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Abstandsvergehen - wie ermittelt
#11
Gerüchteweise soll es aber noch Leute mit Charakter geben, die zu ihren Vergehen auch stehen und sich nicht mit Lügen und falschen Aussagen herauszureden versuchen.

Gruß
Wutzer
Optimismus basiert meist auf einem Mangel an Informationen !
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#12
Boah, was ein rechtstaatlich und durch Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 verbrieftes Recht - „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“- mit Charakter zu tun hat, wird wohl auf Ewig Dein Geheimnis bleiben.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#13
Frank, bist Du sicher, dass in dem Schreiben der Fall gemeint ist, an den Du Dich meinst zu erinnern, wo einer zu dicht vor Dir her gefahren ist. Ich schätze mal, das ist eine ganz andere Situation...
Droht da nicht Fahrtenbuch? Und zu dem wird man gerichtlich kostenpflichtig verdonnert?
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#14
Nein, droht so schnell nicht!

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#15
.... schon gar nicht gerichtlich.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#16
meine Meinung:

also, entweder akzeptierst du dein "Fehlverhalten" (ich denke mal, die Situation, in der du wirklich spontan von einem anderen Fahrzeug durch Spurwechsel in ein zu kurzes Abstandsverhältnis gebracht wurdest, ist ein Wunschdenken um die Konsequenzen zu verringern/abzuwehren), wenn nicht, dann verzeihe mir die Vorverurteilung und kämpfe um dein Recht!

oder du versuchst (mit juristischem Beistand) dagegen vorzugehen.

Im zweiteren Fall solltest du aber bedenken, dass die Folgen nebst den Kosten für Anwalt auch höhere Verfahrenskosten und das Risiko von Auflagen (Fahrtenbuch etc) sein können.
Das ist letztendlich allein deine Entscheidung.

Sicher bin ich mir, dass die Beamten heutzutage nicht mehr auf der Brotsuppe dahergeschwommen sind und irgendwelche nicht beweisbaren Gegenargumente alle schon gehört haben und auch ausgeschlossen haben. Ebenso die Geschichten von den durch Verfahrensfehler oder Formfehler oder fehlerhaften Geräten falsch ausgestellten Bußgeldbescheiden sind meist nur Wunschdenken und von der Bild-Zeitung (und dergleichen Medien) verbreitetenden "Strohhalme".

Auch mit einem Kasten Bier oder ein kleiner Schein für die Beamten ist heutzutage nichts mehr zu machen (und find ich eigentlich sehr gut, schließlich will ich nicht wirklich in einer Bananenrepublik leben).

Also, entweder sieht ein "erfahrener" Anwalt in deinem Fall die Möglichkeit den Folgen zu entgehen, dann kannst du mit dieser Entscheidung durchaus "drumrumkommen", (sofern "man" sich hinter einem Unschulds-Paragraphen verstecken will/kann). Schließlich ist es ja auch so, dass wir in D solange "unschuldig" sind, bis uns die Schuld bewiesen wurde oder wir ein Geständnis abgelegt haben.

Oder blechen.

Selbstverständlich sollte man auch berücksichtigen, wie stark man von den Folgen betroffen ist. Ein Berufsfahrer oder beruflich auf den Führerschein angewiesen und bereits mehrfache Punkte in Flensburg muss eher ein Risiko und Auflagen mit Fahrtenbuch etc. eingehen, als wenn man in 10 Jahren einmal Punkte sammelt und "nur" blechen darf.

Werner
Yeeah! wer niemals Brot im Bette aß......weiß nicht wie Krümmel piksen........und ist die ganze Nacht hungrig.. Zwinkern
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#17
Zitat:Original von JR


Frank, ab zum Anwalt (ich wüsste da einen) und den machen lassen.


Jürgen, und du glaubst wirlich das alle Richter den Anwälten (dem Anwalt) auf den Leim gehen?, ich jedenfalls nicht,
und ich glaube auch nicht das die Anwälte in Trier und Umgebung blöder sind als die im Ruhrpott dumdidum.

Und ein klein wenig denke ich da auch wie Wutzer, wenn das in den Augen einiger vielleicht auch etwas Altmodisch wirken mag.
Gruß Karl-Heinz
____________________________________

"Lieber gar keine Freunde als die falschen "

[Bild: 22586606rb.jpg]
[Bild: 42328678oa.jpg]











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#18
Es geht hier weder um Anwälte in einer bestimmten Region und schon gar nicht um auf den Leim gehen.

Es geht vielmehr um die Hinzuziehung eines Anwaltes, der auf Verkehrsdelikte spezialisiert ist und genau in diesem Sektor die nötige Kompetenz aufweist.

Der normale "Generalist" vor Ort hat dafür in der Regel nicht die nötige Kompetenz und Erfahrung.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#19
Zitat:Original von Maseratimerlin
Boah, was ein rechtstaatlich und durch Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 verbrieftes Recht - „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“- mit Charakter zu tun hat, wird wohl auf Ewig Dein Geheimnis bleiben.

Gruß

Edgar

Ja natürlich, man hat einerseits das Recht und sollte auch gerichtlich vorgehen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Aber anderseits hat man auch nicht die Pflicht unwahre Aussagen zu machen, nur um seinen eigenen Vorteil zu suchen. Und hier fängt die Frage nach dem Charakter an !
Gruß
Wutzer
Optimismus basiert meist auf einem Mangel an Informationen !
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#20
Zitat:Original von KHH Und ein klein wenig denke ich da auch wie Wutzer, wenn das in den Augen einiger vielleicht auch etwas Altmodisch wirken mag.

Bin da auch voll und ganz deiner/eurer Meinung.

Wenn man Sche***e gebaut hat, kann man auch mal dazu stehen und muss nicht versuchen künstlich ein Drama draus zu machen und in aufwendigen Verfahren ein gutes Dutzend Menschen auf Grund des eigenen Fehlverhaltens zu beschäftigen nur um sich rauszuwinden.

Mirkos Link ist da ein gutes Beispiel, denn auf der beschriebenen Strecke sind genug Meter vorhanden um Geschwindigkeit abzubauen, selbst wenn einem mal so eine Pfeife vor die Karre fährt. Eine Vollbremsung war ja gar nicht erforderlich, aber das Reduzieren des Tempos von 77 auf 75 ist doch ein Witz und dann hinterher noch rumjammern obwohl mehrere hundert Meter Zeit gewesen wären vor der ihm bekannten (!!) Messstrecke noch Platz zu schaffen. Wenn er sich mit seiner Ladung nicht traut abzubremsen, hat er entweder den falschen Job oder die falsche Ladung(sicherung).
Ähnliches beim Threadersteller, wenn man auf der gesamten Messstrecke von mehreren hundert Metern nicht mal vom Gas gehen will um mehr Abstand herzustellen und somit aus den Punkterängen zu kommen, dann sollte man auch nicht rummosern, wenn man diesbezüglich ein Briefchen mit dem Fotofinish bekommt.

Wenn man jedoch, wirklich unschulidg in solch eine missliche Lage gekommen ist, dann ja, dann volle Pulle und auf Sie mit Gebrüll, dann gilt es das eigene Recht mit allen Mitteln zu verteidigen. Motzen
Munter bleiben,
Markus

____________

[Bild: 533878.png]
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