25.05.2005, 20:01
@Hermann
eine EG-Typgenehmigung brauchst du für alle Reifen, egal wie das Auto zugelassen wurde (ob es jemand kontrolliert ist natürlich eine andere Frage). Die Sonderregelungen (etwa-Wirkung, Einzelgenehmigung) aus dem §22a gelten nur für die Teile, die in diesem § aufgeführt sind (und dann muss es auch in den Papieren drinstehen). Reifen gehören nicht dazu. Politisch korrekt wäre eine Ausnahmegenehmigung.
eine EG-Typgenehmigung brauchst du für alle Reifen, egal wie das Auto zugelassen wurde (ob es jemand kontrolliert ist natürlich eine andere Frage). Die Sonderregelungen (etwa-Wirkung, Einzelgenehmigung) aus dem §22a gelten nur für die Teile, die in diesem § aufgeführt sind (und dann muss es auch in den Papieren drinstehen). Reifen gehören nicht dazu. Politisch korrekt wäre eine Ausnahmegenehmigung.