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Versicherungsabrechnung auf Gutachtenbasis - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Versicherungsabrechnung auf Gutachtenbasis (/showthread.php?tid=13002) |
- Vette1981er - 24.11.2004 Hallo, als Angestellter eines der viel kritisierten Unternehmen kann ich auch was zu dem Thema beitragen. Die Umsatzsteuer wird tatsächlich nicht mehr ausgezahlt, weil selbige bei diversen Hinterhofreparaturen nicht anfällt. ( Do it yourself, nach der Devise: Alten Stoßfänger mit Sprühdose "reparieren" und eine Neue abrechnen) Die Märchensteuer bekommt normalerweise Onkel Eichel in Berlin. Dem Kunden steht die Mwst. also überhaupt nicht zu. Folgende Info ist aber für deinen Fall wichtig: Wenn Du Teile kaufst, kannst Du die Rechnungen bei der Versicherung einreichen. Die Tatsächlich anfallende Märchensteuer wird dann ersetzt. ![]() Wenn man es genau nimmt, dann haben die hohen Richter den kasus knaktus richtig erkannt. ![]() Grüsse aus Stuttgart Martin - Frank the Judge - 24.11.2004 Nochmal danke für die Antworten. Patric, nein, nur ein kleiner Seitenschaden an meiner italienischen Rennbüchse. Und den habe ich repariert, nicht im Hinterhof, sondern vorne ![]() - Vette1981er - 24.11.2004 Hi Frank, mit der Hinterhofreparatur warst nicht Du gemeint. ![]() Gruss Martin - Frank the Judge - 24.11.2004 Ich weiß... - olli1962 - 08.12.2004 Hi Frank, die Antworten und Deine Schlüsse daraus sind richtig und leider juristisch unangreifbar. Hierzu gab es eine Gesetzesänderung, so dass nur derjenige die MWSt zurückerhält, die er auch ausgibt (bei einer Reparatur) Dennoch ist Gutachterbasis bei neueren Fahrzeugen immer gut, da bei günstiger Reparatur der Maluspunkt der MWSt immer noch mehr als ausgeglichen wird ( zzgl. Minderwert etc.) Ggf.Ausnahme: Totalschaden mit kaufangebot Vers. Gruß olli - Frank the Judge - 08.12.2004 Hallo Olly 1962, wir wissen. Wurde ja schon besprochen. Danke trotzdem. - Alex77 - 08.12.2004 Passt zwar nicht 100% - aber trotzdem..... Hatte vor 2 Wochen nen Unfall mit meinem Camry. Ein 5er BMW ist mir hinten reingerauscht. Der BMW Totalschaden der Camry auf den ersten Blick nur leicht am Heck gedrückt. Schuldfrage 100% klar - Die gegnerische Versicherung muß blechen. Und jetzt kommts ![]() Mein Camry ist Baujahr 1992 hat nur 67.000 km und steht da wie ne 1 3 Liter V6 Motor, Leder, Klima, Tempomat, alles elektrisch.... war der typische alte Herren Vorbesitz. Der Gutachter schätzte mein Auto auf Wiederbeschaffungswert nur 3600,- Euro. Der Schaden bezifferte er mit 2700,- Euro (Beträge gerundet) Die gegnerische Versicherung holte sich Angebote von Firmen ein, die mein Auto im Zustand mit Unfallschaden kaufen würden. Der Höchstbietende lag bei 2700,- Euro!!! (Mit dem Schaden!!!) D.h im Falle wenn ich das Auto nicht reparieren wollte bekomme ich von der Verischerung für einen Schaden von 2700,- Euro nur 900,- Euro Das ist die Differenz vom Restwert zum Wiederberschaffungswert (Absurd!!!!!!!) Die Versicherung erklärte sich nicht bereit mir ein 2. Angebot zu machen. Ergebnis: Ich lasse jetzt das Camry-Heck beim Toyotahändler komplett machen. Ich hätte mich auch mit z.B. 1600,- Euro zufrieden gegeben. Man stelle sich vor: Die Versicherung zahlt jetzt lieber ca. 3000 Euro Reparaturkosten + Mietwagen für 5 Tage als mir ein besseres Angebot als 900,- Euro zu machen. ![]() Wenn das die Versicherungsnehmer der Verischerung wüßten wie da mit Ihren Beiträgen umgegangen wird ![]() Gruß Alex ![]() - ICE-T - 08.12.2004 Alex, genau deshalb steigen ja die Prämien immer hübsch nach oben. Aber ist das Rechtlich so i.O. wie die Versicherung das macht ![]() Vielleicht kann ja hier noch mal jemand Posten, der von der Rechtlichen Situation mehr Ahnung hat. Gruß Thorsten - Alex77 - 08.12.2004 Zitat:Original von ICE-T In meinem Fall war das natürlich besonders ärgerlich!! Mein Camry gehört zu den typischen in Deutschland "Pfui!" im Osten "Hui!" Karren. Ist ne super luxoriöse Limusine die wegen dem 1992 Kat viel Steuer kostet (kennen wir das nicht alle ![]() Ich habe jede Woche "möchten Sie Ihr Auto verkaufen?" Kärtchen an meinem Camry. Logisch kaufen solche obskuren Exporteure auch mein Auto mit Heckschaden und bieten "viel" Geld. Das Problem: Ich will aber nicht verkaufen!!!!! Deshalb einzige Chance: Werkstatt und "Teuer" machen lassen. Um noch das "Kind" beim Namen zu nennen: Falls jemand bei der Generali versichert ist, weiß er spätestens jetzt, warum die Beiträge so hoch sind ![]() ![]() Gruß Alex - Midnight-Cruiser - 08.12.2004 Irgendwie habe ich den Eindruck, dass dich die Versicherung hier über den Tisch ziehen will. Der Wiederbeschaffungswert beträgt 3600 Euro, der Schaden 2700 Euro, d.h., es liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Du hast Anspruch auf Ersatz des Schadens, also der 2700 Euro, ob du nun reparieren lässt oder selbst reparierst (in diesem Fall wird dir die Mehrwertsteuer abgezogen). Die Anrechnung des Restwertes kommt nur dann zum Tragen, wenn ein Totalschaden vorliegt und du das Auto tatsächlich verschrotten lässt. Bist du im Rechtsschutz ? Dann lass einen Anwalt für dich arbeiten - ist bei dem gezeigten Verhalten der Versicherung wohl dringend zu empfehlen. |