To-Do-Liste für Vollabnahme - Eure Empfehlung?
#11
Hallo Stefan,

freut mich, wenn mein Tipp weitergeholfen hat.
Umverdrahten, damit nur die äußere Rückleuchte blinkt, musst du ja so oder so.
Die inneren Rückleuchten übernehmen dann die Funktion von Brems- und Rücklicht.

Jetzt kannst du noch versuchen, hinten die roten Blinker eingetragen zu bekommen oder notfalls die orangenen Streuscheiben montieren.

Grüße
Jörg
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#12
Zitat:Du hast zwar schön den Gesetzestext zitiert, doch da steht das von Dir behauptete nicht drin.
Da steht nur, dass die NSL ausschließlich in Verbindung mit Haupt- und/ODER Nebelscheinwerfer betrieben werden darf.
Das ist etwas ganz anderes als das, was Du vorher behauptet hast.
Gruß
JR

So ist es.
Gruß
Edgar


Was unsere Forumsgranden, mit äußerst geringem technischem Sachverstand, nicht gelesen haben, ist der letzte Satz von (4):

Zitat:Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.

Was passiert wohl, wenn die Nebelscheinwerfer an den Stromkreis des Abblendlichts (Fernlicht macht in dem Kontext überhaupt keinen Sinn) angeschlossen sind und das Abblendlicht ausgeschaltet wird? Klickt es langsam?

Die einzig richtige und gesetzeskonforme ist die von mir beschriebene Variante. Das nächste Mal lest bitte wenigstens den Absatz zu Ende...


___
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#13
Inzwischen habe ich die Abdeckung im Beifahrerfußraum zerstörungsfrei abbekommen aber statt einem schön gekennzeichneten Relais finde ich nur eine Menge Kabelwust:

[Bild: 32981997vc.jpg]

Wo finde ich denn das Nebelscheinwerferrelais?


Und morgen muss ich erstmal schauen ob sich meine Kiste verhält wie im US-Forum beschrieben, nämlich, dass die Nebelscheinwerfer (und damit auch die potenzielle Nebelschlussleuchte) ausgeht wenn man auf Fernlicht schaltet.
Stefan
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#14
Die Relais(leiste) findest du irgendwo am unteren Bildrand. Einfach mal Teppich und Dämmmaterial etwas zurückziehen ... und nein, schön gekennzeichnet ist da nichts dumdidum 

Ansonsten lass mal einen Helfer die Nebelscheinwerfer anschalten, während du mit dem Kopf im Beifahrerfußraum bist und dann einfach dem 'Klicken' folgen.

Viel Erfolg!


___
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#15
(15.06.2018, 08:42)ratprof schrieb: [Bild: quad.gif] (4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.

Gerade eben habe ich mich voll Elan an die Kabelverlegung gemacht - und sicherheitshalber geschaut ob diese Bedingung bei einem Abgriff an den Nebelscheinwerfern erfüllt wäre. Ergebnis: Ist sie nicht, die Nebelscheinwerfer hängen am Abblendlicht und gehen aus, wenn man auf Fernlicht schaltet. Gut, es ist die Frage ob der TÜV wirklich sooo genau hinschaut aber im Grunde ist ein Abgreifen am Nebelscheinwerfer-Relais nicht zulässig.
Stefan
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#16
Erstmal die wichtigsten Punkte:
- Es war sehr gut, dass ich es heute versucht habe
- Ich habe die roten Blinker eingetragen
- Bei Nebelschlussleuchte werde ich jetzt anders vorgehen als geplant.

Spiegel, Gläser, etc sind per in-etwa-Wirkung freigegeben.

Verbindliche Mängelliste:
- Nebelschlussleuchte fehlt
- orange Kontrolleuchte der Nebelscheinwerfer ist unzulässig, müsste grün sein
- Standlicht ist LED und eigentlich unzulässig. Wäre für ihn o.k. gewesen, sie ist aber zu hell!
- Rückstrahler fehlen, die Rückstrahler im Blinkerglas reichen ihm nicht und darf er angeblich nicht freigeben
- Fahrgestellnummer ist nicht eingeschlagen.

Schlachtplan ist also:
1. Nebelscheinwerferrelais suchen
2. Kabel vom Relais zum Schlusslicht ziehen, da bin ich aktuell noch total ratlos wie man das am besten machen kann
3. Die wirklich top funktionierenden LED-Blinker vorne wieder raus, normale Zweifadenlampe rein, Standlicht auf den Nebelscheinwerfer klemmen und in diesem eine 5W-Lampe rein.
4. Fahrgestellnummer einschlagen

Falls jemand einen Tipp hat, wie man ein Kabel vom Nebelscheinwerferrelais nach hinten in den Heckbumper bekommt, das wäre super! Meine Hoffnung die Öffnung im ABS-Fach zu nutzen hat sich in Rauch aufgelöst, denn direkt an diesem Loch ist die Antriebswelle und an der kann ich das Kabel nicht dauerhaft befestigen :)

Wo habt Ihr Eure Fahrgestellnummer eingeschlagen?
Stefan
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#17
Klasse, es geht vorwärts! Zu deinen Fragen:

Fahrgestellnummer ist bei mir im Motorraum vorne rechts im Rahmen (in der Nähe des Kühlwasserausgleichsbehälters) eingeschlagen.

Nebelschlussleuchten-Kabel habe ich auf der Fahrerseite hinten mit den Antennenkabeln nach Außen geführt. Beim Convertible geht das recht gut.

Dass die Nebelscheinwerfer bei Betätigung des Fernlichts ausgehen, war mir neu. Man lernt nie aus... Wobei im Nebel mit Sicherheit keiner das Fernlicht benutzt, denn dann sieht man wirklich nichts mehr. Aber streng genommen dürfte das so nicht geschaltet sein.


___
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#18
Danke!

Diesen Rahmen hatte der TÜV-Mann auch im Auge, aber ich glaube der ist angeschraubt. Schaue ich mal.

Inzwischen habe ich rausgefunden, dass die Nebelscheinwerferlampe keine Standard-Bajonettsockel-Lampe ist. Daher wird es wohl nix mit "einfach ne 5W Birne rein". Ich überlege einen Widerstand zwischenzuschalten, damit sie gedimmt wird.
Stefan
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#19
Die beiden Längsträger zwischen denen der Motor sitzt und an dem die vorderen, oberen Querlenker befestigt sind, sind nicht geschraubt. In einen der beiden etwas weiter vorne die Nummer einschlagen.


___
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#20
(15.06.2018, 21:46)ratprof schrieb:
Zitat:Du hast zwar schön den Gesetzestext zitiert, doch da steht das von Dir behauptete nicht drin.
Da steht nur, dass die NSL ausschließlich in Verbindung mit Haupt- und/ODER Nebelscheinwerfer betrieben werden darf.
Das ist etwas ganz anderes als das, was Du vorher behauptet hast.
Gruß
JR

So ist es.
Gruß
Edgar


Was unsere Forumsgranden, mit äußerst geringem technischem Sachverstand, nicht gelesen haben, ist der letzte Satz von (4):

Zitat:Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.

Was passiert wohl, wenn die Nebelscheinwerfer an den Stromkreis des Abblendlichts (Fernlicht macht in dem Kontext überhaupt keinen Sinn) angeschlossen sind und das Abblendlicht ausgeschaltet wird? Klickt es langsam?

Die einzig richtige und gesetzeskonforme ist die von mir beschriebene Variante. Das nächste Mal lest bitte wenigstens den Absatz zu Ende...


___

Auch den letzten Satz habe ich gelesen, was hat das mit dem Satz, die Nebenschlussleuchte darf nur angehen, wenn die Nebelleuchten vorne in Betrieb sind, zu tun?

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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