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- MadTom - 17.06.2008 Zitat:Original von ThomasGT Hi Tom, besorge Dir das EU Scheinwerfer Set und vernünftige Leuchtmittel, wie die Philips xtreme. Gruß Tom - DomE - 17.06.2008 Hallo Tom, wenn es um die TÜV Zulassung geht, frag doch mal bei den Leuten nach, die unseren Umbausatz haben, die sollten alle noch die EU SW rumliegen haben. Das ist auch das einzige zugelassene Leuchtmittel, (abgesehen von unserem Umbausatz natürlich ![]() Alles aus den USA bekommst Du hier legal nicht über den TÜV. Gruß Dom - Midnight-Cruiser - 17.06.2008 Zitat:Original von DomE Aber sicher doch. Man muss nur wissen, wo. - CustosOnLinux - 17.06.2008 Wir sprachen hier von legal.... Ein blinder TÜV, oder einer mit einem Kittel und vielen Taschen daran in denen kleine bunte Scheine verschwinden ist nicht 100% ig legal. Gesucht ist eine Lösung mit der Du zu jedem TÜV, GTÜ oder Dekra fahren kannst ohne Sorge haben zu müssen. - Midnight-Cruiser - 17.06.2008 Der TÜV'ler war weder blind noch hatte er tiefe oder auch nur flache Taschen. Wie gesagt, man muss nur wissen wo und wie man die Ausnahmegenehmigung formuliert. - DomE - 17.06.2008 Das ist(war) dann der Ermessenspielraum des TÜVlers. Wann hast Du Deine Eintragungen dafür bekommen? Seit Anfang diesen Jahres ist es sehr schwierig bis unmöglich geworden, nicht bauartgeprüfte Scheinwerfer zugelassen zu bekommen. Frag mal Molle oder Jörg. Das stünde dann "Wirkung in etwa vorhanden", also nicht bauartgeprüft. Ist ein Sache wie man das sieht, ich bekomme auch Xenon in einem Halogenscheinwerfer eingetragen und es steht das gleich da. Ich nenne das illegal, aber das kann jeder selber entscheiden. Aber darüber brauchen wir uns nicht streiten, es ist eine Frage wie man das persönlich auslegt. Wenn was passieren sollte, sollte man aber immer bedenken, das man selbst, und nicht der TÜV, in letzter Instanz für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges verantwortlich ist. Und: TÜVler können nicht haftbar gemacht werden! Gruß Dom - DomE - 17.06.2008 Hab gerade gesehen, das Du Deine im April diesen Jahres bekommen hast... Sehr komisch, guter Tüv ![]() Dann kannst Du Tom ja vielleicht mit der TÜV Adresse und Deiner Ausnahmegenehmigung helfen, und er kann sich das sparen, denn darum geht es ja hier!? Gruß Dom - ThomasGT - 18.06.2008 Zitat:Original von Midnight-Cruiser Würde mich über Tipps Adressen usw freuen.... ;-) Oder eben wer hat ein EU Satz rumliegen... ? Grüßle Tom - Midnight-Cruiser - 18.06.2008 Zitat:Würde mich über Tipps Adressen usw freuen.... ;-) Setz dich mal mit Mitglied Molle in Verbindung. Er ist C5-Spezialist, hat eine Werkstatt in der Nähe von Aachen und macht auch TÜV-Abnahmen bei frischen Importen ;-) - MadTom - 16.09.2008 Wer mit der C5 EU Version beim Rückwärtsfahren im Dunkeln (vielleicht noch bei Regen) zu wenig sieht, könnte mal diese (siehe Anhang) Leuchtmittel probieren. Diese Halogen Typ 795 -BA15s- hat 50 Watt und ist NICHT zugelassen, auch nicht im Rückfahrscheinwerfer. 50 Watt wäre schon recht viel für den Dauerbetrieb, aber für den ja immer nur kurzzeitigen Einsatz im Rückfahrscheinwerfer ohne Dauerbetrieb, sehe ich da wenig Gefahr. Aber dieser Tipp stellt keine Empfehlung dar und der Gebrauch geschieht auf eigene Gefahr. Ansonsten bringt auch ein Tausch gegen eine "normale" Markenlampe P21W (z.B. von Osram oder Philips) auch schon erkennbar mehr Rückfahrlicht. Gruß Tom |