Horror am Morgen
#31
Zitat:Original von Gelber Bengel


Es kommt doch vielmehr auf den zwischen den Parteien vereinbarten Zustand an. Ist dieser nicht erfüllt, besteht ein Recht auf Rüge. Und das unabhängig vom Wert.


Steht doch im Post des TE Zwinkern


"P.S. Im Kaufvertrag steht: "Verkauft wie besichtigt, geprüft und probegefahren."


Ansonsten sehe ich das auch wie Chris, ich habe jetzt erst kürzlich einen sechs Jahre währenden Prozess gegen einen Honda Tuner gewonnen Richter,
hat mich schlappe 10.000 Euronen gekostet, ich bekomme aber nichts zurück da der gute Tuner mittlerweile wieder einmal Pleite ist, die einzigen die bei der Sache gewonnen haben...., ratet mal dumdidum
Gruß Karl-Heinz
____________________________________

"Lieber gar keine Freunde als die falschen "

[Bild: 22586606rb.jpg]
[Bild: 42328678oa.jpg]











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#32
Es ist so, wie Martin es beschreibt. Z.B. reicht es schon, wenn der Verkäufer im Rahmen eines Kaufs eines Oldtimers die Zusicherung angibt, dass der Wagen eine H-Zulassung hat oder erhalten kann, diese aber nicht rechtmäßig erteilt worden ist oder diese dann für das Fahrzeug nicht erlangt werden kann, damit der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann.

Alles keine Frage des angemessenen Preises für das Fahrzeug, sondern, wie Martin schon schrieb, eine Frage der Beschaffenheitsvereinbarungen der Kaufvertragsparteien.

Eine RSV deckt übrigens die gesamten Kosten bis zum Abschluss, Chris und kann sich nicht im Laufe der Sache aus der Leistungspflicht stehlen. Solche unsinnigen Aussagen verängstigen die Leute nur und halten sie davon ab, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen.

Der schnellste Weg ist natürlich immer, sich mit dem VK außergerichtlich zu einigen, aber manche VK wollen eben nicht und spekulieren darauf, daß der Käufer zuckt, dann bleibt nur der von mir vorgezeichnete Weg.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#33
Sobald es zur 2. Instanz kommt muss man eine erneute Deckung der RSV anfragen.
Und da die Gerichte in der 1. Instanz mal nur blöd rumquatschen und nicht arbeiten
kann man davon ausgehen das es mit der ersten Instanz nicht erledigt ist.
Ein arbeitsaufwendiger Sachverhalt wie dieser hier schon gar nicht ...

Weiterhin gehe ich davon aus das der Händler nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen ist
und genau weis wie er den Vertrag formuliert hat.

Alles schmerzliche Erfahrungswerte meinerseits gewesen Zwinkern

Bleibt natürlich jedem selbst überlassen einen Anwalt wegen soetwas einzuschalten.
Ich bin der Meinung das die Mängel, wenn der Rahmen ok ist, mit wenig Aufwand zu beheben sind.
Warum soll ich mich mit etwas über Jahre herumschlagen wenn ich es in 2 Wochen erledigt haben kann.
Gruß Chris

Stammtisch/Corvette-Club-Karlsruhe.de - Sa., 16.09.2017 ab 17:30 Uhr
Restaurant Badnerland, Rubensstrasse 21, 76149 Karlsruhe-Neureut.
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#34
Chris, die Deckung für die 2. Instanz ist leicht zu bekommen, wenn man weiß wie. Den Vertrag und die Anzeige muss man natürlich kennen, um die Sache hier zu beurteilen.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#35
Zitat:Original von gimli

Bleibt natürlich jedem selbst überlassen einen Anwalt wegen soetwas einzuschalten.
Ich bin der Meinung das die Mängel, wenn der Rahmen ok ist, mit wenig Aufwand zu beheben sind.
Warum soll ich mich mit etwas über Jahre herumschlagen wenn ich es in 2 Wochen erledigt haben kann.

Es sei wiederholt, dass eine gütliche Einigung unbestritten der schnellste und schmerzfreieste Weg für zwei streitende Parteien ist.

Sollte das jedoch nicht gehen, sollte man nicht mit stumpfen Waffen kämpfen. Will heißen: Man sollte sich mit seinen Rechten und der korrekten Verfahrensweise in einem Rechtsstreit auskennen.

Und da finde ich es schon erwähnenswert, dass diese Information hier vom juristischen Fachmann kostenfrei geboten wird.
Viele Grüße

Martin



[Bild: 29042053wn.jpg]
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#36
Sofern der Händler dem ZdK angehört, besteht auch noch die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens. Der Händler ist dabei an den Spruch der Schlichter gebunden, der Käufer nicht. Er kann also dann immer noch klagen, falls er mit dem Schlichterspruch nicht einverstanden ist. Ein Gutachten von einem SV würde ich aber trotzdem erstellen lassen, zur Beweissicherung.
Gruß, Midnight-Cruiser Hallo-gruen
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#37
Es verwundert mich immer wieder, dass auch heute noch Kaufverträge für Gebrauchtfahrzeuge und Oldtimer unterschrieben werden, ohne dass ein entsprechender fachmännischer Check durchgeführt wurde. Wenn man es selbst nicht kann, ist ein entsprechender Gutachter doch für vergleichsweise kleines Geld und Stress zu haben.
Einem Gebrauchtwagenhändler blind zu vertrauen ist ja in der heutigen Zeit fast genauso naiv, wie blind einem Bank- oder Anlageberater sein Geld zu überlassen.

Gruß
Wutzer
Optimismus basiert meist auf einem Mangel an Informationen !
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#38
Ich vermute mal, die 78er hat so zwischen 10.000 und 14.000 Euro gekostet.
Nach dem Kauf dann das übliche Prozedere mit Vorstellung hier im Forum, alle gratulieren zum tollen Neuerwerb und fragen, ob sie auch schon einen Namen hat, etc. Ein paar Wochen später, nachdem man dann mal ganz genau geschaut hat, oder einen anderen schauen lies, entstehen dann Threads wie dieser hier. dumdidum
Anschliessend nimmt man etwas Geld in die Hand und richtet alles was kacke ist. Das ist schon vielen so ergangen. Mir auch. Feixen

Mach dir nicht so viel draus. Stossdämpfer kosten schmales Geld und der Wechsel ist sehr einfach. Bolzen der Bremsbeläge mit Splint fixieren überfordert auch keinen. Und um einen Bremsschlauch raus-und reinzuschrauben mit anschl. entlüften braucht man auch kein Abitur. Über Schweissnähte bei US-Cars, besonders in dem Alter, wurde auch schon was gesagt.

Dein Dorfschrauber hat einfach die falschen Maßstäbe an der fast 40 Jahre alten Corvette angesetzt. Gerade eben weil du bestimmt keine 20.000.-Euro dafür bezahlt hast.

Erwarte keine Wunder von dem alten Ding. Wer weiss, wieviel Jungs (oder auch Mädels) da schon drauf rumgeritten sind. Du hast nun die Pfilcht oder auch die Ehre, das Teil wieder in Ordnung zu bringen. Hau rein. Yeeah!

Gruss Armin Hallo-gruen
Der Klügere gibt nach?
Wenn die Klugen nachgeben passiert das, was die Dummen wollen.
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#39
Die 3 letzten Posts machen in meinen Augen alle Sinn! Prost!
Viele Grüße

Martin



[Bild: 29042053wn.jpg]
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#40
@Wolf
Das "Aha-Erlebnis" haben schon viele von uns gehabt. Ich habe meine C3 auch relativ günstig gekauft und nach und nach viel Geld investiert.
Der Kaufpreis ist locker nochmals weggegangen in der Zwischenzeit, also ist alles relativ zu betrachten.

Nicht umsonst gibt es hier zwei Sprüche die auf vieles zutreffen.

"Die Summe der Schmerzen bleibt gleich" ob du eine günstige C3 kaufst und viel Geld reinhaust oder dir gleich was anständiges kaufst, die Endrechnung wird die Selbe sein.

"You get what you pay for" du bekommst das was du bereit bist zu zahlen und damit wären wir wieder beim ersten Spruch.

Anhand von was hast du dir denn die 78er gekauft und war Jemand mit C3- Erfahrung beim Kauf dabei oder hat das vorher abgeklärt in welchem Zustand die 78er war/ist?

Was mit dem Rahmen ist wissen wir jetzt zur Zeit noch nicht da keine Fotos deinerseits vorliegen, aber ob das wirklich alles so gravierend ist lässt sich erst bei einer Werkstatt klären die mit solchen Autos, speziell eben C3, Erfahrung aufweisen kann.

Ob man jetzt gleich mal mit Anwalt und RSV losziehen muss ist die andere Frage, aber eine wichtige Frage ist noch offen. Was hat die C3 gekostet, denn du kannst keine C3 in Topzustand für € 15000.- erwarten, das ist meine persönliche Meinung und Erfahrung.

Von dem her hat das Armin schon ganz gut geschrieben.

Viel Glück und Nerven beim weiteren Vorgehen.
Grüsse

Manu & Mike

[Bild: osc_logo_klein.gif]

C4 geht auch  OK!
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