber erstmal nix unternommen, weil ich das nicht glauben konnte und weil das Auto übern Winter immer steht.
Habe das dem Händler dann im Februar diesen Jahres, also vor Saisonbeginn mitgeteilt und der meinte dann, wenn es nun wieder undicht ist, dann hätte ich Pech gehabt, weil das 2013 auf Garantie gemacht wurde und ich jetzt halt Pech hätte weil ich ja schließlich nix dafür bezahlt hätte.

Außerdem meinte er noch, es ist ja nicht gesagt, dass es wieder die gleiche Ursache wie 2013 ist.

Man merkte halt, dass er mich abwimmeln wollte.

Nun bin ich beileibe kein "Streithansel" aber das Verhalten hat mich schon geärgert, so dass ich dann mal mit nem Anwalt gesprochen habe und der meinte, dass das eine Schutzbehauptung von dem Händler gewesen sei und die Werkstatt auch wenn Sie was auf Garantie repariert 24 Monate für Ihre Arbeit gerade stehen muss.

Ich hab dann nochmal bei dem Händler angerufen und Ihn gefragt ob er mir eine Lösung anbieten kannm woraufhin wieder die Story kam von wegen Garantie abgelaufen und Pech gehabt und schließlich weiß man ja gar nicht ob es das Diff ist oder das Getriebe usw....

Also ich bin halt der Meinung wenn ein Kunde kommt, mit nem Auto das damals in 2013 14.000 km drauf hatte und das Getriebe leckt, der Kunde muß das Auto eine Woche stehen lassen und hat eine einfache Anfahrt von 250 km und gerade mal ein Jahr später tropft das Getriebe wieder mit diesmal 17.000 km und dann sagt die Werkstatt Pech gehabt, dann bin ich echt sauer.


Wie seht Ihr das denn, bzw. was würdet Ihr denn an meiner Stelle machen?

Wäre Euch echt dankbar für Tipps und Feedback!

Grüße Hilfe!!

Frank
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#2
Wie hoch sind denn die Kosten für die Reparatur?

Wenn nicht unerheblich, dann nochmal Rücksprache mit der Werkstatt und bei ausbleibender Einigung Einschaltung eines Verkehrsanwaltes.

Könnte aber eventuell bedeuten, dass das Auto längere Zeit stehen müsste.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#3
Mich würde auch interessieren welche Arbeiten im Rahmen der Garantie vorgenommen wurden.
Man kann dann immer noch sein Recht suchen.
Aber der Anwalt muss wissen was "abgedichtet" wurde.
Ohne Unterlagen der vorausgegangenen Reparatur sehe ich da schwarz.


Der Anwalt muss der Werkstatt mangelhafte Arbeit nachweisen und eine Mängelbeseitigung fordern können.
Geht aber halt nur wenn man weiß was vorher gemacht wurde.
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Corvetteproject

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#4
Arbeiten die auf Garantie ausgeführt wurden,verlängern nicht die Garantie.

cu.Ulli
[Bild: 24178099tx.jpg]
Berühmt zu sein auf Facebook ist genauso wie reich zu sein bei Monopoly.
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#5
Grundsätzlich richtig, Ulli.

Zunächst muss man mal grundsätzlich Garantie und Gewährleistung unterscheiden.

Bei Austausch oder Reparatur im Rahmen der Garantie (freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers) verlängert sich die Garantiezeit nicht, außer die Garantiebedingungen geben das her, was eher selten ist.

Haftet der Verkäufer im Rahmen der sogenannten Gewährleistung, die sich aus dem Gesetz ergibt und für jeden Verkäufer gilt, kann es anders aussehen.

Tauscht oder repariert der Verkäufer die Sache innerhalb der zwei Jahre, so beginnt eigentlich auch hier die Verjährungsfrist nicht erneut, sämtliche Ansprüche enden zwei Jahre nach der Entgegennahme der zunächst (mangelhaft) gelieferten Ware.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Erkennt der Verkäufer den Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen. Dann ist gemäß § 212 BGB erneut zwei Jahre Zeit, die Ansprüche geltend zu machen.

Allerdings muss man dem Verkäufer nachzuweisen sein, dass er anerkannt hat. Beruft er sich erfolgreich darauf, bloß aus Kulanz gehandelt zu haben, beginnt die Frist nicht erneut zu laufen.

Letztlich kann auch Pfusch bei der Reparatur einen Anspruch noch begründen, da dann der in der Frist gerügte Mangel gar nicht beseitigt wurde.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#6
Ich denke es wird schwer der Werkstatt einen Fehler bei der Durchführung der ersten Reparatur nachzuweisen. Hatte ähnliche Fälle auch schon und es nie geschafft. Mein Rat....such Dir eine Werkstatt die das vernünftig macht, und Ruhe ist.
Übrigens gerade sehr wenig bewegte Fahrzeuge neigen zur Inkontinenz. Dichringe härten aus und schon kleckert es. Das Problem habe ich bei meiner C5 mit ca 1500 km pro Jahr an Laufleistung auch.

Knut
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#7
Hallo Jungs,

danke für Eure Antworten und Ansichten! Respekt

In der Tat ist es so, dass ich nach der ersten Reparatur mit einem "alles auf garantie" erledigt verabschiedet wurde und ich auch keinerlei Aufstellung über die ausgefürten Arbeiten, bzw. die verwendeten Materialien erhalten habe. Mitbekommen habe ich gar nichts. Ich Depp hab das damals aber auch nicht hinterfragt.

Ich hab jetzt aber zwischenzeitlich von GM direkt die Auskunft erhalten, dass der Vorgang bei denen damals dokumentiert wurde und auch wohl die verwendeten Teilenummern.

Anhand dessen müsste doch dann bei einer erneuten Reparatur geklärt werden können, ob es nun eine andere Ursache ist oder ob damals gepfuscht wurde oder?

Mich würde halt auch generell interessieren ob ihr nun diese Pille schlucken würdet oder ob ihr auf dem Standpunkt steht, dass das Getriebe damals undicht war und nun schon wieder nun soll die Werkstatt das auch beheben?

Grübeln
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#8
Warum wird immer sofort von Pfusch gesprochen?
Du weißt nicht genau was damals gemacht wurde und jetzt weißt du nicht
was genau undicht ist.
Mach einen Termin und fahr die 200km,klar ist das kacke aber gib der Werkstatt die Chance
wenigstens mal drauf zu schauen.


cu.Ulli
[Bild: 24178099tx.jpg]
Berühmt zu sein auf Facebook ist genauso wie reich zu sein bei Monopoly.
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#9
Hallo-gruen Denke auch erstmal schauen was ausläuft und das reparieren lassen. Autos gehen halt auch mal kaputt...
 
















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#10
Ja klar geht auch mal was kaputt. Mich ärgert halt einfach, dass man da als Kunde so abgewimmelt wird und nichtmal vorgeschlagen wird, sich die Sache mal anzuschauen und dann ne Lösung herbeizuführen! Frankenstein

Evtl. kann ja jemand helfen was das Problem an sich angeht:

das Öl ist nicht rot und es tropft genau an der tiefsten Stelle der Verbindung zwischen Getriebe und Diff. raus. Zwischen beiden Gehäusen ist ne schwarze Dichtung und genau da tropft es raus. links und rechts daneben sind zwei 15er Schrauben, welche die beiden Gehäuse verbinden (natürlich sind da noch mehr Schrauben, aber genau zwischen den beiden untersten tropft es raus.

Vielleicht kann ja jemand von der technischen Seite her helfen? Hilfe!!

Danke!
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