Klage wegen Überhitzung
#1
Da tut sich scheinbar was

https://www.corvetteforum.com/articles/y...gn=content

Gruß Thomas
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#2
In den USA ist es auch möglich, Mc Donalds zu verklagen, nachdem man sich selbst mit deren Kaffee verbrüht hat.
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible

Chilled Cat gepixelte Fotografie
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#3
(14.03.2018, 22:47)mark69 schrieb: In den USA ist es auch möglich, Mc Donalds zu verklagen, nachdem man sich selbst mit deren Kaffee verbrüht hat.

Dann schütte dir doch mal 85 Grad heißes Wasser über die Beine. Und dann genieße die Verbrennungen 3. Grades. Und bezahl die Krankenhausrechnungen selber.

Übrigens wollte die Frau nur die 20000$ Behandlungskosten ersetzt bekommen. Und letztendlich bekam sie auch keine Millionen, nur das steht natürlich nicht in der Bild-Zeitung.
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#4
Hier passiert gar nix.
Wenn VW wegen des Betrugsvorwurfs beim Dieselskandal nicht verklagt werden kann ,wie soll das bei der C7 Z06 gehen??
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#5
Ich habe nicht behauptet, dass es besonders toll ist, wenn man sich verbrüht. Es ist nur so, dass Kaffee mit heißem Wasser hergestellt wird, die Brühtemperatur liegt zwischen ca. 90° und 95°.

Im Land der großen Kaffeebecher kann man aber offensichtlich erwarten, dass einem der Kaffee lauwarm serviert wird.
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible

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#6
(15.03.2018, 07:12)mark69 schrieb: ...

Im Land der großen Kaffeebecher kann man aber offensichtlich erwarten, dass einem der Kaffee lauwarm serviert wird.

Na ja, da drüben ist's halt so (wie bei uns auch), dass man versucht was "raus zu holen" wenn es irgendwie geht.
Und da die "Rechts"anwälte gern so was unterstützen, da wird dann geklagt bis die Balken krächzen.
Aber es wäre doch schön, wenn man sich mal mit den echten Fakten auseinandersetzen würde wie es wirklich war:

https://www.hintenbeimbier.de/2013/10/24...atz-bekam/

oder dass man versucht, sich wenigstens rudimentär mit Rechtssystemen anderer Staaten auseinander zu setzen:

https://www.hoaxbusters.de/html/48/

Ob man es gut findet ist dann noch eine andere Sache.
Vergessen dabei darf man auch nicht, dass in der Schadenssumme das meiste sowieso die Anwälte kassieren.
Ich würde da den Ball ganz flach halten, unser Rechtssystem ist auch nicht ganz so kritikfrei wie wir oft meinen.

Ich jedenfalls bin gerne "drüben" und die Zeit, die ich in USA leben durfte (6 Jahre) war die schönste in meinem Leben.
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#7
Thomas hat etwas zum Kühlungsproblem an der Z geschrieben und nur eine Antwort zum Thema von Werner. Sonst nur Kaffeeklatsch.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#8
Wahre Worte.....
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#9
(15.03.2018, 08:42)Maseratimerlin schrieb: Thomas hat etwas zum Kühlungsproblem an der Z geschrieben und nur eine Antwort zum Thema von Werner. Sonst nur Kaffeeklatsch.

Weil am Ende ist es egal ob heißer Kaffee oder eine Corvette oder ein Beschiss-Diesel aus einheimischer Produktion. Bei uns bist du als Kunde dann der Dumme.
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#10
Ich halte VW in dem Zusammenhang für ein äußerst unglückliches Beispiel, da es zumindest in den mir bekannten Fällen den Klägern gerade nicht gelungen ist, jedweden Schaden nachzuweisen. Mehr noch, in den meisten Fällen hat man nicht einmal versucht dies vernünftig darzulegen.

Dies könnte vorliegend anders sein. Wenn die C7 Z06 derart temperaturinstabil konstruiert ist, könnte man tatsächlich darüber nachdenken hier einen Sachmangel nachzuweisen. Ob ein solcher vorliegt bestimmt sich nach dem Käuferhorizont: Was darf ein Käufer gewöhnlich von einer Z06 erwarten? Und damit Serienmängel - wie möglicherweise bei der Z06 - nicht eine Haftung unterwandern, wird bei solchen darauf abgestellt: Was darf der Käufer in der Fahrzeugklasse (also unter Berücksichtigung der Wettbewerber) erwarten?

Da sehe ich die Z tatsächlich auch kritisch und etwaige Klagen könnten Aussicht auf Erfolg haben...aber was dann. Nachbessern wird GM nicht können. Also Rücktritt? Will man das? Minderung? Tja.
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