To-Do-Liste für Vollabnahme - Eure Empfehlung?
#1
Da ich am Samstag einen Termin zur §21 Vollabnahme habe, war ich heute mal beim gleichen TÜV und habe einen Prüfer gefragt, wie denn meine Chancen stehen. Der Prüfer ist nett und fährt selbst eine (ebenfalls selbst europäisierte) C5, ist also durchaus Corvette-zugeneigt, ist aber nicht derjenige, der ggf. am Samstag die Abnahme durchführt. 

Folgenden Status habe ich:
- Scheinwerfer: Sind auf H4 umgebaut und top, interessanterweise hat der Streuscheibenscheinwerfer eine bessere Lichtausbeute als der Klarglasscheinwerfer. Einstellen müsste man sie noch richtig aber das ist ja kein Problem. 
- Standlicht und Blinker vorne: Ist aus seiner Sicht ein KO-Kriterium, da ich das aktuell über (perfekt funktionierende) weiß-gelbe LED-Leuchtmittel realisiert habe. Es blinkt und leuchtet wie es soll, aber ist eben LED. Er hat dringend empfohlen in den Standlicht-Blinker-Reflektor unten ein Loch reinzubohren und von unten eine Standlicht-W5W reinzusetzen. 
- Blinker hinten: Aktuell sind die original. Ich habe gelbe Streuscheiben (komplett orange, ohne E-Zeichen), bekomme aber partout die roten Streuscheiben nicht ab. Ja, die Schrauben habe ich vorher rausgenommen. Ich habe sogar schon mit einer Stange von innen gegen die Streuscheibe gedrückt, die gehen partout nicht ab. Außerdem darf nur ein Blinker blinken, nicht zwei. 
- Bremslicht: Darf nicht ausgehen, wenn man blinkt. Er würde ein Relais an die dritte Bremsleuchte machen und über dieses das Bremslicht schalten. 
- Nebelschlussleuchte: Da hat er erstmal garnicht dran gedacht, das sieht er aber auch als unbedingt abnahmeverhindernd. Er empfiehlt sie an die Schraube vom Reserveradhalter zu befestigen. 

Was wäre Eure Empfehlung, was würdet Ihr machen? Versuchen bis Samstag eine Nebelschlussleuchte zu montieren und dann einfach mal versuchen? Gibts irgendwelche Tipps, wie man das Heckteil in dem die Rückleuchten und die dritte Bremsleuchte sind, möglichst einfach runterbekommt?
Stefan
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#2
Zitat:Was wäre Eure Empfehlung, was würdet Ihr machen?

Ich würde mir Zeit lassen! Die Aktion kann nur schiefgehen, wenn du es jetzt 'übers Knie brichst'.

1. Heckteil abnehmen ist nicht mal eben so gemacht,  ohne wird es aber nicht gehen. 

2. Die Nebenschlussleuchte darf nur angehen, wenn die Nebelleuchten vorne in Betrieb sind. Das Relais für die vorderen (Nebelleuchten) sitzt im Beifahrerfußraum. Da solltest du dir den Strom für die Nebelschulssleuchte holen und dann über einen Schalter und ggf. (je nach Leistung der Nebelschulssleuchte) wieder über ein Relais den Strom zur Nebelschlussleuchte führen. Das heißt Kabel von ganz hinten in den Innenraum führen und sauber bis in den Beifahrerfußraum bringen. Auch nicht mal eben so gemacht! Schalter sauber in der Mittelkonsole montieren und mit passendem Symbolaufkleber kennzeichnen ist auch Pflicht! Die ganzen notwendigen Demontage- und Montagearbeiten im Innenraum brauchen auch ihre Zeit!  

Nimm bloß nicht den Strom für die Nebelschlussleuchte am Schalter für die vorderen Nebelleuchten ab! Da hatte so ein Held bei meiner gemacht, was dazu führte, dass die Leiterbahnen im Schalter weggeschmort sind. Der Schalter ist ein teurer Spaß!

3. Schaltplan besorgen und Masterplan entwerfen wie die Schaltung von Bremsenleuchten, Blinkern, Warnblinkanlage etc. realisiert werden soll. Diesen Plan mit dem entsprechenden Prüfer absprechen und dann umbauen.

4. Termin am Samstag absagen und die Sache mit Sinn, Verstand und in Ruhe ordentlich umbauen!

Wenn du das oben stehende nicht selbst kannst, dann lass das jemanden machen der davon Ahnung hat! Kabelbrände sind das letzte was du in einem Auto haben möchtest! Sorry wenn ich das jetzt sage, aber dein Zeitplan lässt mich vermuten, dass dir nicht wirklich klar ist was für ein Aufwand eine saubere Umrüstung ist.  Und dies wiederum lässt mich stark an deiner Umrüstungskompetenz zweifeln!  



___
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#3
Vielen Dank!

Gerade eben war ich bei der Alten Brennerei in Germering. Der hat mir empfohlen, es soweit umzubauen wie es geht (tausend Dank für die Infos zur Nebelschlussleuchte!) und dann am Samstag wenigstens die AU- und Bremsenprüfung zu machen. Dann stelle ich ihm die Corvette auf den Hof (ist nämlich der letzte Tag vom Kurzzeitkennzeichen) und sobald er dazu kommt, arbeitet er die Mängelliste vom TÜV ab.

Der Tipp vom TÜV-Mann, den Strom fürs Bremslicht an der dritten Bremsleuchte per Relais abzugreifen hat er gleich verworfen, weil dann die Blinker mitleuchten.

Gibt es einen guten Thread oder eine Empfehlung
a) wie man bei der C4 am besten ein Kabel in den Innenraum bekommt und
b) wie man bei einer Doppelairbag-C4 (BJ 1996) den Deckel unter dem Beifahrerairbag abbekommt?

Schalter, Relais, Lötkolben, Kabel etc. ist alles vorhanden und kann ich auch bedienen.
Stefan
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#4
Hallo Stefan,

falls du die hinteren Streuscheiben doch noch lösen willst/musst, versuch mal VORSICHTIG mit einem flachen Kunststoffspachtel oder einer alten Scheckkarte von außen rundum unter den Rand der Streuscheiben zu hebeln.
Falls die nicht irgendwer verklebt hat, sollten die sich irgendwann lösen.

Von innen drücken bringt nix, die sind wie festgesaugt, da muss erst etwas Luft unter die Dichtung.

Grüße,
Jörg
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#5
(14.06.2018, 12:59)ratprof schrieb: 2. Die Nebenschlussleuchte darf nur angehen, wenn die Nebelleuchten vorne in Betrieb sind.
Ist das bei der C4 so? Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben.
Gruß
Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#6
Zitat:Ist das bei der C4 so? Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben.

Doch ist es. Siehe (4):

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften

§53d Nebelschlussleuchten

[Bild: quad.gif] (1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
[Bild: quad.gif] (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.
[Bild: quad.gif] (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1 000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
[Bild: quad.gif] (4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.
[Bild: quad.gif] (5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.
[Bild: quad.gif] (6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.


___
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#7
Du hast zwar schön den Gesetzestext zitiert, doch da steht das von Dir behauptete nicht drin.

Da steht nur, dass die NSL ausschließlich in Verbindung mit Haupt- und/ODER Nebelscheinwerfer betrieben werden darf.

Das ist etwas ganz anderes als das, was Du vorher behauptet hast.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#8
So ist es.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#9
o.k., verstanden, sie dürfen nur schaltbar sein wenn eines davon an ist - dennoch erscheint es mir am sinnhaftesten, sie an die Nebelscheinwerfer zu hängen. Was mir der Gesetzestext auf alle Fälle gebracht hat war, dass der von mir an der Mittelkonsole neben der Sitzverstellung geplante Schalter wohl kaum im Sichtfeld des Fahrers liegt und außerdem gelb leuchten muss.
Stefan
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#10
(14.06.2018, 18:35)Gatorback schrieb: Hallo Stefan,

falls du die hinteren Streuscheiben doch noch lösen willst/musst, versuch mal VORSICHTIG mit einem flachen Kunststoffspachtel oder einer alten Scheckkarte von außen rundum unter den Rand der Streuscheiben zu hebeln.
Falls die nicht irgendwer verklebt hat, sollten die sich irgendwann lösen.

Von innen drücken bringt nix, die sind wie festgesaugt, da muss erst etwas Luft unter die Dichtung.

Grüße,
Jörg

Das war der Tipp zur Lösung! Das Problem war nämlich schlicht, dass der Reflektor mit rausgezogen wurde, wenn ich am Deckel angezogen habe. Der Trick ist, entweder mit einer Scheckkarte außenrum oder mit einem Schraubenzieher durch das Schraubenloch den Reflektor hineinzudrücken! Also ganz normal (naja, schon fest) mit den Fingern die Streuscheiben rausziehen aber den Reflektor in den Bumper hineinschieben. Auf der einen Seite hat konnte ich an der Streuscheibe vorbei mit der Scheckkarte den Reflektorrand erwischen, auf der anderen Seite ging es nur indem ich durch das Schraubenloch rein bin. Geht natürlich genauso indem man die Schraube nur halb rausschraubt und dann mit dem Daumen draufdrückt. Aber anscheinend war die Dichtung wirklich seit 22 Jahren festgebacken, genauso wie das Reserverad übrigens.
Stefan
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