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Horror Auf Der Zulassungsstelle! - Druckversion

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- Rüddy - 15.10.2012

In deinem Eingangspost schreibst du doch, daß kleine Kennzeichen
durch den TÜV eingetragen sind.

Was ist dann eine "richtige Eintragung"?

Wann glaubst du endlich, daß da nix geht. Frage
Wenn die Zulassungsstelle keine Sondergenehmigung erteilt, war´s das-ganz einfach,
egal was dir der TÜV einträgt.

Entweder ungesiegelte KKR, Kuchenbleche, oder Umzug abwarten.
Wobei ja noch gar nicht sicher ist, daß das andere Bundesland,
bzw. das zuständige RP dies anders sieht wie die Jungs in HD. Großes Grinsen


- Alex66 - 15.10.2012

Die Eintragung muss lauten:
„Ausnahmegenehmigung am (Datum) von (Behörde) Aktenzeichen ( ) gem. § 70 StVZO bzw. § 47 FZV von der Vorschrift des § 60 StVZO bzw. § 10 FZV erteilt: verkleinertes Kennzeichen gem. Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 1 c zulässig , Beschränkungen und Auflagen: keine“

Bei mir steht im Schein *PLATZ FÜR AM TL . KENNZ . HI . MAX . 340MM X 160MM*

UND DAS LANGT BEI DEN HEIDELBERGERN NICHT! BEI ANDEREN ZULASSUNGSSTELLEN WOHL SCHON, DA DAS FAHRZEUG BEIM VORBESITZER KKR ZUGETEILT BEKOMMEN HATTE!

Danke.


- mark69 - 16.10.2012

Zitat:Original von Alex66
Bei mir steht im Schein *PLATZ FÜR AM TL . KENNZ . HI . MAX . 340MM X 160MM*

Das will ich sehen wie jemand ein 340mm breites Schild hinten auf dem vorgesehenen Platz unterbringt.


- Alex66 - 16.10.2012

Prost!


- topgun38 - 16.10.2012

der ehemalige Dienststellenleiter der Zulassungstelle Ludwigshafen ist gerade zum Kaffee bei mir.

Er sagt, die TÜV Eintragungen der Nummernschildgröße bringen nichts,
da nur die KFZ- ZULASSUNGSSTELLE über Größe, Art und Beschaffenheit des Nummernschildes entscheidet.

Die TÜV Eintragung ist nur eine Empfehlung, an die sich die Zulassungsstelle nicht halten muß.

Kurt


- Oeli - 16.10.2012

Zitat:Original von topgun38
der ehemalige Dienststellenleiter der Zulassungstelle Ludwigshafen ist gerade zum Kaffee bei mir.

Er sagt, die TÜV Eintragungen der Nummernschildgröße bringen nichts,
da nur die KFZ- ZULASSUNGSSTELLE über Größe, Art und Beschaffenheit des Nummernschildes entscheidet.

Die TÜV Eintragung ist nur eine Empfehlung, an die sich die Zulassungsstelle nicht halten muß.

Kurt
Richtig, so steht es in dem von mir aufgeführten Link zu www.segeberg.de und haben es schon viele Vorredner hier gepostet.


- Günni - 16.10.2012

Wurde mir in Wiesloch & Weinheim auch so erklärt.

GG


- mark69 - 16.10.2012

Zitat:Original von topgun38
der ehemalige Dienststellenleiter der Zulassungstelle Ludwigshafen ist gerade zum Kaffee bei mir.

Bist du ein Doppelagent? Waaas?


- dersuchende - 16.10.2012

Zitat:Original von mark69
Bist du ein Doppelagent? Waaas?


Ein Überläufer! Großes Grinsen


@Alex66: Alex, wenn das Amt sich querstellt nützt Dir keine Eintragung etwas! Kopfschütteln

Also, kämpfe! OK!


Gruß, André Prost!


- Oeli - 16.10.2012

Zitat:Original von dersuchende
Zitat:Original von mark69
Bist du ein Doppelagent? Waaas?


Ein Überläufer! Großes Grinsen
Was ist zu tun? muss er jetzt auf die Ignorier-Liste? Frage
[Bild: spass1.gif]