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wohin mit dem vorderen Kennzeichen? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 5 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: wohin mit dem vorderen Kennzeichen? (/showthread.php?tid=30857) |
- DEJA VUE - 05.02.2008 Zitat:Original von MadTomHi Tom, musst Du eben hier hin ziehen! ![]() ![]() - Corvettenuschi - 05.02.2008 Zitat:Original von JR Hi Jürgen, das weiß ich. Das 240er Mopedschild fahre ich ja selbst und es ist mit Saisonkennzeichnung proppevoll. Jochen´s Schild ist aber nicht kplt. in Engschrift gedruckt sondern lediglich das J und die 1 aneinandergeschoben. Das wäre hier undenkbar. Genauso wie zwei Buchstaben Kreis in Normalschrift und ein Buchstabe und eine Zahl in "richtiger" Engschrift kombiniert. ![]() Egal, ist ein klasse Kennzeichen, von dem wir hier nur träumen können. viele Grüße Anke - Dakota - 05.02.2008 Zitat:Original von tc60Das gibt Ärger ![]() Dann kann man dich nicht mehr so gut "Blitzen" weil das Schild nicht lesbar wird."Streunng" Das war ja auch der Haubtgrund warum ich bezahlen durfte. - RainerR - 05.02.2008 Sieben Buchstaben, bzw. Ziffern plus Saisonzahlen und Stempeln geht sehr wohl auf einem LKR-Kennzeichen, habe ich ja selbst, allerdings ohne Stempel, aber der Platz dafür wäre vorhanden, Gruss RainerR - Seapilot - 05.02.2008 Das mit der Plexiglasabdeckung kann nicht grundsätzlich verboten sein. Vor Jahren gab es den Citroen SM, der hatte neben seinen Scheinwerfern auch das Nummernschild unter einer Glasabdeckung. Evtl muss diese Lösung nur eingetragen werden. Ich fahre diese Variante selbst seit etwa 1 Jahr. Bisher gab es keinen Ärger. Werde aber im Frühjahr mal bei Tüv etc nachfragen ob ich eine Eintragung dafür brauche. Knut - Wolf740d - 05.02.2008 Zitat:Original von Seapilot Seitdem aber auch nicht mehr zulässig. - maseratimerlin - 05.02.2008 Er hat recht Knut ! siehe hier: Bei der Abstempelung des amtlichen Kennzeichens prüft die Zulassungsstelle die nach § 23 StVZO erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (BGHSt 11, 165, 167 f.), auch, ob die Ausgestaltung des Kennzeichens der Vorschrift des § 60 StVZO entspricht (§ 23 Abs. 3, Abs. 4 Satz 6 StVZO). Danach müssen Kennzeichen normgerecht (§ 60 Abs. 1 Satz 5, Abs. 1 a, Abs. 1 b StVZO) und so ausgestaltet sein, daß nur der Kennzeichenhintergrund, nicht jedoch die Buchstaben-Ziffern-Kombination reflektiert (§ 60 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 a StVZO ). Außerdem dürfen sie nicht spiegeln, "weder verdeckt noch verschmutzt" noch "mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen" versehen sein (§ 60 Abs. 1 Satz 4 StVZO). Diese Prüfung erfolgt durch Inaugenscheinnahme der Kennzeichen. Gruß Edgar - AK - 05.02.2008 Ich würde es mittig montieren, evtl. unten an der Spoilerlippe. Seitlich sieht so "angestrengt anders" aus. Der Alfa 155 hat es seitlich. Der Symmetrie zuliebe gehört es in die Mitte. Kennzeichen ins Handschuhfach würde ich nicht machen. - Seapilot - 05.02.2008 Hallo Edgar, wenn es da keine Ausnahmen gäbe dürften die SM so nicht fahren, das tun sie aber seit über 30 Jahren. Wurden damals auch so zugelassen. Hab noch nie gehört das es da Probleme gab. Werd mich mal informieren bei den SM-Treibern. Kennst Du keinen? Ist ja fast eine Maseratifraktion. Der Motor kam ja aus deren Stall. Gruß nut - Midnight-Cruiser - 05.02.2008 Hallo seapilot, probiers mal hier: https://forum.citroensmclub.de/ |