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- racefan - 25.01.2005 Hallo, danke erstmal an alle, besonders an WL QP3, für die spontane Hilfe. Das mit dem Auto hat sich erledigt. Laut Aussage des Händlers: Das Fzg. hat keinen TÜV und ist nur für den Export. Wenn da nichts faul ist. MfG racefan - Wolle - 25.01.2005 Zitat:ist nur für den ExportDamit die Kiste weit wech genug vom Händler und nicht dann vom neuen Besitzer der Hals zugeschnürrt wird ![]() - Klaus - 25.01.2005 Ist das mit dem Export nun die neuste Masche, um die Sachmängelhaftung zu unterlaufen? Das bringt einen größeren Preisabschlag mit sich... ![]() Aber "TOP Zustand".... da hätte ich einen Blick riskiert -wenn ich in der Nähe wäre.. Gruß Klaus - Seapilot - 25.01.2005 Hallo, das mit der Exportvariante ist in der Tat der Versuch die Sachmängelhaftung zu umgehen. Wenn man sich auskennt bzw. einen Fachmann mitnehmen kann dann sollte man sich solche Fahrzeuge ruhig mal ansehen. Das ein Händler keine Garantie für Fahrzeuge von mehr als 10 Jahren Alter geben kann scheint doch klar. Das Risiko ist für ihn fast nicht kalkulierbar, selbst bei bestem Gewissen. Versicherungen die entsprechende Garantien übernehmen lehnen solche alten Fahrzeuge in der Regel auch ab oder die Prämien sind irre. Habe mir selbst vor einigen Wochen so ein "Exportmodell" zugelegt. Und es war einfach sein Geld wert. Denke Du solltest mit einem Fachmann das Fahrzeug begutachten, dann mal etwas Basar spielen und über den Preis reden. Dann kann es durchaus ein Schnäppchen werden. Gruß Knut - man-in-white - 25.01.2005 Das Problem dabei ist: Auch wenn im Vertrag steht und unterschrieben wurde, daß der Käufer auf eine Garantie verzichtet ist so ein Vetrag nicht so ganz rechtskräftig. D.H., wenn es der Käufer sich anders überlegt kann er dem Verkäufer an die Wäsche. Gab mal einen Bericht in einer Oldie- Zeitung. Da wollte auch einer einen Oldtimer kaufen und auf jegliche Garantie etc. verzichten - war aber nichts zu machen. Ist ja eine so schönes EU- gesetz zum Schutze der unmündigen Bürger. Frank - Frank the Judge - 25.01.2005 Man kann das umgehen, wenn der Käufer als Gewerbetreibender auftritt. Hier ist es ohne Probleme möglich, Gewährleistungsansprüche auszuschließen. - Eckaat - 25.01.2005 Die Händler (und auch die letzten Beitragsschreiber) verwechseln immer noch Garantie mit Gewährleistung. Als Händler hat man nur dafür gerade zu stehen, daß das Auto in dem beschriebenen Zustand verkauft worden ist (Gewährleistung). Das schreibt man in den Kaufvertrag und gut is. Da aber viele Händler gerne die Mängel kaschieren, kommen eben solche skurrilen Modelle zustande. Wenn die Wimpelhöker mehr Arsch* in der Hose hätten, dann würden sie nicht immer wieder versuchen, eine 15 Jahre alte Printe als Neufahrzeug zu verkaufen. Wer als normal denkender Mensch bei denen auf den Hof rennt, muß doch damit rechenen, daß an der Hitsche auch mal etwas kaputt ist. Damit muß man leben. Oder man kauft sich für teuer Geld gleich was Neues. meint Ecki, der letzte Woche für sein Weib einen pikobello Golf Variant geschnappt hat und gleich am nächsten Tag ohne Meckerei für 65 Euro einen neuen Auspuff druntergeschraubt hat..... |